Antrag - 01/SVV/0295
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurf einer Volksfestsatzung für die Stadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- PDS-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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09.05.2001
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.06.2001
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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Beschlussvorschlag
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Entwurf
einer „Volksfestsatzung für die Stadt Potsdam" vorzubereiten. Dabei
sollten nachfolgende Gesichtspunkte berücksichtigt werden:
1. Von den in Potsdam regelmäßig wiederkehrenden und zeitlich
begrenzten Veranstaltungen, die für die Teilnahme von Angehörigen des
reisenden Gewerbes im Sinne der Gewerbeordnung (Schausteller) geeignet sind,
werden 2-3 Veranstaltungen als
Volksfeste gem. § 60b der Gewerbeordnung und der Weihnachtsmarkt sowie
ein weiterer Markt als
Spezialmärkte gem. § 68 der Gewerbeordnung durchgeführt.
2. Für diese Volksfeste und Märkte sind jeweils im einzelnen:
- die Verantwortung für die Betreibung und die örtlichen und
zeitlichen Bedingungen der Durchführung
festzulegen;
- bei den durch die Stadt ausgeschriebenen Betreibungen die
Betreibungszeiten
grundsätzlich auf
zwei Jahre zu begrenzen;
- Gebühren, Abgaben und Steuern soweit sie durch die Stadt
erhoben oder in
Betreibungsverträgen
der Stadt festgelegt werden , für
Teilnehmer des reisenden Gewerbes unter
konkreter Angabe der jeweiligen Gebühren-, Abgabe- und Steuerart zu
erlassen oder erheblich zu senken.
3. Die Beschlussvorlage ist mit einer Mitteilung zu den Arbeits-
und Lebensbedingungen des
reisenden Gewerbes in Potsdam und seinem Umland bezüglich folgender Umstände zu
verbinden:
- Erleichterungen hinsichtlich technischer Überwachungen und
Überprüfungen sowie bei Transportfahrten;
- Zukunfts- und Bildungschancen der Schaustellerkinder;
- Zum Wiederkehrrecht ausländischer Arbeitskräfte und
Besonderheiten ihrer Arbeits- und Lebensbedingungen.
Der
Entwurf der Volksfestsatzung ist der Stadtverordnetenversammlung im Oktober
2001 vorzulegen.
Erläuterung
Begründung:
Mit der Drucksache 14/3786 hat der Deutsche Bundestag aufgrund
einer parteienübergreifenden Initiative ein 9 Punkte Programm zur „Sicherung
der Volksfeste, des Markthandels und des Schaustellergewerbes „ beschlossen und
unter Punkt 8 die Länder,
Städte und Gemeinden ausdrücklich aufgefordert:
„...auf Volksfesten und Märkten auf die Anwendung bzw. Erhöhung
von Bagatellsteuern (....) sowie die Erhöhung von Gebühren zu verzichten.
Hierdurch würden Schausteller und Marktkaufleute mit Rücksicht auf ihre
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit entlastet. Zugleich sollte der rechtliche
Schutz traditioneller Volksfeste und Märkte hinsichtlich der Festplätze und der
Öffnungszeiten verbessert werden und eine Förderung durch schlüssige und
koordinierte Freizeitplanungskonzepte erfolgen, in die Volksfeste und Märkte
ausdrücklich integriert sind „
Dem kann nur auf der Grundlage der Gewerbeordnung und damit nur
durch satzungsmäßige Regelungen entsprochen werden, zumal § 60b der
Gewerbeordnung nur einen Sinn gibt, wenn nach § 60 Abs. 2 der Gewerbeordnung
Privilegierungen des reisenden Gewerbes als Ausgleich zu seinen
Wettbewerbsnachteilen gegenüber dem stehenden Gewerbe festgelegt werden. Der
hauptsächlichste Wettbewerbsnachteil besteht darin, dass dem reisenden Gewerbe
nur die Hälfte der Zeit im Jahr zur Verfügung steht, die das stehende Gewerbe
hat, um Umsätze zu erzielen. Des weiteren muss das reisende Gewerbe Abgaben
wiederholt entrichten, die für das stehende Gewerbe nur einmal fällig werden.
Mit der Mitteilungsvorlage zu den Arbeits- und Lebensbedingungen
soll gemessen werden, wie die Orientierungen des Bundestages in dem 9
Punkteprogramm auf Länderebene und
Potsdam bezogen umgesetzt werden.