Beschlussvorlage - 05/SVV/0974
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Personalkosten in der Jugend(sozial)arbeit
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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|
Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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24.11.2005
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Beschlussvorschlag
Der
Jugendhilfeausschuss möge beschließen:
Die
Richtlinie IV des Jugendamtes zur Förderung von Einrichtungen der Kinder- und
Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und
Jugendschutzes (DS 017/01/JHA) wird hinsichtlich der Förderung von
Personalkosten sozialpädagogischer Fachkräfte in den Punkten 3 und 4 gemäß
Anlage mit Wirkung zum 01.01.2006 geändert. Die bisherigen Regelungen treten
zum 31.12.2005 außer Kraft.
Erläuterung
Begründung:
Die vorgeschlagenen Änderungen der Richtlinie IV ergeben sich im Wesentlichen aus den nachfolgend dargestellten Gründen:
1. Im Entwurf zum Jugendförderplan 2006 bis 2007/2009 erfolgt, ausgehend von den Ergeb-nissen der Bestands- und Bedarfsanalyse Jugendförderung, zukünftig eine Bindung der Personalstellenentwicklung an die zahlenmäßige Entwicklung der Hauptzielgruppe (9 bis unter 21 Jahre) unter Wahrung der gegenwärtigen Versorgungsquote. Damit ist ein Gesamtrahmen für die jährlich zu fördernde Stellenanzahl in der Jugend(sozial)arbeit vorgegeben.
2. Einen weiteren Rahmen bildet das für den UA 46000 beschlossene Haushaltssicherungs-konzept - Maßnahme Z 9 - Einrichtungen der Jugendarbeit (DS 04/SVV/0173). Es beinhaltet eine jährliche Einsparung in Höhe von 250.000 € von 2005 bis vorerst 2008 und damit eine „Zuschussdeckelung“ im v.g. Unterabschnitt.
3. Das bisherige unter der Bezeichnung „610-Stellen-Programm des Landes Brandenburg“ bekannte Förderprogramm (Richtlinie vom 13.08.2002) endet am 31.12.2005. Die Förderung ab 2006 sieht eine jährliche Reduzierung der Landesmittel sowie einen Wechsel der Finanzierungsart von einer Festbetragsfinanzierung pro Stelle zu einer Anteilfinanzierung an den Gesamtpersonalausgaben vor. Die konkreten Zuwendungsvoraussetzungen sind im Entwurf zum Jugendförderplan 2006 bis 2007/2009 ausführlich erläutert.
Bei Bestätigung des Jugendförderplanes sowie unter der Voraussetzung, dass die im Haushalts-sicherungskonzept 2005 - 2008 festgelegte Zuschusshöhe im UA 46000 verbindlich ist, kann eine mittelfristige Planungssicherheit für Verwaltung und freie Träger hergestellt werden.
Bezogen auf die Personalkostenförderung bilden zukünftig der jährliche Personalrahmen sowie die dafür zur Verfügung stehenden Mittel die Bezugsgrößen für die Ermittlung des in der Höhe begrenzten Förderbetrages.
Folgendes Verfahren wird vorgeschlagen:
- Die
Bemessungsgrundlage für die Personalkostenförderung ist der
Durchschnittsbetrag der jeweils gültigen Vergütungsregelung des Trägers.1
Die durchschnittliche Vergütung ergibt sich aus der Summe
aller Bruttopersonalkosten der jeweiligen Einrichtung/Einrichtungen im
(sozial-) pädagogischen Bereich, die durch die Anzahl der lt. Jugendförderplan
bestätigten Stellen dieser Einrichtung/Einrichtungen zu teilen ist.
- Die
Höhe der Förderung wird jährlich aus dem Durchschnittsbetrag der im
Haushaltsplan für die Personalkostenförderung insgesamt zur Verfügung
stehenden Mittel und der im Jugend-förderplan festgelegten Anzahl der zu
fördernden Stellen ermittelt.
- Liegt
das Trägerergebnis über dem für die Förderung ermittelten
Durchschnittsbetrag, bleibt der überschreitende Betrag unberücksichtigt.
- Trägern
mit überwiegend älteren Beschäftigten kann auf Antrag im Rahmen verfügbarer
Haushaltsmittel ein finanzieller Ausgleich zur Vermeidung von
Benachteiligungen bisher Beschäftigter gewährt werden. Dies gilt jedoch
nicht für Neueinstellungen ab dem 01.01.2006.
