Beschlussvorlage - 01/SVV/0684

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe in der Haushaltsstelle 34000.70306 - Sonderprogramm "Förderung von Personalstellen bei freien Trägern der Kultur" - in Höhe von 310.000 DM.

 

Als Deckungsquelle dient die Einnahme in der Haushaltsstelle 34000.17103 Zuweisung vom Land in Höhe von 160.000 DM und für den Eigenanteil der Stadt in Höhe von 150.000 DM die Haushaltsstelle 33900.41700 - Brandenburgische Philharmonie Potsdam GmbH / Abfindungen für Musiker. 

 

Die Auszahlung erfolgt erst nach Abschluss der Prüfung durch den Sozialversicherungsträger.   

 

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Erläuterung

Um die strukturelle Gefährdung der freien Kulturträger durch Wegfall der ABM- und SAM-Förderung zu verhindern, wurde in der STVV am 06.12.2000 (DS 00/0988/1) die Erhöhung der Haushaltsstelle 34000.70301 - Betriebskostenzuschüsse an freie Träger - in Höhe von 150.000 DM nach Rechtskraft des Haushaltes 2001 beschlossen.

 

Diese Erhöhung soll unter der Voraussetzung erfolgen, dass das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur den gleichen Betrag hinzufügt.

 

Das MWFK hat bereits die Fördermittel in Höhe von 160.000 DM aus dem Sonderprogramm "Förderung von Personalstellen bei freien Trägern der Kultur" als Kofinanzierung bewilligt.

 

Durch das Kulturamt der Stadt Potsdam wurde im Zusammenwirken mit dem Beirat für kulturelle Projektförderung die zusätzliche Stellenförderung für entsprechende prioritäre Personalstellen der Betriebskostenzuschussempfänger bzw. der Freien Träger mit institutioneller Förderung beschlossen.

 

Aus diesem Grunde sind die Mittel als außerplanmäßige Ausgabe für die Haushaltsstelle 34000.70306 - Sonderprogramm "Förderung von Personalstellen bei den freien Trägern der Kultur" - einzustellen.

 

Zur Stabilisierung der Stellensituation und der damit verbundenen Sicherung der Programmangebote der feien Träger werden im Jahre 2001 insgesamt 310.000 DM benötigt. Gemäß o.g. Beschluss der STVV vom 06.12.2000 sollte eine Deckung des Eigenanteils der Stadt in Höhe von 150.000 DM aus Einnahmen aus einer erhöhten Gewinnausschüttung der EVP erfolgen. Diese Deckungsquelle steht nicht mehr zur Verfügung, da mit Wirkung vom 06.10.2000 die ursprünglich von der Landeshauptstadt Potsdam gehaltenen Gesellschaftsanteile an der EVP in die Stadtwerke Potsdam GmbH eingebracht wurden. Damit werden nunmehr die Gewinne der EVP vollständig an ihren Gesellschafter - nämlich der Stadtwerke Potsdam GmbH - ausgeschüttet und ein direktes Zugriffsrecht von der Landeshauptstadt Potsdam auf die Gewinne der EVP ist nicht mehr gegeben.

 

Als Deckungsquelle für den städtischen Eigenanteil wird daher vorerst die Haushaltsstelle 33900.41700 - Brandenburgischen Philharmonie Potsdam GmbH / Abfindungen für Musiker - benannt. Eine endgültige Aussage über die Höhe der verfügbaren Deckungsmittel kann jedoch erst Ende September 2001 getroffen werden, da noch ausstehende Prüfungen des Sozialversicherungsträgers bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein werden und dann feststeht, ob in der Haushaltsstelle 33900.41700 Mittel in dieser Höhe im Jahre 2001 nicht benötigt werden. Aus der gegenwärtigen Sicht bestehen jedoch nachvollziehbare Aussichten, den städtischen Anteil aus der genannten Haushaltsstelle zu erbringen.

 

Sollte auch diese Deckungsquelle nicht zur Verfügung stehen, sieht die Verwaltung keine Möglichkeit, Deckungsquellen aus dem städtischen Haushalt 2001 zu benennen.

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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