Beschlussvorlage - 05/SVV/1013
Grunddaten
- Betreff:
-
Besetzung des Werksausschusses des Eigenbetriebes Kommunaler Immobilienservice (KIS) Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam mit sachkundigen Einwohnern
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Finanzen und Berichtswesen
- Einreicher*:
- SB Finanzen und Berichtswesen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.12.2005
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Besetzung des Werksausschusses des Eigenbetriebes Kommunaler
Immobilienservice (KIS) Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam gemäß § 5
Abs. 1 Ziff. 2 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb wie folgt:
- Herr Andreas Klemund,
- Herr Dr. Wilfried Ruppert
Erläuterung
Begründung:
1.
Bisherige Beschlüsse
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss in ihrer Sitzung
am 1. Dezember 2004 die Errichtung des Eigenbetriebes Kommunaler
Immobilienservice (KIS) Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam, die
Betriebssatzung für den Eigenbetrieb und die Bildung eines Werksausschusses
gemäß § 8 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung und § 5 Abs. 1 der Betriebssatzung
für den Eigenbetrieb
(DS-Nr. 04/SVV/0830).
2.
Rechtliche Grundlage
Gemäß § 5 Abs. 1 der Ersten Satzung zur Änderung der
Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Kommunaler Immobilien Service"
der Landeshauptstadt Potsdam vom 10. Januar 2005 (siehe diesbezügliche
Beschlussvorlage an die Stadtverordnetenversammlung am 02. November 2005)
besteht der Werksausschuss aus zwölf stimmberechtigten Mitgliedern,
davon:
1.
acht
Stadtverordnete, die nach dem für Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung
geltenden Verfahren zu benennen sind,
2.
zwei
sachkundige Einwohner,
die auf Vorschlag des Oberbürgermeisters von der Stadtverordnetenversammlung zu
bestimmen sind und
3.
zwei
Vertreter der Beschäftigten des Eigenbetriebes, die von der
Stadtverordneten-versammlung nach den Vorschriften über das Verfahren zur
Benennung von Beschäftigtenkandidaten für Werksausschüsse von Eigenbetrieben
aus einem Vorschlag der Versammlung der Beschäftigten des Eigenbetriebes
gewählt werden.
Gemäß § 35 Abs. 2 Ziff. 6 beschließt die Stadtverordnetenversammlung über die Bestellung der
Vertreter der Gemeinden in wirtschaftlichen Unternehmen.
3. Benennung von Herrn Andreas Klemund und Herrn Dr. Wilfried Ruppert
Gemäß § 5 Abs. 1 Ziff. 2 der Ersten Satzung zur
Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Kommunaler Immobilien
Service" der Landeshauptstadt Potsdam vom 10. Januar 2005 wird
vorgeschlagen, dass vorgenannte Herren als sachkundige Einwohner für den
Werksausschuss des Eigenbetriebes "Kommunaler Immobilien Service"
bestimmt werden.
Besondere Sachkunde für den Werksausschuss des
Eigenbetriebes "Kommunaler Immobilien Service“ definiert sich einerseits
aus der Kenntnis und Erfahrung des Geschäftsfeldes KIS als auch der Fähigkeit,
dies in kommunalpolitische Zusammenhänge einzubetten.
Sowohl Herr Klemund als auch Herr Dr. Ruppert sind mit ihrer
Ausbildung und ihren beruflichen Tätigkeiten mit den notwendigen Kenntnissen
für die Aufgabe des KIS ausgestattet. Dazu gehören in gleicher Weise
betriebswirtschaftliche, insbesondere auf dem Gebiet der Immobilienentwicklung
und Managements, als auch juristische Kenntnisse.
Beide haben zudem langjährige Erfahrungen auf kommunalem
Gebiet. So ist Herr Klemund seit 2003 Ortsbürgermeister in Potsdam OT Eiche und
Herr Dr. Ruppert war u.a. von 1990 bis 1996 Stadtverordneter der
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam und ist seit 1992
Mitglied des Verwaltungsrates der Mittelbrandenburgischen Sparkasse Potsdam.
Anlagen:
1.
Lebenslauf
von Herrn Klemund
2.
Lebenslauf
von Herrn Dr. Ruppert (liegen in den Fraktionen und dem Büro der StVV in je
einem Exemplar zur Einsicht vor.)