Beschlussvorlage - 05/SVV/0967
Grunddaten
- Betreff:
-
Billigung der Abwägung und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan SAN-P 08 "Block 22"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.12.2005
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25.01.2006
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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13.12.2005
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Das Abwägungsergebnis der
Stellungnahmen zur
öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes SAN-P 08 „Block
22“ wird gebilligt (siehe Anlage 2).
- Der Bebauungsplan SAN-P 08
„Block 22“ wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die
dazugehörige Begründung gebilligt (siehe Anlage 3).
Erläuterung
Billigung des Abwägungsergebnisses und
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan SAN-P 08 „Block 22“
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die den
Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind als Anlage
enthalten:
- Anlage 1: Kurzeinführung
( 2 Seiten)
- Anlage 2: Abwägungsergebnis
( 5 Seiten)
- Anlage 3: Begründung
zum Bebauungsplan mit Planzeichnung ( 48 Seiten + 1 Plan)
1.
Kurzeinführung
zur
Beschlussvorlage
·
Billigung
des Abwägungsergebnisses und
·
Satzungsbeschluss
zum Bebauungsplan SAN-P 08 „Block 22“
1.1. Anlass und Ziel
der Planaufstellung
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 17. Sep. 1998 die Aufstellung des Bebauungsplanes SAN-P 08 „Block 22“ beschlossen.
Anlass
für die Aufstellung des Bebauungsplanes SAN - P 08 "Block 22" ist die
Wiederherstellung und planungsrechtliche Sicherung einer großflächigen
Einzelhandelseinrichtung auf den Grundstücken Brandenburger Straße 30-31 sowie
Jägerstraße 24 und 25, die dem Erhalt, der Erweiterung und der Sicherung der
Funktionsfähigkeit der Innenstadt als gesamtstädtisches Einkaufszentrum dienen
soll. Das Bebauungsplanverfahren war zwingend geboten, um das erforderliche
Baurecht zur beabsichtigten geordneten städtebaulichen Entwicklung des
innerstädtischen, zentralen Handels zu schaffen und dabei den Wohnstandort „2.
Barocke Stadterweiterung“ nicht zu vernachlässigen. Darüber hinaus ist durch
die historischen Entwicklungen im Block auf einzelnen Grundstücken das maximal
zulässige Maß der baulichen Nutzung für besondere Wohngebiete deutlich
überschritten, so dass hier eine generelle Prüfung der Wohnverträglichkeit
erforderlich war. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass die bisherige Regelung
zur Verteilung der Nutzungsanteile zwischen Wohnen und gewerblichen Nutzungen
(Sanierungsziele) durch die Entwicklungen in der Brandenburger Straße und der
Friedrich-Ebert-Straße angepasst werden muss. Der Bebauungsplan dient somit
auch der Sicherung der historischen nutzungsstrukturellen Kontinuität des
Blockes 22.
1.2
Beteiligungsverfahren
und Abwägungsergebnisse
Gem. § 3
und 4 des BauGB wurden folgende Beteiligungsverfahren durchgeführt:
- Die frühzeitige
Bürgerbeteiligung wurde in der Zeit vom 02. bis 17. Nov. 1998
durchgeführt, zusätzlich fand am 11. Nov. 1998 eine
Bürgerinformationsveranstaltung statt.
- Die Träger öffentlicher Belange, die städtischen
Ämter und die Nachbargemeinden (erste Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange) wurden mit Schreiben vom 27. Juli 1998 an der Planung beteiligt.
- Die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung
(1. öffentliche Auslegung) hat in der Zeit zwischen 15. April und 17. Mai
2002 stattgefunden.
- Die Träger öffentlicher Belange, die städtischen
Ämter und die Nachbargemeinden wurde mit Schreiben vom 16. April 2003 ein
zweites Mal an der Planung beteiligt.
Die zu den o.g.
Beteiligungsverfahren erstellten Abwägungsergebnisse wurde seitens der
Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 6. März 2002 und vom 1. Juni 2005
bereits gebilligt.
Eine erneute Beteiligung der Bürger (2. öffentliche Auslegung) wurde notwendig, weil sich im Rahmen der Konkretisierung der Sanierungsziele für die gesamte Innenstadt (insbesondere für den Bereich der 2. barocken Stadterweiterung) Änderungen der Festsetzungen des Bebauungsplanes ergeben haben.
Die 2. öffentliche Auslegung hat in der Zeit vom 11. Juli bis 12. August 2005 stattgefunden. Die Träger öffentlicher Belange, die städtischen Ämter und die Nachbargemeinden wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB an der Planung beteiligt. Seitens der Bürger wurden keine Bedenken und Anregungen zur Planung vorgebracht. Von den 20 mit Schreiben vom 16.06.2005 beteiligten Träger öffentlicher Belange und Stadtämter haben 12 eine schriftliche Stellungnahme zur Planung abgeben. Dabei wurden keine Bedenken gegen die Planung geäußert, welche zu einer Änderung der Planinhalte geführt haben. Aufgrund der eingegangenen Hinweise und Anregungen wurde lediglich die Begründung ergänzt.
Die Stellungnahmen zur 2. öffentlichen Auslegung mit den Abwägungsempfehlungen sind in
Anlage 2 wiedergegeben.
1.3. Empfehlung der Verwaltung
Sofern seitens der
Stadtverordnetenversammlung das Abwägungsergebnis zur 2. öffentlichen Auslegung
gem. der Anlage 2 gebilligt wird, kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan
SAN-P 08 „Block 22“ gefasst werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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76 kB
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2
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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