Beschlussvorlage - 05/SVV/0879

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung gem. § 23 Abs. 2 Satz 1 GKG zur Übertragung der Aufgabe und Durchführung der Wasserversorgung der Gemeinde Schwielowsee, Ortsteile Caputh und Geltow auf die Landeshauptstadt Potsdam

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Erläuterung

Begründung:

 

Zwischen den Vertragsparteien besteht Einvernehmen, dass auf der Grundlage dieses Vertrages die rechtlichen Verhältnisse der öffentlichen Wasserversorgung der Gemeinde durch die Landeshauptstadt vereinbart werden soll. Diese Vereinbarung betrifft die Ortsteile Caputh und Geltow.

 

Beruhend auf den Vorschriften des § 23 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit im Lande Brandenburg (GKG) vom 19.Dezember 1991 (GVBl. S. 685), zuletzt geändert durch das Gesetz über Kommunale Gemeinschaftsarbeit im Lande Brandenburg vom 13.04.1999 (GVBl. I S.194), veröffentlicht am 28.05.1999 (GVBl. I 194), wird nachfolgend gemäß dem Beschluss der Gemeindevertretung Caputh vom 30.04.1997 – Beschluss-Nr. 30-4/97 – und der Gemeindevertretung Geltow vom 09.04.1997 – Beschluss-Nr. 31/97 - vereinbart, dass die hoheitliche gemeindliche Aufgabe der Wasserversorgung insgesamt der Landeshauptstadt Potsdam übertragen wird. Ihr wird auch das Recht, Satzungen für die Ortsteile Caputh und Geltow der Gemeinde Schwielowsee betreffend die Wasserversorgung zu erlassen, übertragen.

Dies soll auf der Grundlage der in den Ortsteilen Caputh und Geltow der Gemeinde Schwielowsee bestehenden Verhältnisse – insbesondere in Abstimmung mit der beabsichtigten Entwicklung der Ortsteile Caputh und Geltow und den Anforderungen einer geordneten Wasserversorgung – durch die Landeshauptstadt Potsdam geschehen.

Mit Beschlussfassung über diese Vereinbarung werden die rechtlichen Rahmenbedingen der Wasserversorgung nunmehr abschließend geregelt. Die Erhebung von Gebühren und Kostenersatz nach dem Kommunalabgabengesetz erfolgt sodann auf Grundlage der Satzungen der Landeshauptstadt Potsdam. Die Kalkulation der derzeit geltenden Gebühren erfolgte bereits unter Berücksichtigung des tatsächlichen Versorgungsgebietes.

Der vorgelegte Vertrag stellt insoweit nur die abschließende Regelung der bisher auf Grundlage der Beschlusslagen der Gemeindevertretungen Caputh und Geltow aus dem Jahre 1997 praktizierten Verfahrensweise dar.

 

Nach umfangreichen Abstimmungsgesprächen mit allen Beteiligten, liegt nun Einvernehmen zum Inhalt der Vereinbarung in der vorliegenden Form vor.

Die Gemeindevertretung Schwielowsee hat mit Beschluss vom 25.02.2004 der Übertragung der Aufgabe der Trinkwasserversorgung an die Landeshauptstadt Potsdam zugestimmt. Der Vertragsentwurf wurde mit der Kommunalaufsichtsbehörde des Landes Brandeburg bereits vorabgestimmt und ist dieser, nach Beschlussfassung durch die SVV, zur Genehmigung vorzulegen.

Die Zustimmung der Energie und Wasser Potsdam GmbH zum Inhalt der Vereinbarung liegt ebenfalls vor.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Stabilisierung des Gebührenhaushaltes im TW-Bereich der LHP

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Anlagen

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