Beschlussvorlage - 05/SVV/0971
Grunddaten
- Betreff:
-
Billigung des Abwägungsergebnisses und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 59 "Lazarett" sowie Beschluss der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes "Ehemaliges Lazarett am Voltaireweg"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.12.2005
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25.01.2006
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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13.12.2005
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Abwägungsergebnisse der
Stellungnahmen zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung, zur öffentlichen
Auslegung, zur erneuten öffentlichen Auslegung und zu den vereinfachten
Änderungen des Bebauungsplanes Nr. 59 „Lazarett“ werden gebilligt. (Anlage
2).
- Der
Bebauungsplan Nr. 59 „Lazarett“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung
beschlossen und die dazugehörige Begründung wird gebilligt. ( Anlage 3 ).
- Die
8. Änderung des Flächennutzungsplanes wird beschlossen. (Anlage 4).
Erläuterung
Begründung:
Billigung der Abwägungsergebnisse und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 59 „Lazarett“ sowie Beschluss der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes „Ehemaliges Lazarett am Voltaireweg“
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den
Unterlagen, die den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind
als Anlage enthalten:
- Anlage
1: Kurzeinführung
( 2 Seiten)
- Anlage
2: Abwägungsergebnis
( 121 Seiten)
- Anlage
3: Begründung
zum Bebauungsplan mit Planzeichnung ( 26 Seiten + Plan)
- Anlage
4: 8.
Änderung des Flächennutzungsplanes (4 Seiten)
Anlage
1
1.
Kurzeinführung
1.1 Anlass
und Ziel der Planaufstellung
Die
Stadtverordnetenversammlung hat am 07.06.1995 die Aufstellung des
Bebauungsplanes
Nr. 59
„Lazarett“ beschlossen.
Der Bebauungsplan Nr. 59 „Lazarett“ umfasst den Bereich des
ehemaligen Garnisionslazaretts am Voltaireweg. Das Lazarett stellt eine
Nahtstelle zwischen der Jägervorstadt und dem Bornstedter Feld dar. Somit kommt
der städtebaulichen Entwicklung des Plangebietes insgesamt und der Neubebauung
im nördlichen Bereich eine besondere Bedeutung zu. Die Lage zwischen den durch
Lenne´ gestalteten Bandparks, die
die Verbindung vom Schloss Sanssouci zum Neuen Garten und zum Bornstedter Feld
markieren, erfordert eine behutsame Herangehensweise in der städtebaulichen, architektonischen
und freiraumplanerischen Konzeption.
Das Lazarett wurde 1890 – 1894 errichtet, wobei sich das
bauliche Ensemble im Laufe seiner Geschichte nur unwesentlich verändert hat.
Entwicklungsziel für das ehemalige Lazarett ist der Erhalt
der denkmalgeschützten Bestandsgebäude und die Öffnung des Geländes als
Verbindung zwischen der Jägervorstadt und dem Bornstedter Feld. Der parkartige
Charakter im Inneren soll wiederhergestellt werden.
Für den Altbaubereich, der mit punktuellen Ergänzungen
durch Neubauten komplettiert wird,
ist eine Wohnnutzung vorgesehen
Im nördlichen Teilbereich des Plangebietes entstanden drei
viergeschossige Wohngebäude mit einer Tiefgarage.
Da der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu
entwickeln ist, sind für dieses Bebauungsplanverfahren zwei Änderungen des FNP
notwendig. Die 2. und 21. Änderung des FNP wurden im Parallelverfahren zum
Bebauungsplan durchgeführt.
Der Begründungstext der 2. und 21. Änderung des FNP ist nach
der öffentlichen Auslegung konkretisiert worden; die Inhalte haben sich aber
nicht geändert.
1.2.
Beteiligungsverfahren
und Abwägungsergebnisse
Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung in der Zeit
vom 31.07.1995 bis 18.08.1995 wurden
keine Bedenken und Anregungen der Bürger vorgebracht.
Die erste Beteiligung der Träger öffentlicher Belange,
der städtischen Ämter und der
Nachbargemeinden wurde in der Zeit vom 23. 05.1996 bis 10. 07.1996
durchgeführt. Insgesamt wurden von den 46 beteiligten Stellen 28 Stellungnahmen
abgegeben. Aus den vorgebrachten Hinweise und Bedenken ergaben sich 5
Änderungen und Ergänzungen in der Planzeichnung.
Die textlichen Festsetzungen 1, 3, 10.4, 10.5 und 14 wurden
überarbeitet bzw. ergänzt. Die Ergebnisse des Schallschutzgutachtens wurden als
textliche Festsetzung übernommen.
Die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung gem. § 3
Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) hat in der Zeit vom 04.11.1996 und
04.12.1996 stattgefunden.
Von den Bürgern wurden keine Anregungen und Hinweise
abgegeben.
Die Träger öffentlicher Belange und die städtischen Ämter
wurden mit einem Schreiben vom 25.11.1996 beteiligt. Die im Rahmen der
öffentlichen Auslegung vorgebrachten Hinweise führten zu einigen redaktionellen
Änderungen, jedoch nicht zu einer inhaltlichen Änderung der Planung.
