Antrag - 01/SVV/0744
Grunddaten
- Betreff:
-
Petitionen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- PDS-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
10.10.2001
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Eingaben und Beschwerden
|
Vorberatung
|
|
|
20.11.2001
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
07.11.2001
|
Beschlussvorschlag
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass Petitionen (§ 21
Gemeindeordnung), die an die Verwaltung gerichtet sind, gesondert behandelt und
innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von vier Wochen beschieden
werden.
Die
Stadtverordnetenversammlung ist im Dezember 2001 über die eingeleiteten
Maßnahmen zu informieren.
Erläuterung
Das
Petitionsrecht ist ein wichtiges demokratisches Grundrecht, das im Grundgesetz,
der Landesverfassung und der Gemeindeordnung festgeschrieben ist und durch
jedermann wahrgenommen werden kann. Gemäß § 21 Gemeindeordnung hat jeder das
Recht, „sich in Gemeindeangelegenheiten mit Vorschlägen, Hinweisen und
Beschwerden einzeln oder gemeinschaftlich an die Gemeindevertretung oder den
Bürgermeister zu wenden. Der Einreicher ist innerhalb von vier Wochen über die
Stellungnahme zu den Vorschlägen, Hinweisen oder Beschwerden zu unterrichten.
Ist dies nicht möglich, erhält er einen Zwischenbescheid“. Während die
Petitionen, die an die Stadtverordnetenversammlung gerichtet sind, in einem
formalen Verfahren im Petitionsausschuss behandelt werden, ist in der Verwaltung
keine gesonderte Behandlung von Petitionen vorgesehen. Das geht aus der Antwort
auf die Kleine Anfrage 01/0586 hervor. Da es immer wieder Klagen wegen einer
nicht fristgemäßen bzw. wegen unzureichender Beantwortung von Petitionen an die
Verwaltung gibt, sollte der Oberbürgermeister für eine getrennte Erfassung und
Behandlung dieser sorgen. Damit wäre es zugleich möglich, Problemschwerpunkte
festzustellen und rechtzeitig entsprechende Schlussfolgerungen zu ziehen.
Dr.
Hans-Jürgen Scharfenberg
Fraktionsvorsitzender