Mitteilungsvorlage - 05/SVV/1030

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Es besteht der Wunsch von Bürgern, das im städtischen Besitz befindliche Grundstück der ehemaligen Badeanstalt in Golm wieder einer öffentlichen Nutzung zuzuführen. Derzeit ist der Zugang jedoch nur über einen Privatweg möglich.

 

Am 25.10.2005 fand ein Gespräch mit dem Rechtsanwalt der Nutzerinnen des Grundstücks statt. Es wurden Grundzüge über den weiteren Umgang mit dem Gelände ausgetauscht. Ziel ist es, auch künftig die öffentliche Begeh- und Erlebbarkeit des Ufers zu sichern. Eine Nutzung als öffentliche Badestelle soll aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht stattfinden. Eine Einigung konnte noch nicht herbeigeführt werden.

 

Der Mietvertrag läuft im Jahre 2008 aus. Eine weitere Nutzung durch die Mieterinnen wird angestrebt. Der Rechtsanwalt wurde darauf hingewiesen, dass es unter bestimmten Bedingungen möglich ist, den Nutzerinnen Hausrecht zu erteilen. Das Grundstück sollte jedoch während des gesamten Jahres in der Zeit von 8:00 bis 22:00 Uhr öffentlich nutzbar sein. Es werden Vorschläge des Anwalts über Nutzungsmöglichkeiten noch im Dezember erwartet.

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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