Mitteilungsvorlage - 05/SVV/0897
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitgliedschaften der Landeshauptstadt Potsdam in Verbänden und Gremien
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- SB Verwaltungsmanagement
- Einreicher*:
- Servicebereich Verwaltungsmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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02.11.2005
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07.12.2005
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Die zusätzlichen Mitgliedschaften der Landeshauptstadt
Potsdam in Verbänden und Gremien infolge der Eingemeindung 2003
Hinsichtlich der Besetzung der Gremien gelten folgenden Grundsätze, die die Gemeindeordnung regelt.
§ 104 Gemeindeordnung
(1) Der hauptamtliche Bürgermeister oder der Amtsdirektor
vertritt die Gemeinde in der Gesellschafterversammlung oder in dem dieser
entsprechenden Organ des Unternehmens, der Einrichtung und des Vereins, an dem
die Gemeinde beteiligt ist; er kann Bedienstete der Gemeinde oder des Amtes mit
seiner Vertretung beauftragen. Die Gemeindevertretung kann abweichend von Satz
1 eine andere Regelung treffen. Soweit der Gemeinde mehrere Sitze zustehen,
gilt für die Bestellung § 50 Abs. 2 und 3 (Mitgliedschaft in den Ausschüssen)
sinngemäß. Die Gemeindevertretung kann ihren Vertretern in diesem Organ
Richtlinien oder Weisungen erteilen.
(2) Absatz 1 gilt sinngemäß für die von der Gemeinde
bestellten Mitglieder des Vorstandes, des Aufsichtsrats oder eines ähnlichen
Organs von Unternehmen, Einrichtungen und Vereinen, soweit nicht gesetzliche
Bestimmungen des Gesellschaftsrechts entgegenstehen.
In Anwendung der vorgenannten Bestimmungen ist in den jeweiligen Satzungen, Gesellschaftsverträgen u. dgl. die Vertretung in den Organen und die Zusammensetzung der Gremien geregelt. Eine Neuregelung kann jeweils nur durch entsprechende Änderungen der Satzungen o.ä. erfolgen.
Liste der mit der Eingemeindung durch Rechtsnachfolge
erlangten Mitgliedschaften usw.
Institution |
Mitgliedschaft Amt Fahrland/ Gemeinde Fahrland |
Mitgliedschaft Landeshauptstadt Potsdam |
Städte-
und Gemeindebund* |
Bürgermeister |
Oberbürgermeister |
Kommunaler
Arbeitgeberverband* |
Bürgermeister Amtsdirektor |
Oberbürgermeister Mitgliedsvertreter: Herr Schneider |
Brandenburgische
Kommunalakademie* |
Amtsdirektor |
Oberbürgermeister Mitgliedsvertreter: Herr Schneider |
Wasser-
und Bodenverband Nauen |
Bürgermeister der Gemeinden des Amtes ** |
Oberbürgermeister Mitgliedsvertreter: Herr Bolze |
Entwicklungs-gesellschaft
Fahrland mbH Beteiligung:
100% |
Gesellschafter: Gemeindevertretung Aufsichtsrat: Amtsdirektor und Herr Jankowski |
Gesellschafterversammlung: Oberbürgermeister Mitgliedsvertreter im Aufsichtsrat: Herr Jankowski Herr John*** |
Gesellschaft
komm. Edis-Aktionäre mbH Potsdam Beteiligung:
3,7 % |
Bürgermeister Amtsdirektor |
Gesellschafterversammlung: Oberbürgermeister Aufsichtsrat: nicht vertreten |
Gesellschaft
für wasserwirtschaft-liche Dienste mbH u. CoKG (WD) Beteiligung:
0,89 % (Golm) |
Bürgermeister Amtsdirektor |
Gesellschafterversammlung: Oberbürgermeister Verwaltungsrat: nicht vertreten |
* Keine
tatsächlich neue Mitgliedschaft, weil die Landeshauptstadt bereits vor der
Eingemeindung Mitglied war.
** soweit
nicht eine andere Regelung (Stellvertretung) getroffen wurde
*** auf
Vorschlag des MI (Vorschlagsrecht)