Beschlussvorlage - 05/SVV/0982

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Verlagerung der Aufgabe „Förderung der Integration Behinderter im Haus der Begegnung“ ab dem 1.2.2006 in das Objekt „Zum Teufelssee 30“.

 

  1. Übertragung der Aufgabe an den Paritätischen Wohlfahrtsverband, Paritätisches Sozial- und Beratungszentrum gGmbH zum frühestmöglichem Zeitpunkt bis spätestens 1.2.2006.

 

  1. Das derzeit beschäftigte Personal soll nach § 613a BGB (Betriebsübergang) beim neuen Träger beschäftigt werden.

 

  1. Die für die Integrationsaufgabe im Haushaltsjahr 2006 vorgesehenen Mittel für Personal und Bewirtschaftung werden bis höchstens der im Haushaltsplan veranschlagten Summe als Zuwendung dem neuen Träger zur Verfügung gestellt.

 

  1. Kann diese Aufgabe bis zum 31.01.2006 nicht übertragen werden, verbleibt die Aufgabe befristet bis zum 30.06.2006 bei der Stadt.
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Erläuterung

Begründung:

 

Im Jahre 1997 wurde das mit Landesmitteln und kommunalen Mitteln geförderte „Haus der Begegnung“ in der Gutenbergstraße 100-102 fertiggestellt. Der 1991 gegründete Verein zur Förderung der Integration Behinderter e.V. Potsdam war seit diesem Zeitpunkt Träger und Eigentümer dieser Einrichtung. Im Jahre 2002 musste der Verein Insolvenz anmelden. Zur Sicherung der Integrationsaufgabe übernahm für den Zeitraum 1.10.02 – 31.3.03 das Evangelische Jugend- und Fürsorgewerk (EJF) befristet die Aufgabe und das Personal.

 

Auf der 62. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2003 wurde beschlossen, dass die Aufgabe „Förderung der Integration Behinderter im Haus der Begegnung“ befristet ab 01. April 2003 durch die Stadt übernommen wird und alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten sind, damit diese Arbeit  einem freien Träger übertragen werden kann. In den folgenden Jahren konnte trotz aller Bemühungen kein Käufer für das Haus der Begegnung gefunden werden, der ein tragfähiges und finanzierbares Konzept vorlegen konnte.

 

Im Jahre 2004 wurden Gespräche mit der Firma Semmelhaack aufgenommen, die Interesse am Erwerb der Einrichtung zeigte. Leider führten die Verhandlungen zu keinem positiven Ergebnis, da das seitens der Firma Semmelhaack vorgelegte Mietangebot zu einer räumlichen Einschränkung und zu einer finanziellen Mehrbelastung geführt hätte.

 

Aufgrund des Wunsches der Nutzer des Hauses der Begegnung waren die Bemühungen der Stadtverwaltung darauf gerichtet, ein geeignetes Objekt im Innenstadtbereich zu finden.

 

So wurden Anfang 2005 Verhandlungen mit den Malteser Werken gGmbH zur Mitnutzung des Treffpunkts Freizeit geführt. Die Gespräche führten zum Ergebnis, dass eine Verlagerung der Integrationsaufgabe in den Treffpunkt zwar prinzipiell möglich wäre, aber der Charakter einer Begegnungsstätte wie im bisherigen Umfang würde aufgrund räumlicher Rahmenbedingungen verloren gehen. Darüber hinaus wurde die Erreichbarkeit des Treffpunktes Freizeit durch den ÖPNV von den Nutzern als nicht behindertengerecht eingeschätzt.

 

Mit der im April 05 durch das Amtsgericht festgelegten Zwangsversteigerung des Hauses zum 9.9.05 wurde verstärkt nach alternativen Möglichkeiten für die Weiterführung der Integrationsaufgabe gesucht, da davon ausgegangen werden konnte, dass der neue Erwerber von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen würde.

 

Seitens der Gewoba wird das Objekt „Zum Teufelssee 30“ zur Miete angeboten. Dieses Objekt war vormals eine Seniorenfreizeitstätte im WG Waldstadt II und eignet sich gut, die vorhandenen Angebote im Haus der Begegnung aufzunehmen und weiter zu führen. Das Objekt hat eine Grundfläche von 269,79 m² und wird seitens der Gewoba zu einem Mietpreis von 7,70 EUR/ m² (warm) für 5 Jahre fest angeboten und ist somit günstiger als das Angebot der Firma Semmelhaack:

 

                                    Anmietung von Semmelhaack             Objekt „Zum Teufelssee 30“

Bruttofläche                             529,00                                                        269,79 m²

Brutto-Warm-Miete/ m²            8,35 EUR (Staffelmiete)              7,70 EUR (5 Jahre fest)

Mietkosten pro Jahr                 53.005,80 EUR                                   24.928,59 EUR

 

 

 

Obwohl sich das Objekt nicht im Innenstadtbereich befindet, werden die Lage im Wohngebiet und die öffentliche Verkehrsanbindung als sehr gut eingeschätzt. Gespräche mit den Nutzern des Hauses der Begegnung, dem Behindertenbeauftragten der Stadt und dem Behindertenbeirat führten zu einer positiven Bewertung dieser Variante.  Mit der Verlagerung der Integrationsaufgabe zum Objekt „Zum Teufelssee 30“ wird eine langfristige und kostengünstige Lösung angeboten.

 

Die vorliegenden Konditionen werden als günstig eingeschätzt, so dass auch ein neuer Träger die Weiterführung unter Beachtung einer angemessenen finanziellen Förderung absichern kann.

 

Im Rahmen des durchgeführten Interessenbekundungsverfahrens haben 9 Interessenten die Bewerbungsunterlagen abgerufen. Bis zum Abgabetermin am 11.11.2005 hat sich lediglich der Paritätische Wohlfahrtsverband, Landesverband Brandenburg e.V. um die Trägerschaft beworben.

 

Unter Beteiligung des Behindertenbeauftragten sowie Vertreter des Behindertenbeirates und des Sozialausschusses wurde ein Bewerbungsverfahren durchgeführt. Im Ergebnis dessen konnte Übereinstimmung dahingehend erzielt werden, dass der Paritätische Wohlfahrtsverband ein geeigneter und fachlich kompetenter Träger ist, der die Integrationsaufgabe weiterführen sollte.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Mit der Verlagerung zum Objekt „Zum Teufelssee 30“ fallen  für 2006 folgende Kosten an:

 

            Personalkosten            98.000,00 EUR

            Mietkosten                 24.928,59 EUR (Lt. Mietvertrag für 5 Jahre fest, Warmmiete)

            Betriebskosten             2.000,00 EUR (Strom, Kleinstreparaturen)

            Geschäftsbedarf          6.000,00 EUR

            einmalige Kosten          8.000,00 EUR (Umzug, Ausstattung)

 

            Gesamtkosten            138.928,59 EUR

 

Abzüglich der einmaligen Kosten ergibt sich ein jährlicher Bedarf, der um ca. 10.000,00 EUR geringer ausfällt als bei der bisherigen Nutzung im Haus der Begegnung.

 

Vorbehaltlich des Haushaltes für das Jahr 2006 erfolgt die Deckung der Kosten  über die in der HHST 43301. 71800 eingeplanten Mittel in Höhe von 139.000,00 EUR. Die erforderlichen Mittel für Personal-, Miet-, Betriebs- und Geschäftskosten werden dem neuen Träger in Form einer Zuwendung zur Verfügung gestellt.

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