Beschlussvorlage - 05/SVV/0974

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:

 

Die Richtlinie IV des Jugendamtes zur Förderung von Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (DS 017/01/JHA) wird hinsichtlich der Förderung von Personalkosten sozialpädagogischer Fachkräfte in den Punkten 3 und 4 gemäß Anlage mit Wirkung zum 01.01.2006 geändert. Die bisherigen Regelungen treten zum 31.12.2005 außer Kraft.

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Erläuterung

Begründung:

 

Die vorgeschlagenen Änderungen der Richtlinie IV ergeben sich im Wesentlichen aus den nachfolgend dargestellten Gründen:

 

1.      Im Entwurf zum Jugendförderplan 2006 bis 2007/2009 erfolgt, ausgehend von den Ergeb-nissen der Bestands- und Bedarfsanalyse Jugendförderung, zukünftig eine Bindung der Personalstellenentwicklung an die zahlenmäßige Entwicklung der Hauptzielgruppe (9 bis unter 21 Jahre) unter Wahrung der gegenwärtigen Versorgungsquote. Damit ist ein Gesamtrahmen für die jährlich zu fördernde Stellenanzahl in der Jugend(sozial)arbeit vorgegeben.

 

2.      Einen weiteren Rahmen  bildet das für den UA 46000  beschlossene Haushaltssicherungs-konzept - Maßnahme Z 9 - Einrichtungen der Jugendarbeit (DS 04/SVV/0173). Es beinhaltet eine jährliche Einsparung in Höhe von 250.000 €  von 2005 bis vorerst 2008 und damit eine „Zuschussdeckelung“ im v.g. Unterabschnitt.

 

3.      Das bisherige unter der Bezeichnung „610-Stellen-Programm des Landes Brandenburg“ bekannte Förderprogramm (Richtlinie vom 13.08.2002) endet am 31.12.2005. Die Förderung ab 2006 sieht eine jährliche Reduzierung der Landesmittel sowie einen Wechsel der Finanzierungsart von einer Festbetragsfinanzierung pro Stelle zu einer Anteilfinanzierung an den Gesamtpersonalausgaben vor. Die konkreten Zuwendungsvoraussetzungen sind im Entwurf zum Jugendförderplan 2006 bis 2007/2009 ausführlich erläutert.

 

Bei Bestätigung des Jugendförderplanes sowie unter der Voraussetzung, dass die im Haushalts-sicherungskonzept 2005 - 2008 festgelegte Zuschusshöhe im UA 46000 verbindlich ist, kann eine mittelfristige Planungssicherheit für Verwaltung und freie Träger hergestellt werden.

Bezogen auf die Personalkostenförderung bilden zukünftig der jährliche Personalrahmen sowie die dafür zur Verfügung stehenden Mittel die Bezugsgrößen für die Ermittlung des in der Höhe begrenzten Förderbetrages.

 

Folgendes Verfahren wird vorgeschlagen:

 

  1. Die Bemessungsgrundlage für die Personalkostenförderung ist der Durchschnittsbetrag der jeweils gültigen Vergütungsregelung des Trägers.1

Die durchschnittliche Vergütung ergibt sich aus der Summe aller Bruttopersonalkosten der jeweiligen Einrichtung/Einrichtungen im (sozial-) pädagogischen Bereich, die durch die Anzahl der lt. Jugendförderplan bestätigten Stellen dieser Einrichtung/Einrichtungen zu teilen ist.

 

  1. Die Höhe der Förderung wird jährlich aus dem Durchschnittsbetrag der im Haushaltsplan für die Personalkostenförderung insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel und der im Jugend-förderplan festgelegten Anzahl der zu fördernden Stellen ermittelt.

 

  1. Liegt das Trägerergebnis über dem für die Förderung ermittelten Durchschnittsbetrag, bleibt der überschreitende Betrag unberücksichtigt.

 

  1. Trägern mit überwiegend älteren Beschäftigten kann auf Antrag im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel ein finanzieller Ausgleich zur Vermeidung von Benachteiligungen bisher Beschäftigter gewährt werden. Dies gilt jedoch nicht für Neueinstellungen ab dem 01.01.2006.

