Beschlussvorlage - 05/SVV/0963

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Bezug nehmend auf die Empfehlungen der Entsperrungskommission werden die in der Anlage aufgeführten Haushaltsstellen ganz bzw. teilweise (in der jeweils angegebenen Höhe) entsperrt.

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Erläuterung

Begründung:

 

Entsperrung von Haushaltsstellen nach § 4 Ziffer 6 der Haushaltssatzung 2005

 

Die Entsperrungskommission empfiehlt folgende Beschlussfassungen:

 

4. Sitzung am 14.11.2005

 

zu Antrag Nr. 88            Dienstreisen (906)

 

Die beantragte Mittelfreigabe in Höhe von 157,50 € wird benötigt, um die ordnungsgemäße Abrechnung der Dienstreisen aller teilnehmenden Kollegen an der Präsentation und Teilnahme am Wettbewerb „Entente Florale 2005“ zu gewährleisten.

 

zu Antrag Nr. 89            Erstattung an Gemeinden und Gemeindeverbände (31)

 

Der § 107 BSHG regelt die Kostenerstattung zwischen den Sozialhilfeträgern, wenn eine Person vom Ort ihres bisherigen gewöhnlichen Aufenthaltsortes verzieht.

Dem nunmehr zuständigen örtlichen Träger der Sozialhilfe ist die dort erforderlich werdende Hilfe für max. 2 Jahre zu erstatten. Derzeit liegen uns  9  abgeschlossene Kostenerstattungs-

vorgänge noch aus dem Jahr 2004 vor, die überwiesen werden müssen. 

 Danach beträgt der  Gesamterstattungsbetrag  48.476,76  Euro. Die Mittelentsperrung in Höhe von 40.000,00 € ist notwendig.

 

zu Antrag Nr. 90            Erstattung an die kassenärztliche Vereinigung und AOK (31)

 

Gem. § 264 SGB V wird die Krankenbehandlung für Hilfeempfänger, die nicht versicherungspflichtig sind, gegenüber den Krankenkassen gegen Kostenerstattung geregelt.

Für die Abrechnung der Krankenbehandlung werden von den Krankenkassen Verwaltungskosten in Höhe von 5 % erhoben. Um bezahlen zu können, wird die Mittelentsperrung in Höhe von 3.660,00 € benötigt.

 

zu Antrag Nr. 91            Sachaufwand Ortsbeirat Grube (902)

 

Die durch den Ortsbeirat beschlossenen Mittel sind durch Maßnahmen noch in diesem Jahr gebunden, 60,00 € für Jubiläen und 100,00 € zur Sanierung des Vereinsheimes in Grube durch den Anglerverein. Aus diesem Grund ist die Entsperrung in Höhe von 150,00 € erforderlich.

 

zu Antrag Nr. 92            Sachaufwand OT Uetz-Paaren (902)

 

Jedes Jahr ist der kulturelle Abschluss im Kalenderjahr die Rentnerweihnachtsfeier.

Da es im nördlichsten Ortsteil von Potsdam für die älteren Einwohner keine weiteren Möglichkeiten zu einem gemeinsamen Zusammentreffen in dieser Größenordnung gibt, wird die Rentnerweihnachtsfeier sehr gut angenommen. Durchschnittlich nehmen ca. 50 Rentner an der Veranstaltung teil.

Der Ortsbeirat hat für die Weihnachtsfeier 300,00 € eingeplant und bittet um Entsperrung der 10%-igen Haushaltssperre in Höhe von 150,00 €.

 

zu Antrag Nr. 93            Gebühren aus Rücklastschriften (1152)

 

Die Gebühren der Rücklastschriften (wegen nicht gedeckter Konten und Kontenschließungen) werden dem Konto der Stadt sofort mit Rückgabe der Lastschrift belastet. Aus diesem Grund muss die Bewirtschaftungssperre aufgehoben werden.

Soweit rechtlich zulässig werden die Kosten für Rücklastschriften im Rahmen des weiteren Forderungseinzuges bei den Kontoinhabern bzw. Schuldnern geltend gemacht. Eine Entsperrung i.H.v. 120,00 € ist daher erforderlich.

