Beschlussvorlage - 05/SVV/1034

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss möge beschließen:

 

Gemäß § 81 Abs. 1 GO i.V.m. § 4 Nr. 2 Haushaltssatzung der Stadt Potsdam wird einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 85.000,00 EUR für die Zahlung von Miete für das Objekt Schulspeisung in Potsdam, Haeckelstraße 72/74 zugestimmt.

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Erläuterung

Begründung:

 

Ausgangslage:

 

Vorliegend handelt es sich um einen Rechtsstreit im Rahmen der Zuordnung von Eigentum im komplexen Wohnungsbau zu Gunsten der TLG Immobilien GmbH (TLG) als Rechtsnachfolgerin des ehemaligen HO-Betriebes. Die TLG begehrt von der Landeshauptstadt Potsdam Nutzungsentschädigung in Höhe von 252.517,60 € nebst Zinsen für die Nutzung der Liegenschaft Haeckelstraße 72/74 in 14471 Potsdam, sogenannter Schulspeisewürfel, für den Zeitraum vom 01.01.1997 bis zur Herausgabe am 25.06.2004.

 

Die Liegenschaft  wurde der TLG mit Bescheid vom 20.12.1995, Posteingang bei der Landeshauptstadt Potsdam 2002 auf Grund Nachfrage, und den Änderungsbescheiden vom 22.04.1999 (auf Grund zwischenzeitlich erfolgter Vermessung) und 29.11.200 (Begründung und Klarstellung des Zeitpunktes des Eigentumsübergangs zum 01.07.1990) sowie 12.12.2001 (Berichtigung eines Schreibfehlers) zugeordnet.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam hatte ehemals im Rahmen eines Zuordnungsplanverfahrens für den komplexen Wohnungsbau einer Zuordnung auf die TLG zugestimmt.

 

Die TLG ist zwischenzeitlich auch im Grundbuch als Eigentümerin des Grundstücks eingetragen.

 

Dem Rechtsstreit waren Verhandlungen zwischen der TLG und der Landeshauptstadt Potsdam über ein zu zahlendes Nutzungsentgelt voraus gegangen. Erstmals mit Schreiben vom 05.11.2002 wandte sich die TLG über ihre Hausverwaltung an die Landeshauptstadt Potsdam.

 

Für die Nutzung der Liegenschaft vom 01.01.1997 bis zum 31.12.2003 machte die TLG zunächst ein Nutzungsentgelt von insgesamt 234.780,- € (sieben Jahre a 33.540,- €) geltend.

 

Mit Schreiben vom 04.03.2004 bestritt die Landeshauptstadt Potsdam wegen Eintritt der Verjährung einen Anspruch der TLG für die Jahre 1997 bis 1999 und rechnete gegen den Anspruch ab 2000 mit durchgeführten Instandsetzungsarbeiten auf.

 

Am 25.06.2004 wurde die Liegenschaft an die TLG übergeben.

 

Eine abschließende Einigung über die Zuordnung der Liegenschaft und ein eventuell zu zahlendes Nutzungsentgelt konnte nicht erzielt werden, so dass die TLG die Verhandlung des Anspruchs vor dem Landgericht Potsdam in 2005 erwirkte.

 

Für den gesamten Zeitraum vom 01.01.1997 bis zur Übergabe der Liegenschaft macht die TLG nunmehr ein Nutzungsentgelt in Höhe von 252.517,60 € geltend.

 

 

Kammertermin vor dem Landgericht Potsdam:

 

Der Kammertermin war auf den 01.12.2005 angesetzt. Die Landeshauptstadt Potsdam wurde im Termin anwaltlich vertreten.

 

Der Vorsitzende Richter riet im Termin dringend, die Sache durch einen Vergleich zu erledigen. Er schlug hierzu vor, dass die Landeshauptstadt Potsdam 120.000,- € an die TLG zahle und verwies auf die Berechnung der Nutzungsentschädigung der Landeshauptstadt Potsdam vom 04.03.2004, in welcher diese auch ihre Gegenansprüche formuliert hatte.

 

Dieser Vorschlag wurde von dem Vertreter der Landeshauptstadt Potsdam nicht angenommen, da insoweit die von ihr getätigten Aufwendungen auf das Grundstück unberücksichtigt geblieben wären und auch dem Umstand, dass das Gebäude von der Stadt erbaut worden sei, keine Rechnung getragen werden würde.

 

In Anbetracht der Ausführungen des Gerichts und dessen wiederholtem dringendem Anraten, wurde zwischen den Parteien ein Widerrufsvergleich abgeschlossen, dessen Frist zum 22.12.2005 abläuft.

 

Inhalt des Vergleichs ist die Zahlung von 85.000,- € der Landeshauptstadt an die TLG zum Ausgleich der streitgegenständlichen Forderungen und zur Abgeltung aller Nutzungsentgeltansprüche. Damit sind auch alle Aufwendungserstattungsansprüche der Landeshauptstadt Potsdam gegen die TLG für das Gebäude abgegolten und die Vermögenszuordnung auf die TLG des Weiteren unstrittig gestellt.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Zahlung in Höhe von 85.000,- € durch die Landeshauptstadt Potsdam an die TLG entsprechend der Darstellung des Beschlussvorschlages.

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

Haushaltsstelle : 21107.53000

 

Bezeichnung der HH-Stelle : Mieten

 

Neu beantragte Haushaltsüberschreitung   + 85.000,00 EUR

Voraussichtliche Gesamtausgabe                  85.000,00 EUR

 

Nachweis der Deckung :

Minderausgaben in Höhe von 74.000 EUR im Deckungsring 21100.63901(Schülerbeförderungskosten)

Minderausgaben in Höhe von   5.000 EUR im Deckungsring 21100.61500 (Lebensmittel)

Minderausgaben in Höhe von   2.000 EUR im Deckungsring 21100.71800 (Hilfe zur Schulbildung)

Minderausgabe   in Höhe von   4.000 EUR in der HH-Stelle  27501.63000 (Sachaufw. SPFB-Stelle)

 

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Anlagen

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