Beschlussvorlage - 05/SVV/0942
Grunddaten
- Betreff:
-
Gründung von zwei Beiräten für die Neubaugebiete
Stern / Drewitz / Kirchsteigfeld
Schlaatz / Waldstadt I / Waldstadt II
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.12.2005
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Geschäftsgrundlage (Anlage 1)
für die Beiräte: Stern / Drewitz / Kirchsteigfeld
Schlaatz
/ Waldstadt I / Waldstadt II
- Mitgliederlisten (Anlage 2 A)
für den Beirat: Stern / Drewitz / Kirchsteigfeld
(Anlage 2 B) für den Beirat: Schlaatz / Waldstadt I / Waldstadt II
Erläuterung
Begründung:
Grundlage dieser Beschlussvorlage ist die Mitteilungsvorlage
vom 2. 03. 2005 zur DS 05 / SVV / 0167 Gründung von zwei Beiräten für die
Neubaugebiete.
Es sind zwei getrennte Beiräte für:
n „Stern / Drewitz / Kirchsteigfeld“ und
n „Schlaatz, Waldstadt I, Waldstadt II“
zu installieren.
Diese Beiräte sollen sich aus Mitgliedern der Fraktionen der
Stadtverordnetenversammlung und berufenen externen Beratern zusammensetzen. Der
Empfehlung des SB – Ausschusses vom 8. 03. des Jahres folgend, wurde in die
Geschäftsordnung der Beiräte die Möglichkeit eingearbeitet, auch Verteter zu
benennen, die nicht zwingend der jeweiligen Fraktionen angehören.
Die Listen der Vorschläge zur personellen Zusammensetzung
der Gremien sind die Anlagen 2A und 2B.
Die vorgesehene interdisziplinäre Zusammensetzung der
Beiräte ist eine gute Voraussetzung, die schon stattfindenden
Entwicklungsprozesse in den jeweiligen Stadtteilen positiv zu begleiten und
unterstützend bzw. stärkend bei Veränderungs- und Aufwertungsmaßnahmen zu
wirken.
Die Beiräte sollen die jeweilige Stadtteilentwicklung und
den Einsatz öffentlicher Gelder fachlich begleiten.
Die Beteiligung der unmittelbar am Stadtentwicklungsprozess Betroffenen und der Vertreter der Kommunalpolitik mit dem direkten Mitspracherecht ist ein wichtiger Aspekt für die breite Akzeptanz der geplanten Maßnahmen in den Stadtteilen mit dem besonderen Entwicklungsbedarf.
Zur Aufnahme der Arbeit der Beiräte müssen diese gewählt werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen entstehen für:
- die Betreuung der
Beiratssitzungen durch den Bereich Stadterneuerung und den
Entwicklungsbeauftragten für Neubaugebiete, Stadtkontor
- die Bereitstellung der
Räumlichkeiten
- Materialien zur Information der
Beiratsmitglieder
Die Aufwendungen werden im Rahmen der Förderprogramme „Soziale Stadt“ für Stern/Drewitz, „Städtebauliche Weiterentwicklung großer Neubaugebiete“ für den Schlaatz und die Waldstadt II und „ZiS 2000 – Zukunft im Stadtteil“ für den Schlaatz aus der jeweiligen Gesamtmaßnahme im Rahmen des Fördergegenstands Öffentlichkeitsarbeit (B.2) finanziert, nicht darüber hinaus. Damit sind sie in den Ausgaben der folgenden Haushaltsstellen
Haushalts-stelle |
Bezeichnung |
Ansatz 2005 |
61505.96004 |
Wohnumfeldverbesserung
Neubaugebiete – Schlaatz |
957.400,00 € |
61505.96005 |
Städtische
Problemgebiete - ZiS - Schlaatz |
2.802.800,00 € |
61505.96006 |
Soziale
Stadt - Stern/Drewitz |
1.931.000,00 € |
61505.96008 |
Gesamtmaßnahme
Waldstadt II |
688.800,00 € |
im Planentwurf 2005 enthalten. Der Haushaltsbeschluss hierzu
bleibt vorbehalten. Explizit lassen sich die Kosten für die Beiräte zum
gegenwärtigen Zeitpunkt nicht darstellen, da sich die Beiräte erst
konstituieren sollen und beispielsweise eine Einigung auf einen Sitzungsturnus
oder inhaltliche Vorgaben noch nicht erfolgt ist. Die maximalen Ausgaben werden
sich nach den zur Verfügung stehenden Mitteln für die Öffentlichkeit abzüglich
der weiteren Vorhaben aus Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung bemessen.
Für Öffentlichkeitsarbeit dürfen maximal 3% des der Gemeinde zur Verfügung
stehenden Gesamtverfügungsrahmens aus Städtebaufördermitteln (Zuwendungen inkl.
KMA) für die Gesamtmaßnahme ausgegeben werden. Der Kommunale Mitleistungsanteil
für die Förderprogramme „Soziale Stadt“ und „Städtebauliche Weiterentwicklung
großer Neubaugebiete“ beträgt ein Drittel der förderfähigen Gesamtkosten, für
das Förderprogramm „ZiS 2000“ 20 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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39 kB
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