Anfrage - 05/SVV/0934

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es ist kaum auszuschließen, dass zwangsläufige Beeinträchtigungen schon durch die vorbereitenden Maßnahmen zum Bau des Landtagsschlosses (Herstellung der Baureife) – insbesondere der Baulärm - die Auslastung des Hotels Mercure negativ beeinflusst. Eine vorherige Klärung etwaiger Ansprüche des Hotelbetreibers erscheint daher sinnvoll.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Welche Vereinbarungen wurden mit dem Betreiber des Hotels Mercure zur Behandlung etwaiger Ansprüche wegen Verlusten durch das mögliche Fernbleiben, Nichtanreisen, vorzeitige Abreisen von Hotelgästen getroffen?

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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