Beschlussvorlage - 05/SVV/0942

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Geschäftsgrundlage (Anlage 1) für die Beiräte: Stern / Drewitz / Kirchsteigfeld

                                                                                  Schlaatz / Waldstadt I / Waldstadt II

 

  1. Mitgliederlisten (Anlage 2 A) für den Beirat: Stern / Drewitz / Kirchsteigfeld

                                     (Anlage 2 B) für den Beirat: Schlaatz / Waldstadt I / Waldstadt II 

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Erläuterung

Begründung:

 

Grundlage dieser Beschlussvorlage ist die Mitteilungsvorlage vom 2. 03. 2005 zur DS 05 / SVV / 0167 Gründung von zwei Beiräten für die Neubaugebiete.

 

Es sind zwei getrennte Beiräte für:

n       „Stern / Drewitz / Kirchsteigfeld“ und

n       „Schlaatz, Waldstadt I, Waldstadt II“

zu installieren.

 

Diese Beiräte sollen sich aus Mitgliedern der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung und berufenen externen Beratern zusammensetzen. Der Empfehlung des SB – Ausschusses vom 8. 03. des Jahres folgend, wurde in die Geschäftsordnung der Beiräte die Möglichkeit eingearbeitet, auch Verteter zu benennen, die nicht zwingend der jeweiligen Fraktionen angehören.

Die Listen der Vorschläge zur personellen Zusammensetzung der Gremien sind die Anlagen 2A und 2B.

 

Die vorgesehene interdisziplinäre Zusammensetzung der Beiräte ist eine gute Voraussetzung, die schon stattfindenden Entwicklungsprozesse in den jeweiligen Stadtteilen positiv zu begleiten und unterstützend bzw. stärkend bei Veränderungs- und Aufwertungsmaßnahmen zu wirken.

 

Die Beiräte sollen die jeweilige Stadtteilentwicklung und den Einsatz öffentlicher Gelder fachlich begleiten.

 

Die Beteiligung der unmittelbar am Stadtentwicklungsprozess Betroffenen und der Vertreter der Kommunalpolitik mit dem direkten Mitspracherecht ist ein wichtiger Aspekt für die breite Akzeptanz der geplanten Maßnahmen in den Stadtteilen mit dem besonderen Entwicklungsbedarf.

 

Zur Aufnahme der Arbeit der Beiräte müssen diese gewählt werden.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen entstehen für:

  • die Betreuung der Beiratssitzungen durch den Bereich Stadterneuerung und den Entwicklungsbeauftragten für Neubaugebiete, Stadtkontor
  • die Bereitstellung der Räumlichkeiten
  • Materialien zur Information der Beiratsmitglieder

 

Die Aufwendungen werden im Rahmen der Förderprogramme „Soziale Stadt“ für Stern/Drewitz, „Städtebauliche Weiterentwicklung großer Neubaugebiete“ für den Schlaatz und die Waldstadt II und „ZiS 2000 – Zukunft im Stadtteil“ für den Schlaatz aus der jeweiligen Gesamtmaßnahme im Rahmen des Fördergegenstands Öffentlichkeitsarbeit (B.2) finanziert, nicht darüber hinaus. Damit sind sie in den Ausgaben der folgenden Haushaltsstellen

 

Haushalts-stelle

 Bezeichnung

 Ansatz 2005

61505.96004

Wohnumfeldverbesserung Neubaugebiete – Schlaatz

      957.400,00 €

61505.96005

Städtische Problemgebiete - ZiS - Schlaatz

   2.802.800,00 €

61505.96006

Soziale Stadt - Stern/Drewitz

   1.931.000,00 €

61505.96008

Gesamtmaßnahme Waldstadt II

      688.800,00 €

 

im Planentwurf 2005 enthalten. Der Haushaltsbeschluss hierzu bleibt vorbehalten. Explizit lassen sich die Kosten für die Beiräte zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht darstellen, da sich die Beiräte erst konstituieren sollen und beispielsweise eine Einigung auf einen Sitzungsturnus oder inhaltliche Vorgaben noch nicht erfolgt ist. Die maximalen Ausgaben werden sich nach den zur Verfügung stehenden Mitteln für die Öffentlichkeit abzüglich der weiteren Vorhaben aus Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung bemessen. Für Öffentlichkeitsarbeit dürfen maximal 3% des der Gemeinde zur Verfügung stehenden Gesamtverfügungsrahmens aus Städtebaufördermitteln (Zuwendungen inkl. KMA) für die Gesamtmaßnahme ausgegeben werden. Der Kommunale Mitleistungsanteil für die Förderprogramme „Soziale Stadt“ und „Städtebauliche Weiterentwicklung großer Neubaugebiete“ beträgt ein Drittel der förderfähigen Gesamtkosten, für das Förderprogramm „ZiS 2000“ 20 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten.

 

 

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Anlagen

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