Aus dem aktuellen Stand der Realisierungsplanung ergaben
sich weitere Änderungen im Bebauungsplanentwurf, die nicht die Grundzüge der
Planung berühren. Es wurde ein verein-fachtes Änderungsverfahren
durchgeführt an welchem insgesamt 7 Stadtämter und 1 TÖB beteiligt waren, von
diesen antworteten insgesamt 6.
Im Rahmen der zweiten vereinfachten Änderung wurde
der Text der Begründung zum Bebauungsplan redaktionell geändert und den
aktuellen Gegebenheiten angepasst, wobei die Grundzüge der Planung nicht
berührt wurden. In diesem Zusammenhang wurden 5 Stadtämter und 3 Träger
öffentlicher Belange zur Stellungnahme gebeten. Am 30.10.1998 wurden alle
Beteiligten ein Nachtrag zur vereinfachten Änderung zugesandt, der eine
Änderung der textlichen Festsetzung Nr. 6.4 beinhaltete.
Von 4 Stadtämtern und 2 TÖB sind fristgemäß Stellungnahmen
eingegangen, die zu keinen
weiteren Änderungen des B-Planentwurfes geführt haben.
Eine erneute öffentliche Auslegung fand in der Zeit
vom 07.06.2004 bis 16.07.2004 statt. Parallel zur Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 59 „Lazarett“ wurde die 8. Änderung des Flächen-nutzungsplanes
„Ehemaliges Lazarett am Voltaireweg“ gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.
Eine Änderung des Bebauungsplanentwurfes und des FNP wurde
notwendig, da sich die Nutzung im Bereich der denkmalgeschützten Bauten von
einer Mischgebietsnutzung in ein Allgemeines Wohngebiet geändert hat.
Während der Zeit der Auslegung wurden seitens der Bürger
keine Hinweise und Anregungen gegeben.
Insgesamt wurden 6 Träger öffentlicher Belange und 8
Bereiche der Stadtverwaltung über die Auslegung informiert. Von 4 Trägern und 5
Bereichen liegen Stellungnahmen vor.
In den eingegangenen Schreiben der TÖB bzw. der Fachbereiche
sind keine Anregungen zur FNP-Änderung eingegangen.
Die Hinweise und Anregungen zum Bebauungsplan wurden in den
weiteren Planungen berücksichtigt, die textlichen Festsetzungen zum
Schallschutz wurden ergänzt.
Aufgrund von Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren
zur vorangegangenen erneuten öffentlichen Auslegung, insbesondere vom Bereich
Denkmalpflege und des Amtes für Immissionsschutz, sowie der sich
konkretisierenden Planungen für das Lazarett ergaben sich Änderungsbedarfe, die
ein vereinfachtes Änderungsverfahren gem. §§ 3 Abs. 3 und 4 Abs. 4 i.V. mit
§ 13 BauGB erforderten.
Es wurden ein Träger öffentlicher Belange und 3 Bereiche der
Stadtverwaltung am Verfahren mit Schreiben vom 17.12.2004 beteiligt. Die
vorgebrachten Hinweise, besonders der Denkmalpflege und des Amtes für
Immissionsschutz haben zu Ergänzungen in der Begründung geführt.
Die Stellungnahmen sind in der Anlage 2 wiedergegeben.
1.3.
Empfehlung
der Verwaltung
Sofern dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gefolgt wird, kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 59 „Lazarett“ und der Beschluss der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst werden.
Anlage
2
Abwägungsergebnisse
zum Bebauungsplan Nr. 59 „Lazarett“ und
I. Ergebnis
der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Bürger (05/96) 54 Seiten
II. Ergebnis
der Auswertung der öffentlichen Auslegung (Nov./Dez. 96) 33 Seiten
III.
Ergebnis der vereinfachten Änderung vom 19. bzw. 20. 03.1997 7 Seiten
IV. Ergebnis
der vereinfachten Änderung vom 23.09.1998 und 29.10.1998 13 Seiten
V. Ergebnis
der erneuten öffentlichen Auslegung und der 8. Änderung des
Flächennutzungsplanes (Sept. 2004) 9 Seiten
VI. Ergebnis
des vereinfachten Änderungsverfahrens vom 17.12.2004 5 Seiten
Fazit finanzielle Auswirkungen
Der Bebauungsplan dient der Schaffung von Baurechten.
Unmittelbare Kosten entstehen durch seine Festsetzung nicht.
Der Bebauungsplan setzt durch die Stadt Potsdam eine neu zu
errichtende Erschließungsanlage fest.
Diese ist bereits fertiggestellt (Moritz-von-Egidy-Straße).
Die Finanzierung erfolgte aus dem Treuhandvermögen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8,6 MB
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2
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883,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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146 kB
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4
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(wie Dokument)
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5,1 MB
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5
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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6
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(wie Dokument)
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808,6 kB
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