Antrag - 05/SVV/0824
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Satzung (01/SVV/0873) zur Sondernutzung an öffentlichen Straßen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Einreicher*:
- Fraktion CDU
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.11.2005
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07.12.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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17.11.2005
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
Die Satzung über die Sondernutzung
an öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt Potsdam wird dahingehend
geändert, dass in § 4 (erlaubnisfreie Sondernutzung) Abs. 1 a) bis d) folgender
Buchstabe e) hinzugefügt wird:
e) Informationsstände politischer
Parteien auf Gehwegen und anderen öffentlichen Flächen, die Fußgängern
vorbehalten sind.
Erläuterung
Begründung:
Bei der Landtagswahl 2004 und der
Bundestagswahl haben alle politischen Parteien mit Informationsständen für ihre
politischen Ziele und Vorstellungen geworben und dabei mit Bürgern diskutiert
sowie Informationsmaterial verteilt.
Da die politischen Parteien einen
öffentlichen Auftrag erfüllen, indem sie gemäß Artikel 21 Abs. 1 des
Grundgesetzes an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken haben,
soll der Erlaubnisvorbehalt der Satzung durch die vorgeschlagene Änderung
aufgehoben werden.
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass
bei Infoständen der Parteien auf die Belange des Fußgängerverkehrs Rücksicht genommen
wurde und dass auch bei Infoständen unterschiedlicher Partein am gleichen Ort
keinerlei Probleme auftraten.
Insofern liegt mit der
vorgeschlagenen Änderung der Satzung ein Stück "Entbürokratisierung"
vor, indem unnötige Verwaltungshandlungen aufgehoben werden.
Dadurch würde sich Potsdam an die
Regelungen in vielen Städten der Bundesrepublik Deutschland angleichen, die
ebenfalls keinen Erlaubnisvorbehalt haben.