Beschlussvorlage - 05/SVV/0961

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2002 des Eigenbetriebes Tierheim Potsdam wird gemäß § 7 Nr. 4 Eigenbetriebsverordnung (EigV) festgestellt.

 

  1. Der Jahresfehlbetrag in Höhe 430,58 € wird durch die Auflösung der allgemeinen Rücklage in der entsprechenden Höhe ausgeglichen.

 

  1. Dem Werkleiter, Herrn Detlev Wenzel, wird für das Wirtschaftsjahr 2002 Entlastung gemäß § 7 Nr.5 EigV erteilt.
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Erläuterung

Begründung:

 

I. Sachverhalt

 

DasTierheim Potsdam, welches seit 1978 besteht, wurde ab 1991 als Sondervermögen der Landeshauptstadt Potsdam in Form eines Eigenbetriebes geführt.

 

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.12.2002 (Drucksache Nr. 02/SVV/0928) wurde der Eigenbetrieb Tierheim Potsdam mit Ablauf des 31.12.2002 aufgelöst.

Ab dem 01.01.2003 wird das Tierheim Potsdam nunmehr auf der Grundlage des Betreibervertrages vom 31.12.2002 vom Tierschutzverein Potsdam und Umgebung e.V. betrieben.

 

Auf Antrag der Landeshauptstadt Potsdam erteilte das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg am 06.08.2003 die Befreiung des Eigenbetriebes Tierheim Potsdam von der Jahresabschlussprüfung 2002 unter der Maßgabe einer örtlichen Prüfung gemäß § 113 Abs. 2 Nr. 4 Gemeindeordnung durch das Rechnungsprüfungsamt der Landeshauptstadt Potsdam.

Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2002 wurde durch das Rechnungsprüfungsamt im Juli 2004 durchgeführt und das Ergebnis im Prüfvermerk 8/04 vom 20.12.2004 dargestellt.

 

II. Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2002

 

Das Rechnungsprüfungsamt stellte im obengenannten Prüfvermerk fest, dass der städtische Zuschuss in 2002 entgegen § 11 Abs. 3 EigV (angemessene Vergütung von Leistungen) von 127.800 € auf 115.200 € vom zuständigen Fachbereich der Landeshauptstadt Potsdam als Konsolidierungsbeitrag zum städtischen Haushalt abgesenkt wurde. Durch Mehreinnahmen bei Verkäufen und durch Spenden konnte jedoch der aus der Absenkung des städtischen Zuschusses zu erwartende Jahresfehlbetrag auf 430,58 € reduziert werden.

Des Weiteren stellte das Rechnungsprüfungsamt fest, dass der Bilanzposten - Summe Eigenkapital des Vorjahres - falsch ausgewiesen worden ist. Eine entsprechende Korrektur der Bilanz wurde zwischenzeitlich vorgenommen.

Daher kann nunmehr der nach § 27 Abs. 2 EigV sowie § 21 der Betriebssatzung des Tierheims Potsdam notwendige Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über den geprüften Jahresabschluss, über die Ergebnisverwendung sowie über die Entlastung der Werkleitung erfolgen.

 

III. Verlustausgleich

 

Gemäß § 7 Abs. 6 Nr. 1 des Betreibervertrages ist die zum Zeitpunkt der Übergabe des Tierheims an den obengenannten Verein bestehende allgemeine bzw. zweckbestimmte Rücklage des Tierheims Potsdam mit Ausnahme der zweckbestimmten Mittel aus Vermächtnissen zum Ausgleich der Jahresfehlbeträge des städtischen Eigenbetriebes zu verwenden. Die vorgenannten Rücklagen betrugen per 31.12.2002 insgesamt 283.530,54 €. Die zweckbestimmte Rücklage i.H.v. 72.391,60 € wurde gebildet, um Investitionen zu realisieren. Der vorgenannte Jahresverlust resultiert jedoch nicht aus getätigten Investitionen, sondern aus der Reduzierung des städtischen Zuschusses in 2002.

 

Der Jahresverlust 2002 in Höhe von 430,58 € ist daher durch eine Auflösung der allgemeinen Rücklage des Tierheims Potsdam in der entsprechenden Höhe auszugleichen.

 

IV. Rechtliche Grundlagen

 

Nach § 8 der Betriebssatzung des Tierheims Potsdam berät der Hauptausschuss als Werksausschuss die Angelegenheiten vor, die von der Stadtverordnetenversammlung zu entscheiden sind.

 

Gemäß § 7 Nr. 4 und 5 EigV beschließt die Gemeindevertretung unbeschadet des § 35 Abs. 2 Gemeindeordnung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, die Ergebnisverwendung und die Entlastung der Werkleitung.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Keine

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Anlagen

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