Mitteilungsvorlage - 05/SVV/1023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Das Tierheim Potsdam in Trägerschaft des Tierschutzvereins Potsdam und Umgebung e.V. erfüllt seine in § 2 des Betreibervertrages fixierten Aufgaben vertragsgemäß.

Die Anzahl der unterzubringenden Tiere ist in den letzten Jahren konstant geblieben.

Es werden Fundtiere aus der Stadt Potsdam und aus 9 Kommunen des Landkreises Potsdam-Mittelmark untergebracht, sowie Abgabetiere aus diesem Einzugsbereich.

Der Gesundheitszustand der Tiere ist seit Betreiben des Tierheims durch den Tierschutzverein als durchschnittlich gut einzuschätzen, die Erkrankungsrate entsprach dem üblichen Standard von Tierheimen.

Die Unterbringung der Katzen erfüllt die Anforderungen tierschutzrechtlicher Vorgaben.

Bei den Hundezwingern entsprechen ca. 50% der Zwinger nicht den Größenanforderungen der Tierschutzhundeverordnung. Dieses Defizit wird derzeit durch einen planmäßigen Hundeausführdienst kompensiert, so dass ein akuter Verstoß gegen tierschutzrechtliche Vorschriften nicht vorliegt. Es besteht aber die zwingende Notwendigkeit zur kurzfristigen baulichen Erneuerung des Tierheimes.

Der Tierschutzverein Potsdam und Umgebung e.V. hat mit der Übernahme des Tierheimbetriebs zugesichert, ein neues Tierheim zu errichten, das den Anforderungen und Vorstellungen des Tierschutzvereins entspricht.

 

Die Stadt hat im Betreibervertrag ihre Hilfe zugesichert.

Die umliegenden Kommunen lehnen eine Beteiligung in jeglicher Weise ab, obwohl ca. 40% der Tiere aus diesen Kommunen stammen.

 

Die Stadt hat seit Übernahme des Tierheims durch den Tierschutzverein insgesamt 8 Grundstücke auf Eignung und Bebaubarkeit geprüft.

Zur Koordinierung der Arbeit der Verwaltung wurde eine Tierheimprojektgruppe installiert, in der alle beteiligten Bereiche der Stadtverwaltung Potsdam mit dem Tierschutzverein zusammenarbeiten.

Das Ergebnis stellt sich folgendermaßen dar:

  1. Der Tierschutzverein verfügt über finanzielle Mittel für einen Tierheimneubau, jedoch nicht für den Ankauf eines Grundstückes.
  2. Das von der Stadt Potsdam angebotene städtische Grundstück in der Michendorfer Chaussee wurde vom Tierschutzverein als ungeeignet bewertet.
  3. Die Erweiterung des Tierheimgeländes am gegenwärtigen Standort als kostengünstigste Variante, ist aus Denkmalschutzbelangen derzeit nicht genehmigungsfähig.
  4. Als weiteren Standort prüft die Verwaltung zur Zeit die sogenannte Raab-Karcher-Fläche am Werderschen Damm als Ersatzstandort für einen Tierheimneubau. Eigentümer der Fläche ist die Firma Viterra. Die Größe der Fläche beträgt 4,15 ha. Diese Fläche befindet sich im baulichen Außenbereich, mithin sind öffentliche Belange abzuprüfen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass diese Fläche sich in der Trinkwasserschutzzone II befindet. Der Tierschutzverein ist im Hinblick auf die Nutzbarkeit der Fläche und die finanziellen Voraussetzungen durch die Verwaltung um Stellungnahme gebeten worden. 
  5. Parallel wird die Bebaubarkeit des städtischen Grundstücks Kuhforter Damm in Golm geprüft. Der Tierschutzverein hat am 24.11.2005 dazu seine Bebauungskonzeption an den Bereich Stadtplanung übergeben.

Ein schwerwiegendes Problem liegt darin, dass dieses Grundstück sich in der Trinkwasserschutzzone 2 befindet.

Eine Entscheidung der Trinkwasserschutzzonenkommission wird durch die Verwaltung umgehend herbeigeführt.

 

Das Ergebnis der Prüfung der Bebaubarkeit dieses Grundstücks entscheidet über die weitere Vorgehensweise, die wiederum zwischen dem Tierschutzverein Potsdam und Umgebung e.V. und der Landeshauptstadt Potsdam abzustimmen ist.

 

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen sind zur Zeit nicht abschätzbar, da die Grundstücksfrage noch nicht geklärt ist.

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