Anfrage - 05/SVV/0999

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Auszahlung gewährter Zuwendungen im Rahmen der GA-Förderung erfolgt auf der Grundlage und zwar bezahlter Rechnungen. Das heißt, für das Freizeitbad erbrachte Leistungen sind den leistenden Unternehmen erst mal vollständig zu bezahlen und mithin im Umfang der Forderung zunächst zwischen zu finanzieren.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Wie erfolgt die Zwischenfinanzierung der am Freizeitbad in einer Zeit von zwei Jahren zu verbauenden Fördermittel (nach DS 05/SVV/0900) von insgesamt 30,8 Mio. Euro?

 

 

 

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Erläuterung

 

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