Beschlussvorlage - 05/SVV/1034
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe gemäß § 81 Abs. 1 GO i.V.m. § 4 Nr. 2 Haushaltssatzung der Stadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Schule und Sport
- Einreicher*:
- 2/21
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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14.12.2005
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Erläuterung
Begründung:
Ausgangslage:
Vorliegend handelt es sich um einen Rechtsstreit im Rahmen der Zuordnung von Eigentum im komplexen Wohnungsbau zu Gunsten der TLG Immobilien GmbH (TLG) als Rechtsnachfolgerin des ehemaligen HO-Betriebes. Die TLG begehrt von der Landeshauptstadt Potsdam Nutzungsentschädigung in Höhe von 252.517,60 € nebst Zinsen für die Nutzung der Liegenschaft Haeckelstraße 72/74 in 14471 Potsdam, sogenannter Schulspeisewürfel, für den Zeitraum vom 01.01.1997 bis zur Herausgabe am 25.06.2004.
Die Liegenschaft wurde der TLG mit Bescheid vom
20.12.1995, Posteingang bei der Landeshauptstadt Potsdam 2002 auf Grund
Nachfrage, und den Änderungsbescheiden vom 22.04.1999 (auf Grund
zwischenzeitlich erfolgter Vermessung) und 29.11.200 (Begründung und
Klarstellung des Zeitpunktes des Eigentumsübergangs zum 01.07.1990) sowie
12.12.2001 (Berichtigung eines Schreibfehlers) zugeordnet.
Die Landeshauptstadt Potsdam hatte
ehemals im Rahmen eines Zuordnungsplanverfahrens für den komplexen Wohnungsbau
einer Zuordnung auf die TLG zugestimmt.
Die TLG ist zwischenzeitlich auch im
Grundbuch als Eigentümerin des Grundstücks eingetragen.
Dem Rechtsstreit waren Verhandlungen
zwischen der TLG und der Landeshauptstadt Potsdam über ein zu zahlendes
Nutzungsentgelt voraus gegangen. Erstmals mit Schreiben vom 05.11.2002 wandte
sich die TLG über ihre Hausverwaltung an die Landeshauptstadt Potsdam.
Für die Nutzung der Liegenschaft vom
01.01.1997 bis zum 31.12.2003 machte die TLG zunächst ein Nutzungsentgelt von
insgesamt 234.780,- € (sieben Jahre a 33.540,- €) geltend.
Mit Schreiben vom 04.03.2004
bestritt die Landeshauptstadt Potsdam wegen Eintritt der Verjährung einen
Anspruch der TLG für die Jahre 1997 bis 1999 und rechnete gegen den Anspruch ab
2000 mit durchgeführten Instandsetzungsarbeiten auf.
Am 25.06.2004 wurde die Liegenschaft
an die TLG übergeben.
Eine abschließende Einigung über die
Zuordnung der Liegenschaft und ein eventuell zu zahlendes Nutzungsentgelt
konnte nicht erzielt werden, so dass die TLG die Verhandlung des Anspruchs vor
dem Landgericht Potsdam in 2005 erwirkte.
Für den gesamten Zeitraum vom
01.01.1997 bis zur Übergabe der Liegenschaft macht die TLG nunmehr ein
Nutzungsentgelt in Höhe von 252.517,60 € geltend.
Kammertermin vor dem Landgericht Potsdam:
Der Kammertermin war auf den
01.12.2005 angesetzt. Die Landeshauptstadt Potsdam wurde im Termin anwaltlich
vertreten.
Der Vorsitzende Richter riet im
Termin dringend, die Sache durch einen Vergleich zu erledigen. Er schlug hierzu
vor, dass die Landeshauptstadt Potsdam 120.000,- € an die TLG zahle und verwies
auf die Berechnung der Nutzungsentschädigung der Landeshauptstadt Potsdam vom
04.03.2004, in welcher diese auch ihre Gegenansprüche formuliert hatte.
Dieser Vorschlag wurde von dem
Vertreter der Landeshauptstadt Potsdam nicht angenommen, da insoweit die von
ihr getätigten Aufwendungen auf das Grundstück unberücksichtigt geblieben wären
und auch dem Umstand, dass das Gebäude von der Stadt erbaut worden sei, keine
Rechnung getragen werden würde.
In Anbetracht der Ausführungen des
Gerichts und dessen wiederholtem dringendem Anraten, wurde zwischen den
Parteien ein Widerrufsvergleich abgeschlossen, dessen Frist zum 22.12.2005
abläuft.
Inhalt
des Vergleichs ist die Zahlung von 85.000,- € der Landeshauptstadt an die TLG
zum Ausgleich der streitgegenständlichen Forderungen und zur Abgeltung aller
Nutzungsentgeltansprüche. Damit sind auch alle Aufwendungserstattungsansprüche
der Landeshauptstadt Potsdam gegen die TLG für das Gebäude abgegolten und die
Vermögenszuordnung auf die TLG des Weiteren unstrittig gestellt.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Zahlung
in Höhe von 85.000,- € durch die Landeshauptstadt Potsdam an die TLG
entsprechend der Darstellung des Beschlussvorschlages.
Außerplanmäßige Ausgabe
Haushaltsstelle : 21107.53000
Bezeichnung der HH-Stelle : Mieten
Neu beantragte Haushaltsüberschreitung + 85.000,00 EUR
Voraussichtliche Gesamtausgabe
85.000,00 EUR
Nachweis der Deckung :
Minderausgaben in Höhe von 74.000 EUR im Deckungsring
21100.63901(Schülerbeförderungskosten)
Minderausgaben in Höhe von 5.000 EUR im Deckungsring 21100.61500 (Lebensmittel)
Minderausgaben in Höhe von 2.000 EUR im Deckungsring 21100.71800 (Hilfe zur
Schulbildung)
Minderausgabe
in Höhe von 4.000 EUR
in der HH-Stelle 27501.63000
(Sachaufw. SPFB-Stelle)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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20,6 kB
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