 

Das Verfahren ermöglicht sowohl die Einhaltung der HSK-Maßnahme im Planungszeitraum als auch den Ausgleich der Reduzierung der Landeszuschüsse. Allerdings werden trägerseitige tarifbedingte Erhöhungen bei den Personalausgaben künftig nur bis zu der jährlich festzulegenden Obergrenze Berücksichtigung finden können. 

 

 

 

 

 

 

Beispiel 1                                                                   

 

Personalkosten des Trägers gemäß Antrag:            Stelle 1             38.000 €/Jahr

                                                                                    Stelle 2            35.000 €/Jahr

                                                                                    Stelle 3            36.000 €/Jahr

                                                                                    Summe         109.000 €/Jahr

                                                                                    Durchschnitt   36.333 €/Jahr

 

Durchschnittsbetrag für die Förderung:                                          37.000 €/Jahr

 

Ergebnis: Die Förderung erfolgt wie vom Träger beantragt in Höhe von 109.000 €.

 

 

Beispiel 2                                                                   

 

Personalkosten des Trägers gemäß Antrag:            Stelle 1             40.000 €/Jahr

                                                                                    Stelle 2            35.000 €/Jahr

                                                                                    Summe         75.000 €/Jahr

                                                                                    Durchschnitt   37.500 €/Jahr

 

Durchschnittsbetrag für die Förderung:                                          37.000 €/Jahr

 

Ergebnis: Die Förderung beträgt für zwei Beschäftigte 74.000 €. Der überschreitende Betrag von 1.000 € bleibt unberücksichtigt.

 

 

Die nachfolgende Übersicht stellt die Ermittlung des Festbetrages beispielhaft für die Jahre 2006 bis 2009 anhand der im Entwurf zum Jugendförderplan 2006 bis 2007/2009 enthaltenen mittelfristigen Finanzplanung dar:

 

 

 

Plan

2005

zum Vergleich

Plan

2006

Bedarf

2007

Bedarf

2008

Bedarf

2009

Ausgaben Personal

 

 

 

 

 

UA 46000.71803

2.383.200

2.336.500

2.297.500

2.258.600

2.219.600

Beteiligung des FB 31 an der Suchtprävention

 

15.000

15.000

15.000

15.000

UA 46071.71803 (Fahrland)

70.000

74.000

74.000

74.000

74.000

UA 46072.71803 (Golm)

35.000

37.000

37.000

37.000

37.000

UA 46073.71803 (Groß Glienicke)

70.000

74.000

74.000

74.000

74.000

Summe Ausgaben

2.558.200

2.536.500

2.497.500

2.458.600

2.419.600

abzgl. Personalkosten MTPF, Ausgaben aufgrund gesonderter Verträge (Suchtpräventionsfachstelle) sowie Förderung im besonderen Stadtinteresse (URANIA-Planetarium, Fanfarenzug, Koordinie-rungsstelle Kinder- und Jugendsport)

-380.000

 

 

-398.000

-398.400

 

-398.400

-398.400

a) Bezugsgröße Ausgaben

2.178.200

2.138.500

2.099.100

2.060.200

2.021.200

Anzahl zu fördernder Stellen

lt. Jugendförderplan-Entwurf

66

 

61,5

60

59

58

b) Bezugsgröße Stellen

ohne MTPF (in Bestands- und Bedarfsanalyse mit   4 Stellen im päd. Bereich  eingeflossen)

62

57,5

56

55

54

= Durchschnittsbetrag

35.000

37.000

37.400

37.400

37.400

= in % zum Tarif BAT-O vom 01.07.2005

Vergütungsgruppe Vb, 33 J., verh., 1 Kind

85%

90%

91%

91%

91%

 

 

Die Änderungsvorschläge sind als Anlage beigefügt. Bei Bestätigung werden sie zum Bestandteil des Beschlusses.

 



1 Der Träger darf seine Beschäftigten nicht besser stellen als städtische Bedienstete mit  entsprechenden 

   Tätigkeiten (vgl. ANBest-P, Punkt 1.3).

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen stehen unter dem Vorbehalt einer wirksamen Haushaltssatzung, eines wirksamen Haushaltsplanes sowie des durch die Stadtverordnentenversammlung zu beschließenden Jugendförderplanes 2006 bis 2007/2009.

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Anlagen

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