Antrag - 01/SVV/0745

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Haushaltssperre wird in folgenden Fällen aufgehoben:

 

-    Für die Freien Träger der Kultur,

     - wenn vertragliche Bindungen und Zusagen seitens der Träger gegeben sind,

     - wenn Betriebskostenabrechnungen vorliegen.

 

-    Für die Mittel zur Sportförderung.

 

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Erläuterung

Jährlich ist eine Einschränkung der Finanzierung der freien Träger der Kultur vorgenommen worden.

Zusätzlich kamen die Schwierigkeiten des Einsatzes von SAM und ABM hinzu. Jetzt ist mit der Verhängung der Haushaltssperre die Situation eingetreten, dass sowohl zugesagte Projekte für das zweite Halbjahr gefährdet sind als auch Betriebskosten nicht gezahlt werden könnten.

Die Mittel zur Sportförderung sind angesichts der großen Bedeutung nach dem Willen der Stadtverordnetenversammlung auf 290.000 DM erhöht worden. Kürzungen sind für die Sportvereine der Stadt und den Stadtsportbund nicht zumutbar.

 

 

 

 

 

 

Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg

Fraktionsvorsitzender

 

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