Mitteilungsvorlage - 01/SVV/0758
Grunddaten
- Betreff:
-
Behindertengerechter Ausbau von Haltestellen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Bereich Straße
- Einreicher*:
- IV.3/66
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Vorberatung
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10.10.2001
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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23.10.2001
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
|
|
Beschlussvorschlag
Zur
Abwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in der Landeshauptstadt
Potsdam gibt es 125
Straßenbahnhaltestellen und 365 Bushaltestellen.
1. Straßenbahnhaltestellen
Der
Ausbau, die Wartung und Instandhaltung der Straßenbahnhaltestellen im
öffentlichen Straßenraum, welche sich an separaten Gleiskörpern befinden, liegt
in Verantwortung der ViP GmbH.
Von den
insgesamt 125 Straßenbahnhaltestellen sind 107 behindertenfreundlich bzw.
behindertengerecht ausgebaut. Diese 107 Haltestellen sind für Rollstuhlfahrer
nutzbar.
89
Haltestellen sind mit Blindenleitstreifen ausgestattet.
Bei 18
Haltestellen erfolgt der Ausstieg auf der Fahrbahn. Diese sind für
Rollstuhlfahrer nicht nutzbar. Schwerpunkt bilden hierbei die Haltestellen in
der Friedrich-Ebert-Straße zwischen Platz der Einheit und Alleestraße.
Der
behindertengerechte Ausbau an beiden Haltestellen Rathaus ist in Vorbereitung.
Der
Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH sieht mittelfristig keinen weiteren Umbau von
Tramhaltestellen vor.
Streckenerweiterungen
erfolgen grundsätzlich mit behindertengerechten Ausbau der Haltestellen.
2. Bushaltestellen
Im April
2000 erfolgte eine umfangreiche Dokumentation der Bushaltestellen mit einer
Bewertung auf Ausbauzustand und insbesondere auf die Nutzbarkeit für behinderte
Bürger.
Insgesamt
befinden sich 365 Bushaltestellen in der Baulast der Stadt, vertreten durch den
Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen, die durch die Verkehrsunternehmen ViP
GmbH und HVG bedient werden. Nach der Lage der Haltestellen ist zu verzeichnen:
135
Haltestellen liegen an separaten Bereichen
136
Haltestellen liegen an Gehwegbereichen
44 Haltestellen liegen an Radwegen
50 Haltestellen liegen am
Straßenbankett (unbefestigt).
Von den
365 Haltestellen haben 72 eine Busbucht, 7 Haltestellen werden derzeitig wegen
veränderter Linienführung nicht benötigt.
Die
Einschätzung der Nutzungsfähigkeit der baulichen Anlage jeder einzelnen
Haltestelle für behinderte Bürger erfolgte nach dem visuellen Zustand und auf
der Grundlage der Kriterien für behindertenfreundliches Bauen. Danach können
die Haltestellen wie folgt eingeschätzt werden:
sehr gut - 53
Haltestellen
übererfüllen die Richtwerte für behinderten-
gerechtes
Bauen. Sie sind ohne Tadel und hochgradig
vollkommen,
bestmöglich ausgebaut.
(Planungsbedarf in 20 - 25 Jahren.)
gut - 9 Haltestellen
erfüllen die Richtwerte für behindertengerechtes
Bauen.
Sie sind ohne Tadel und vollkommen ausgebaut.
(Planungsbedarf
in 15 - 19 Jahren.)
befriedigend - 161
Haltestellen
erfüllen die Mindestwerte und Anforderungen für
behindertenfreundliches
Bauen. Sie sind zufriedenstellend
ausgebaut.
(Planungsbedarf
in 10 - 14 Jahren.)
ausreichend - 44 Haltestellen
ermöglichen die Nutzung für behinderte Bürger.
Sie
sind auskömmlich ausgebaut.
(Planungsbedarf
in 5 - 9 Jahren.)
mangelhaft - 52 Haltestellen
sind in ihrer Nutzung für die Fahrgäste einge-
schränkt.
Sie sind unvollkommen und genügen den Anforde-
rungen
nicht.
(Planungsbedarf
in 0 - 4 Jahren.)
ungenügend - 46 Haltestellen
sind lückenhaft oder gar nicht ausgebaut. Ihre
Nutzungsfähigkeit
müsste umgehend hergestellt werden.
(Planungsbedarf
im Verlauf eines Jahres.)
Aus der
Erfassung ergibt sich in den nächsten 19 Jahren der Ausbau von 301 behinderten-
gerechten/behindertenfreundlichen Haltestellen.
Unzureichende
Gehweganbindungen:
- 9 Haltestellen erfordern
die Absenkung von Borden
- 100
Haltestellen erfordern die Herstellung von Gehweganschlüssen.
- 56 Haltestellen bestehen ohne
weiterführende Gehwege oder im
Bereich unbefestigter Gehwege.
2.1.
Wertung der Dokumentationsergebnisse
Mit dem
bisherigen Ausbau von 5 behindertenfreundlichen Haltestellen im Jahr kann das
Problem der Herstellung und Laufendhaltung von 365 Haltestellen in
Baulastträgerschaft der Stadt Potsdam nicht gelöst werden.
Der
Anteil separat angeordneter Haltestellen beträgt 37,0 %.
Der
Anteil Haltestellen im Bereich von Gehwegen beträgt 34,5 %.
