Beschlussvorlage - 01/SVV/0726
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige Ausgabe (subventioniertes Darlehen) für die Sanierung der Förderschule für Geistigbehinderte - Comenius-Schule (53)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Schule und Sport
- Einreicher*:
- II/40
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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10.10.2001
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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Erläuterung
Im Rahmen
der Schulbauförderung wurden der Stadt Potsdam 1999 durch das Ministerium für
Bildung, Jugend und Sport zinssubventionierte Darlehen bewilligt und mit der
InvestitionsBank des Landes Brandenburg Darlehensverträge abgeschlossen. Für
drei Schulbauprojekte sind die Sanierungsarbeiten abgeschlossen. Auf Grund von günstigen
Ausschreibungsergebnissen sind Restmittel in Höhe von 460.781,00 DEM nicht
vebraucht worden. Diese Mittel sollen für die Sanierung der Förderschule für
Geistigbehinderte - Comenius-Schule (53) - verwendet werden, da diese in das
frei gewordene Gebäude der ehemaligen Finkenwegschule (7) umziehen wird. Zur
Zeit ist die Comenius-Schule in einem ehemaligen Kita-Gebäude im Wohngebiet
Waldstadt II untergebracht, welches als Förderschule für Geistigbehinderte
ungeeignet ist. In dem neuen
Schulgebäude sind umfangreiche Baumaßnahmen vorzunehmen, u.a. zur
Gewährleistung der Brandsicherheit, Einbau eines behindertengerechten Aufzuges,
Sanierung der Sanitäranlagen einschl. Behinderten-Toiletten, Errichtung von
Rampen für Rollstuhlfahrer.
Hierfür wurde durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ein zinssubventioniertes Darlehen in
Höhe der o.g. nicht verbrauchten Summe bewilligt. Für die außerplanmäßige Ausgabe zur Realisierung der Maßnahmen
ist ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erforderlich.