Beschlussvorlage - 05/SVV/0831
Grunddaten
- Betreff:
-
Auslegungsbeschluss zur 3. (förmlichen) Änderung des Bebauungsplans Nr. 41 "Medienstadt Babelsberg", Teilbereich Filmpark und zur 25. Änderung des Flächennutzungsplans "Medienstadt Babelsberg"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.11.2005
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07.12.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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08.11.2005
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Die
3. (förmlichen) Änderung des Bebauungsplans Nr. 41 „Medienstadt Babelsberg“
Teilbereich Filmpark ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (s.
Anlagen 1 und 2)
2. Die
25. Änderung des Flächennutzungsplans „Medienstadt Babelsberg“ ist im
Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen (s. Anlage 3)
3. Dem
städtebaulichen Vertrag zur 3.(förmlichen) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41
„Medienstadt Babelsberg“ , Teilbereich Filmpark wird zugestimmt (s. Anlage 4)
Erläuterung
Begründung: ANLAGE
1
Kurzeinführung
Hinweise zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die in der
Originalvorlage den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind
folgende Anlagen enthalten:
Anlage 1 Kurzeinführung
/ Begründung ( 2 Seiten)
Anlage 2 Bebauungsplanentwurf
(Planzeichnung) in zwei Teilen mit Begründung (48 Seiten)
Anlage 3 Ergänzung des
Flächennutzungsplanes (5 Seiten)
Anlage 4 Städtebaulicher Vertrag ( x Seiten )
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
und Schalltechnische Gutachten auf Anforderung
Anlass für die
Beschlussvorlage
Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer Sitzung am 1.10.2003 die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41"Medienstadt Babelsberg", Teilbereich Filmpark beschlossen. Diese 3. Änderung wird in einem förmlichen Änderungsverfahren gem. § 2 (4) i.V.m. §2 (1) BauGB zunächst in der Priorität 2, nunmehr in der Priorität 1 erarbeitet. Anlass für die Änderung des seit 1998 rechtskräftigen Bebauungsplanes waren die geänderten Nutzungsanforderungen, insbesondere im Bereich des Filmparks.
Auf der Grundlage des Nutzungskonzeptes der Filmpark Babelsberg GmbH ist ein studentischer Wettbewerb durchgeführt worden, in welchem die städtebaulichen Aspekte der Planung untersucht worden sind und dessen Ergebnisse in einem Masterplan mündeten. Dieser Masterplan gilt als Orientierung für das städtebauliche Konzept im weiteren Planungsverfahren.
Frühzeitiges
Beteiligungsverfahren
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung fand vom 23.1. bis 6.2. 2004 statt, eine Erörterungsveranstaltung am 3.2.2004. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde ebenfalls im Januar durchgeführt. An der Planung wurden 16 Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden beteiligt. Am 5.5.2004 wurde im Rahmen der Abwägung über die Anregungen der Bürger aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, soweit sie den Teilbereich zwischen Emil-Jannings-Straße, Großbeerenstraße, August-Bebel-Straße sowie Tonkreuz, Marlene-Dietrich-Halle und Tonstudios betreffen, in der Stadtverordnetenversammlung entschieden. Der Beschluss enthielt des weiteren die Festlegung, das Verfahren entsprechend der enthaltenen Leitlinie fortzuführen.
Frühzeitige
Bürgerbeteiligung
Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gingen nur wenige Schreiben von Bürgern ein. Es wurden insbesondere durch die Nutzungen des Filmparks hervorgerufene Parkprobleme und die Lärmproblematik thematisiert. Des weiteren ging es um Höhenbegrenzungen in den Übergansbereichen zur umliegenden Wohnbebauung.
Von den Standortanliegern wurden vielfältige Aspekte der Planung angesprochen, die sich auf die Lage und Ausdehnung von Wohnbauflächen, die Berücksichtigung der Bestandsbauten, den Kulissenstandort und die Grundstücksabgrenzung von Filmpark und Studio bezogen.
Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange
Es gingen von 9 Trägern Stellungnahmen ein, die sich hauptsächlich auf Fragen der Infrastruktur wie Straßen, Straßenbahn und Leitungen sowie auf die Einzelhandelsflächen bezogen.
Fortführung
der Planung gemäß Leitlinie
Die Bearbeitung des vorliegenden Bebauungsplanes ist gemäß der Leitlinie und unter Berücksichtigung der Anregungen und Stellungnahmen der Bürger und Träger öffentlicher Belange erarbeitet worden. Abweichend von den Darstellungen der Leitlinie bzw. in Abarbeitung der festgelegten, noch zu lösenden Aufgaben sind folgende Sachverhalte in die Planung aufgenommen worden:
1. Die Emil-Jannings-Straße wird als öffentliche Straße aufgegeben und als Privatstraße vom Filmpark übernommen.
2. Das Maß der Nutzung wird flächenbezogen als Grundfläche, Baumasse und (oder) Geschossfläche sowie Firsthöhe angegeben.
3. Die Nutzungsabgrenzungen zwischen Studio Babelsberg im Norden und Filmpark im Süden entsprechen dem derzeitigen Stand der Abstimmungen untereinander, mit einem Höchstmaß an Flexiblität für noch bestehende Optionen der Nutzungsabgrenzung. Die Oberkanten baulicher Anlagen sind in den textlichen Festsetzungen differenziert festgesetzt worden.
4. Die Oberkante baulicher Anlagen sind in den textlichen Festsetzungen differenziert ausgewiesen worden.
5. Nördlich der Marlene-Dietrich-Allee ist der Geltungsbereich des geänderten Bebauungsplanes um eine Grundstücksfläche des rbb (Landesrundfunkanstalt) erweitert worden, um deren bauliche Entwicklungsmöglichkeit zu sichern.
6. Das Gelände für die Außenaufnahmen wird in Abstimmung mit dem Studio Babelsberg nicht gesondert festgesetzt.
7. Die Freihaltetrasse für die Straßenbahn ist in dem Grünbereich entlang der Straße An der Sandscholle integriert, mit einer Haltestelle im Bereich einer Ost-West-Querung nördlich der Caligari-Halle, vorgesehen. Verbindliche Regelungen zur Straßenbahnführung enthält der Bebauungsplan jedoch nicht, diese bleiben einem Planfeststellungsverfahren vorbehalten.
8. Die Standorte für Wohnen und Gewerbe sind außer in dem Gebiet im Süd-Osten des Änderungsbereiches im Nordteil geplant, wobei das Wohnen vorrangig im Mischgebiet an der Stahnsdorfer Straße angesiedelt werden soll.
9. Die öffentlichen Grünflächen einschließlich der Spielplätze sind als Parkanlage entlang der Straße An der Sandscholle vorgesehen.
10. Die Sicherung eines Kita-Standortes im nördlichen Mischgebiet erfolgt über Rege-
lungen im Städtebaulichen Vertrag mit der Filmpark GmbH.
Empfehlung der Verwaltung
Entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung kann der Beschluss
zur öffentlichen Auslegung der 3. (förmlichen) Änderung des
Bebauungsplanentwurfes Nr. 41 gefasst werden. Parallel dazu kann der
Flächennutzungsplan Potsdam entsprechend geändert und öffentlich ausgelegt
werden.
Dem Städtebaulichen Vertrag kann zugestimmt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4 MB
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2
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(wie Dokument)
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3,4 MB
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3
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57 kB
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4
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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5
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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6
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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7
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(wie Dokument)
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547,1 kB
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8
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(wie Dokument)
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46,5 kB
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9
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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10
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(wie Dokument)
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788,8 kB
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