Damit
erfüllen 71,5 % der Haltestellen die sicherheitstechnischen Erfordernisse.
Im
Bereich von Radwegen befinden sich anteilig 12 % der Haltestellen. Der Fahrgast
kann hier auf einer befestigten Verkehrsfläche ein- und aussteigen. Die
erforderliche Verkehrs-sicherheit ist in den Radwegbereichen nicht gegeben.
16,5 %
aller Haltestellen befinden sich an unbefestigten Bereichen und sind lediglich
mit einem Haltestellenschild gekennzeichnet. Hier wird der Fahrgast direkt dem
Straßenverkehr ausgesetzt.
Gehweganschlüsse
bestehen an 15,5 % der Haltepunkte nicht. Besonders problematisch sind die
fehlenden Gehweges in der Forststraße und in der Steinstraße.
Gehweganschlüsse
als Zuwegung von überwiegend bestehenden Gehwegen zu vorhan-denen Haltestellen
müssen an 27,5 % der Haltestellen nachgerüstet werden.
An 2,5 %
der Haltestellen kann mit einer Bordabsenkung die Passierbarkeit für behinderte
Bürger deutlich verbessert werden.
2.2.
Bedarfsliste 2002 (Vorschlag des FB) und Nutzung von Förderwegen
Für
das Planjahr 2002 befinden sich 16 nachstehende Haltestellen in der
Vorbereitung und Fördermittelbeantragung nach
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz.
1 HS Alt Nowawes,
Rudolf-Breitscheid-Str. (Oberlin), Ri. S-Hbf.,
veränd. Linienführung
2 HS Alt Nowawes,
Rudolf-Breitscheid-Str. (Oberlin), Ri. S-Bhf. Bbg., veränd. Linienführung
3 HS Freiligrathstr.,
Rudolf-Breitscheid-Str. (Schülerwohnheime Oberlin), Ri. S-Bhf. Bbg
4 HS Freiligrathstr.,
Rudolf-Breitscheid-Str. (Schülerwohnh. Oberlin), Ri. S-Bhf. Griebn.
5 HS Finanzamt, Drewitzer Str. (Umzug
Finanzamt), Ri. Drewitz/Stern, veränd. Linienführung
6 HS Werderscher Weg, Forststr.
(Tierheim), Ri. Bhf. Pirschheide
7 HS Persiusstr., Gr. Weinmeisterstr.
(ev. Grundschule), Ri. Zentrum
8 HS Zum Kahleberg,
Heinrich-Mann-Allee, Ri. S-Hbf./Zentrum, veränd. Linienführung
9 HS Zum Kahleberg,
Heinrich-Mann-Allee, Ri. Bhf. Rehbrücke, veränd. Linienführung
10
HS Alter Tornow, Templiner Str. (Stiftung Hermannswerder), Ri. S-Hbf.
11
HS Plantagenstr., Rudolf-Breitscheid-Str., Ri. S-Bhf. Bbg.
12
HS Plantagenstr., Rudolf-Breitscheid-Str., Ri. S-Bhf. Griebnitzsee
13
HS Schloss Babelsberg, Allee n. Glienicke/Karl-Marx-Str., Ri. S-Bhf. Bbg.
14
HS Schloss Babelsberg, Allee n. Glienicke/Karl-Marx-Str., Ri. S-Bhf. Griebn.
veränd. Linienführung
15
HS Glienicke Brücke, Berliner Str., Ri. Berlin
16
HS Friedrich-Wolf-Str., Heinrich-.Mann-Allee, Ri. S-Hbf./Zentrum veränd. Linienführung
Die
Auswahl der Standorte erfolgte in Zusammenarbeit mit den betroffenen Bürgern,
den Verkehrsbetrieben mit D 04. Behindertenbeauftragter und 26.1
ÖPNV-Organisation.
Ein
zunehmendes Problem besteht durch Linienumverlegungen. Gut ausgebaute Halte-stellen
verweisen und der Bedarf nach
Ausbau von Haltestellen an neu in Betrieb genommenen Strecken ist sehr
kostenintensiv und geht zu Lasten des längerfristig geplanten Ausbaus der
vorhandenen Haltestellenstandorte.
Aus den
Erfahrungen bei der Planung von Haltestellen wird zunehmend das Problem des
mangelnden Umfeldes sichtbar. Je weiter wir uns mit dem Haltestellenausbau aus
dem Stadtkern entfernen, desto mehr mangelt es an ordnungsgemäß ausgebauten
Gehwegen (z. B. Forststraße, Sacrow, Hermannswerder). Hier ist die Fahrbahn
weder in der Ausbaubreite noch in der Belastungsfähigkeit dem Busverkehr
gewachsen.
In den
kommenden Jahren werden für den behindertengerechten Haltestellenausbau
zunehmend finanzielle Mittel für den Gehweg- und Straßenausbau im Umfeld der
Haltestellenstandorte benötigt.
Den
Ausbau von Haltestellen finanziert das Landesamt für Bauen, Verkehr und
Straßen-wesen in Dahlwitz-Hoppegarten nach einem differenzierten Fördervolumen
für Warte-flächen (75 %), Gehwege (50 %), Straßenbauarbeiten (50 %) usw.
Ingenieurleistungen werden nicht gefördert, so dass der Fachbereich die
Planungsleistungen selbständig erbringen muss.
Die
Vorschlagsliste 2002 erfordert einen Mitteleinsatz von ca. 361,5 T Euro. