Beschlussvorlage - 01/SVV/0731

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

"Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Leistungen des Rettungsdienstes der Landeshauptstadt Potsdam"

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Erläuterung

Im Ergebnis der im Fachbereich eingeführten Kosten-/Leistungsrechnung wurde die neue Satzung im Anhörungsverfahren mit der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen des Landes Brandenburg abgestimmt.

Die Gebühren wurden rettungsmittelbezogen getrennt nach Notarzteinsatzfahrzeug, Rettungswagen und Krankentransportwagen, unter Bezug auf die voraussichtlichen Einsatzzahlen, ermittelt.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Stadt Potsdam ist auf der Grundlage des § 10 Brandenburgisches Rettungsdienstgesetz zur Durchführung eines wirtschaftlichen und kostendeckenden Rettungsdienstes verpflichtet.

Die vorliegenden Gebühren dienen der vollständigen Deckung aller Kosten und Aufwendungen des Rettungsdienstes.

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