Mitteilungsvorlage - 05/SVV/1024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die Bearbeitung von Verkehrsfragen lässt sich in folgende Aufgabenkategorien gliedern:

 

  1. Verkehrsentwicklungsplanung
  2. Durchführung von Maßnahmen für die weitere Entwicklung des Straßennetzes und die Bauunterhaltung (Baulastträgeraufgaben)
  3. Ordnungsbehördliche Maßnahmen zur Sicherung und Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr

 

Die Aufgaben 1 und 2 werden durch die Fachbereiche 46 – Stadtplanung und Bauordnung, 49 – Stadterneuerung und Denkmalpflege und 47 – Grün- und Verkehrsflächen im Geschäftsbereich 4  - Stadtentwicklung und Bauen - erfüllt. Die Fachbereiche 46 und 49 erbringen dabei insbesondere Leistungen, die im Rahmen der Verkehrsentwicklungsplanung notwendig sind. Der Fachbereich 47 agiert als städtischer Baulastträger (Nutzungsrecht) und führt mit dem Ziel der Erhaltung der Verkehrswege verkehrstechnische und verkehrsbauliche Maßnahmen durch.

 

Im Geschäftsbereich 3 – Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz - werden durch den Fachbereich 32 – Ordnung und Sicherheit - Aufgaben erfüllt, die einem verkehrsrechtlichen Genehmigungsprozess unterliegen. Der Regelungsgegenstand im Fachbereich 32 bezieht sich auf das Verhaltensrecht Verkehr mit dem Ziel der Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr.

 

Eine Aufgabentrennung zwischen dem rechtlichen Verfahren (Genehmigung, Anordnung und Kontrolle) und der Durchführungen von Maßnahmen des städtischen Baulastträgers besteht bereits seit mehreren Jahren. Diese Trennung besteht u.a. aus folgenden Gründen:

 

  1. die Straßenverkehrsbehörde (Ordnungsbehörde) bleibt dadurch unabhängig,
  2. die Rechtssicherheit und die Gleichbehandlung aller Baulastträger sowie Bürger wird gewährleistet und
  3. dient der Korruptionsprävention.

 

In allen kreisfreien Städten des Landes Brandenburg erfolgt eine derartige organisatorische Trennung, um u.a. diesen Grundsätzen gerecht zu werden.

 

Zur Thematik, Aufgabenorganisation und Schnittstellen Verkehrsfragen, fanden Anfang des Jahres 2005 Schnittstellenuntersuchungen und mehrere Gespräche auf unterschiedlichen Hierarchiestufen der betroffenen Organisationseinheiten statt. In einem abschließenden Gespräch bei den Geschäftsbereichsleitern 3 und 4 wurde beschlossen, die gegenwärtigen Strukturen und Aufgabenzuweisungen beizubehalten. Dies schließt nicht aus, dass im Aufgabenerfüllungsprozess, insbesondere bei schwierigen Einzelfallproblemen, aus rechtlicher und Baulastträgersicht Meinungsverschiedenheiten der Beteiligten (Ordnungsbehörde, Baulastträger, Planer, Landesbehörden usw.) auftreten. Die Bearbeitung auftretender Probleme kann nicht durch strukturelle Veränderungen, sondern durch Verbesserung der Kommunikation aller Beteiligten effizienter gestaltet werden. Dazu wurden entsprechende Gremien (thematische/projektbezogene Arbeitsgruppen) eingerichtet.

 

 

 

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Erläuterung

 

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