Mitteilungsvorlage - 05/SVV/1024
Grunddaten
- Betreff:
-
Bearbeitung von Verkehrsfragen in der Stadtverwaltung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Ordnung und Sicherheit
- Einreicher*:
- FB Ordnung und Sicherheit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Anhörung
|
|
|
07.12.2005
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
|
Vorberatung
|
|
|
17.01.2006
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Die Bearbeitung von Verkehrsfragen lässt sich in folgende
Aufgabenkategorien gliedern:
- Verkehrsentwicklungsplanung
- Durchführung
von Maßnahmen für die weitere Entwicklung des Straßennetzes und die
Bauunterhaltung (Baulastträgeraufgaben)
- Ordnungsbehördliche
Maßnahmen zur Sicherung und Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im
Straßenverkehr
Die Aufgaben 1 und 2 werden durch die Fachbereiche 46 –
Stadtplanung und Bauordnung, 49 – Stadterneuerung und Denkmalpflege und 47 –
Grün- und Verkehrsflächen im Geschäftsbereich 4 - Stadtentwicklung und Bauen - erfüllt. Die Fachbereiche 46
und 49 erbringen dabei insbesondere Leistungen, die im Rahmen der
Verkehrsentwicklungsplanung notwendig sind. Der Fachbereich 47 agiert als
städtischer Baulastträger (Nutzungsrecht) und führt mit dem Ziel der Erhaltung
der Verkehrswege verkehrstechnische und verkehrsbauliche Maßnahmen durch.
Im Geschäftsbereich 3 – Soziales, Jugend, Gesundheit,
Ordnung und Umweltschutz - werden durch den Fachbereich 32 – Ordnung und
Sicherheit - Aufgaben erfüllt, die einem verkehrsrechtlichen
Genehmigungsprozess unterliegen. Der Regelungsgegenstand im Fachbereich 32
bezieht sich auf das Verhaltensrecht Verkehr mit dem Ziel der Gewährleistung
der Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr.
Eine Aufgabentrennung zwischen dem rechtlichen Verfahren
(Genehmigung, Anordnung und Kontrolle) und der Durchführungen von Maßnahmen des
städtischen Baulastträgers besteht bereits seit mehreren Jahren. Diese Trennung
besteht u.a. aus folgenden Gründen:
- die
Straßenverkehrsbehörde (Ordnungsbehörde) bleibt dadurch unabhängig,
- die
Rechtssicherheit und die Gleichbehandlung aller Baulastträger sowie Bürger
wird gewährleistet und
- dient
der Korruptionsprävention.
In allen kreisfreien Städten des Landes Brandenburg erfolgt
eine derartige organisatorische Trennung, um u.a. diesen Grundsätzen gerecht zu
werden.
Zur Thematik, Aufgabenorganisation und Schnittstellen
Verkehrsfragen, fanden Anfang des Jahres 2005 Schnittstellenuntersuchungen und
mehrere Gespräche auf unterschiedlichen Hierarchiestufen der betroffenen
Organisationseinheiten statt. In einem abschließenden Gespräch bei den
Geschäftsbereichsleitern 3 und 4 wurde beschlossen, die gegenwärtigen
Strukturen und Aufgabenzuweisungen beizubehalten. Dies schließt nicht aus, dass
im Aufgabenerfüllungsprozess, insbesondere bei schwierigen Einzelfallproblemen,
aus rechtlicher und Baulastträgersicht Meinungsverschiedenheiten der
Beteiligten (Ordnungsbehörde, Baulastträger, Planer, Landesbehörden usw.)
auftreten. Die Bearbeitung auftretender Probleme kann nicht durch strukturelle
Veränderungen, sondern durch Verbesserung der Kommunikation aller Beteiligten
effizienter gestaltet werden. Dazu wurden entsprechende Gremien
(thematische/projektbezogene Arbeitsgruppen) eingerichtet.