Das Verfahren ermöglicht sowohl die Einhaltung der HSK-Maßnahme im Planungszeitraum als auch den Ausgleich der Reduzierung der Landeszuschüsse. Allerdings werden trägerseitige tarifbedingte Erhöhungen bei den Personalausgaben künftig nur bis zu der jährlich festzulegenden Obergrenze Berücksichtigung finden können.
Beispiel 1
Personalkosten des Trägers gemäß Antrag: Stelle 1 38.000 €/Jahr
Stelle 2 35.000 €/Jahr
Stelle
3 36.000
€/Jahr
Summe 109.000 €/Jahr
Durchschnitt 36.333 €/Jahr
Durchschnittsbetrag für die Förderung: 37.000 €/Jahr
Ergebnis: Die Förderung erfolgt wie vom Träger beantragt in Höhe von 109.000 €.
Beispiel 2
Personalkosten des Trägers gemäß Antrag: Stelle 1 40.000 €/Jahr
Stelle
2 35.000
€/Jahr
Summe 75.000 €/Jahr
Durchschnitt 37.500 €/Jahr
Durchschnittsbetrag für die Förderung: 37.000 €/Jahr
Ergebnis: Die Förderung beträgt für zwei Beschäftigte 74.000 €. Der überschreitende Betrag von 1.000 € bleibt unberücksichtigt.
Die nachfolgende Übersicht stellt die Ermittlung des Festbetrages beispielhaft für die Jahre 2006 bis 2009 anhand der im Entwurf zum Jugendförderplan 2006 bis 2007/2009 enthaltenen mittelfristigen Finanzplanung dar:
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Plan 2005 zum Vergleich |
Plan 2006 |
Bedarf 2007 |
Bedarf 2008 |
Bedarf 2009 |
Ausgaben Personal |
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UA 46000.71803 |
2.383.200 |
2.336.500 |
2.297.500 |
2.258.600 |
2.219.600 |
Beteiligung des FB 31 an
der Suchtprävention |
|
15.000 |
15.000 |
15.000 |
15.000 |
UA 46071.71803 (Fahrland) |
70.000 |
74.000 |
74.000 |
74.000 |
74.000 |
UA 46072.71803 (Golm) |
35.000 |
37.000 |
37.000 |
37.000 |
37.000 |
UA
46073.71803 (Groß Glienicke) |
70.000 |
74.000 |
74.000 |
74.000 |
74.000 |
Summe Ausgaben |
2.558.200 |
2.536.500 |
2.497.500 |
2.458.600 |
2.419.600 |
abzgl. Personalkosten MTPF, Ausgaben aufgrund
gesonderter Verträge (Suchtpräventionsfachstelle) sowie Förderung im
besonderen Stadtinteresse (URANIA-Planetarium, Fanfarenzug,
Koordinie-rungsstelle Kinder- und Jugendsport) |
-380.000 |
-398.000 |
-398.400 |
-398.400 |
-398.400 |
a) Bezugsgröße Ausgaben |
2.178.200 |
2.138.500 |
2.099.100 |
2.060.200 |
2.021.200 |
Anzahl zu fördernder Stellen lt. Jugendförderplan-Entwurf |
66 |
61,5 |
60 |
59 |
58 |
b) Bezugsgröße Stellen ohne MTPF (in Bestands- und Bedarfsanalyse mit 4 Stellen im päd. Bereich eingeflossen) |
62 |
57,5 |
56 |
55 |
54 |
= Durchschnittsbetrag |
35.000 |
37.000 |
37.400 |
37.400 |
37.400 |
= in % zum Tarif BAT-O
vom 01.07.2005 Vergütungsgruppe Vb, 33
J., verh., 1 Kind |
85% |
90% |
91% |
91% |
91% |
Die Änderungsvorschläge sind als Anlage beigefügt. Bei Bestätigung werden sie zum Bestandteil des Beschlusses.
1 Der Träger darf seine Beschäftigten nicht besser stellen
als städtische Bedienstete mit
entsprechenden
Tätigkeiten (vgl. ANBest-P, Punkt 1.3).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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24,5 kB
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