Beschlussvorlage - 05/SVV/0883

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Aufhebungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Anlagen AW II und III zur zentralen Abwasserbeseitigung der Landeshauptstadt Potsdam

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Erläuterung

Begründung:

 

Seit Gemeindeneugliederung im Oktober 2003 betreibt die Landeshauptstadt zwei zentrale Entwässerungsanlagen, welche teilweise über Beiträge nach § 8 KAG finanziert wurden.  Nach umfänglicher rechtlicher Prüfung dieser Situation und in Umsetzung des SVV-Beschlusses vom 31.8.2005, soll dieser Zustand zukünftig nicht weiter fortbestehen.

Möglich wird dies, weil die bisher geltende Beitragsfinanzierung und die Kalkulation der jeweiligen Beitragssätze auf Basis des Abwasserbeseitigungskonzeptes für die einzelnen Entsorgungsgebiete erfolgte. Mit dem 31.12.2005 konnte die in der Beitragskalkulation berücksichtigten Maßnahmen endgültig hergestellt werden.

Eine Finanzierungsumstellung unter Berücksichtigung der vorherigen Finanzierungsmethode ist somit möglich, ohne dass Doppelbelastungen für die Grundstückseigentümer eintreten.

Die geltende Beitragssatzung kann somit zum 01.01.2006 aufgehoben werden.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Durch Aufnahme der neuen Ortsteile in das Entsorgungsgebiet der Landeshauptstadt wird die Finanzierungsform unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen des KAG auf eine Gebührenfinanzierung umgestellt.

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