 

zu Antrag Nr. 94            Sammelnachweis 4 (15)

 

Die Personalkosten sind Teil des Verwaltungshaushaltes und im Sammelnachweis 4 geplant.

 

Eine Hochrechnung bis Jahresende 2005 zeigt folgendes Ergebnis:

 

Planung für 2005 :                                                                                      77.542.700,00 €

Mittelsperre:                                                                                                      7.754.270,00 €

angeordnet bis 09/2005 Angest./Arb. und 10/2005 Beamte:                      54.595.229,77 €

noch zur Verfügung:                                                                                           15.027.035,58 €

benötigter Bedarf bis 12/2005 einschließlich SV-Anteile AG für 12/05            20.245.497,00 €

zu entsperren:                                                                                                   5.754.270,00 €

 

Damit ist eine Entsperrung der Mittel des Sammelnachweises 4 unbedingt erforderlich, um   die Löhne, Gehälter und Besoldungen bis Dezember 2005 zu zahlen.

 

Der zu entsperrende Gesamtbetrag beläuft sich damit auf 5.754.270 €.

Ein Betrag in Höhe von 2.000.000 € kann weiterhin gesperrt bleiben.

 

zu Antrag Nr. 95            Zuschuss Personal- und Betriebskosten an freie Träger (35)

 

Die  Finanzierung von Kitas in freier Trägerschaft ist gemäß § 16 KitaG des Landes Brandenburg eine pflichtige Leistung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe.

Zur Gewährleistung eines störungsfreien Betriebsablaufes in den Kitas ist die Stadt Potsdam verpflichtet, die entsprechenden Zahlungen an die freien Träger jeweils bis zum 1. des laufenden Monats zu leisten.

Zur Sicherung der Zahlungsverpflichtung beantragt der Fachbereich Jugendamt die Aufhebung der bestehenden Mittelsperre in Höhe von 2.400.000,00 €.

 

zu Antrag Nr. 96            Zuschuss Personalkosten sozialpädagogischer Fachkräfte (35)

 

Wir bitten die Mittelfreigabe für die HH-Stelle 46000.71803, Zuschuss Personalkosten sozialpädagogischer Fachkräfte Stadt und Land in Höhe von 236.570,00 € für den Monat Dezember 2005, zu genehmigen.

 

Auf der Grundlage des beschlossenen Jugendförderplanes hat der FB Jugendamt an die Freien Träger der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit Zuschüsse für Personalkosten sozialpädagogischer Fachkräfte auszureichen.

 

zu Antrag Nr. 97            Zuschuss Personalkosten (35)

 

Wir bitten die Mittelfreigabe für die HH-Stelle 46071.71803, Zuschuss Personalkosten sozialpädagogischer Fachkräfte Stadt und Land für den Jugendclub Treffpunkt Fahrland in Höhe von 7.000,00 € für den Monat Dezember 2005, zu genehmigen.

Auf der Grundlage des beschlossenen Jugendförderplanes hat der FB Jugendamt an die Freien Träger der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit Zuschüsse für Personalkosten sozialpädagogischer Fachkräfte auszureichen.

 

zu Antrag Nr. 98            Zuschuss Betriebskosten (35)

 

Wir bitten die Mittelfreigabe für die HH-Stelle 46071.71800, Zuschuss Betriebskosten für den Jugendclub Treffpunkt Fahrland in Höhe von 2.100,00 € für den Monat Dezember 2005, zu genehmigen.

 

Auf der Grundlage des beschlossenen Jugendförderplanes hat der FB Jugendamt an die Freien Träger der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit Zuschüsse für Betriebskosten auszureichen.

 

zu Antrag Nr. 99            Zuschuss Personalkosten (35)

 

Wir bitten die Mittelfreigabe für die HH-Stelle 46072.71803, Zuschuss Personalkosten sozialpädagogischer Fachkräfte Stadt und Land für den Jugendfreizeitladen Golm in Höhe von 3.500,00 € für den Monat Dezember 2005, zu genehmigen.

