Beschlussvorlage - 05/SVV/0832

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Leistungen des Rettungsdienstes der Landeshauptstadt Potsdam ( Erste Rettungsdienstgebührenänderungssatzung)

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Erläuterung

Begründung:

 

Im Ergebnis der im Fachbereich Feuerwehr durchgeführten Kosten-/Leistungsrechnung wurde der neue Gebührentarif zur Satzung im Anhörungsverfahren mit der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen des Landes Brandenburg abgestimmt.

Die Gebühren wurden bezogen auf Rettungsmittel, getrennt nach Notarztwagen (NEF), Rettungs-transportwagen (RTW) und Krankentransportwagen (KTW), unter Bezug auf die voraussichtlichen Einsatzzahlen für ein Jahr, ermittelt.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Stadt Potsdam ist entsprechend § 10 des Brandenburgischen Rettungsdienstgesetzes verpflichtet, den Rettungsdienst wirtschaftlich und kostendeckend durchzuführen.

Die vorliegenden Gebühren sichern die vollständige Deckung der Kosten und Aufwendungen des Rettungsdienstes.

 

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Anlagen

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