Beschlussvorlage - 05/SVV/0979

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Zweite Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Potsdam gemäß Anlage

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Erläuterung

Begründung:

 

Eine wesentliche Änderung gegenüber der Straßenreinigungssatzung 2005 ist die Einführung neuer Winterdienstkategorien. Bisher wurde der Winterdienst durch die Landeshauptstadt Potsdam für die betroffenen öffentlichen Straßen lediglich in einer Stufe durchgeführt. Der Bereich Verkehrsflächen hat das gesamte städtische Straßennetz einer neuen Betrachtung unterzogen und nunmehr für Straßen, die winterdienstlich zu betreuen sind, zwei Winterdienststufen eingeführt.

In Stufe 1 wird das hier ausgewählte Straßennetz mit hervorgehobener Verkehrsbedeutung zeitlich zuerst bedient. Das Straßennetz der Stufe 2 wird zeitlich nachgeordnet abgearbeitet.

Mit der Einteilung dieser Kategorien wird auch dem Wunsch der Bürger Rechnung getragen, für sie nachvollziehbar zu regeln, in welcher zeitlichen Reihenfolge ihr Bereich Winterdienstleistungen erhält.

Mit der Einführung der Winterdienstkategorien macht sich die Anpassung der entsprechenden Benutzungsgebühren erforderlich.

 

Der Landeshauptstadt Potsdam liegt zwischenzeitlich nunmehr auch die Endabrechnung für den tatsächlich durchgeführten Winterdienst im Jahre 2004 vor. Danach ergibt sich, dass der Umfang des Winterdienstes unter Berücksichtigung der Witterungsverhältnisse nicht in dem der bisherigen Vorkalkulation zugrunde liegenden Umfang auszuführen war.

 

Gemäß § 6 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz ist die Gemeinde verpflichtet, Benutzungsgebühren spätestens alle zwei Jahre zu kalkulieren. Dabei festgestellte Kostenüberdeckungen müssen spätestens im übernächsten Kalkulationszeitraum ausgeglichen werden.

Die für 2004 erarbeitete Vorauskalkulation weist gegenüber der Endabrechnung für die erbrachten Winterdienstleistungen eine Überdeckung aus in Höhe von insgesamt rund 200.500 Euro.

Mit der nun angepassten neuen Gebührenkalkulation reduziert sich daher die Leistungsgebühr von bisher 2,10 Euro auf jetzt 1,03 Euro in Kategorie 1 und auf 0.56 in Kategorie 2.

Mit der Neuberechung der Grundgebühr erfolgte die Anpassung an die aktuellen Vorhaltekosten, die von 11,67 Euro auf 17,13 Euro gestiegen sind.

Die Grundgebühr ist ebenso wie die Leistungsgebühr eine Jahresgebühr.

Die Einzelheiten für die Gebührenhöhe und ihre Grundlagen sind der beiliegenden Gebührenkalkulation zu entnehmen.

 

Notwendig zur Klarstellung und Erhöhung der Rechtssicherheit war auch die Neuformulierung der § 4 insbesondere, um im Fall der Abweichung der Zahlungstermine von den üblichen Fälligkeiten die hierfür erforderliche Grundlage zu verdeutlichen. Beginn und Ende der Gebührenschuld wurden konkret bestimmt. Die durch die Rechtsprechung hierzu entwickelten Grundsätze fanden mit den Neuformulierungen Berücksichtigung.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch eine Kostenüberdeckung in der Haushaltsstelle 67510.11100 im Jahre 2004 in Höhe von 200.557,56 € reduzieren sich die Gebühreneinnahmen im Haushaltsjahr 2006 auf 304.600 €.

 

Die Gesamtkosten für den Winterdienst liegen gemäß Kalkulation bei 798.000 €.

 

Damit ist ein Zuschuss für den Winterdienst in Höhe von 493.400 € durch die Stadt zu tragen.

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Anlagen

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