 

Auf der Grundlage des beschlossenen Jugendförderplanes hat der FB Jugendamt an die Freien Träger der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit Zuschüsse für Personalkosten sozialpädagogischer Fachkräfte auszureichen.

 

zu Antrag Nr. 100            Zuschuss Betriebskosten (35)

 

Wir bitten die Mittelfreigabe für die HH-Stelle 46072.71800, Zuschuss Betriebskosten für den Jugendfreizeitladen Golm in Höhe von 1.700,00 € für den Monat Dezember 2005, zu genehmigen.

 

Auf der Grundlage des beschlossenen Jugendförderplanes hat der FB Jugendamt an die Freien Träger der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit Zuschüsse für Betriebskosten auszureichen.

 

zu Antrag Nr. 101            Zuschuss Personalkosten (35)

 

Wir bitten die Mittelfreigabe für die HH-Stelle 46073.71803, Zuschuss Personalkosten sozialpädagogischer Fachkräfte Stadt und Land für den Jugendclub im Begegnungshaus Groß Glienicke in Höhe von 7.000,00 € für den Monat Dezember 2005, zu genehmigen.

 

Auf der Grundlage des beschlossenen Jugendförderplanes hat der FB Jugendamt an die Freien Träger der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit Zuschüsse für Personalkosten sozialpädagogischer Fachkräfte auszureichen.

 

zu Antrag Nr. 102            Zuschuss Betriebskosten (35)

 

Wir bitten die Mittelfreigabe für die HH-Stelle 46073.71800, Zuschuss Betriebskosten für den Jugendclub im Begegnungshaus Groß Glienicke in Höhe von 2.600,00 € für den Monat Dezember 2005, zu genehmigen.

 

Auf der Grundlage des beschlossenen Jugendförderplanes hat der FB Jugendamt an die Freien Träger der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit Zuschüsse für Betriebskosten auszureichen.

 

zu Antrag Nr. 103      Post- und Fernmeldegebühren (35)

 

Um die Erreichbarkeit und die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes in der Kita „Kinderland“ im OT Neu Fahrland zu gewährleisten, beantragt der Fachbereich Jugendamt die Entsperrung in Höhe von 70,00 €.

 

zu Antrag Nr. 104            Zuschuss an freie Träger (35)

 

Wir bitten die Mittelfreigabe für die HH-Stelle 46000.71800, Zuschuss Freie Träger in Höhe von 98.930,00 € für den Monat Dezember 2005, zu genehmigen.

 

Auf der Grundlage des beschlossenen Jugendförderplanes hat der FB Jugendamt an die Freien Träger der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit Zuschüsse für Betriebskosten auszureichen.

 

 

Entsperrung von Haushaltsstellen nach § 4 Ziffer 6 der Haushaltssatzung 2005

 

 

Ohne Votum der Entsperrungskommission (da nur 2 Anträge).

 

 

Sachaufwand OT Fahrland (902)

 

Der Ortsbeirat Fahrland hat in seiner Sitzung am 22.02.2005 mit der DS-Nr. 05/OBR/0014 beschlossen, die Evangelische Kirchengemeinde Kartzow mit 150,00 Euro sowie die Gesamtschule Fahrland mit 250,00 Euro zu unterstützen.

Beide Summen wurden bereits verauslagt.

Die Kirchengemeinde Kartzow hat die finanziellen Mittel in die Gestaltung des Dorffestes am 20.08.2005 eingesetzt.

Die Gesamtschule Fahrland hat die Mittel für die Durchführung des Schulfestes am 29.04.2005 verwandt. Die Mittelentsperrung in Höhe von 400,00 Euro ist daher notwendig.

 

 

Deckungskreis Hilfen zur Erziehung (35)

 

Die Mittelentsperrung in Höhe von 888.472,50 Euro ist daher notwendig.

 

- siehe Anlage -

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

In Abhängigkeit der Empfehlungen der Entsperrungskommission.

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Anlagen

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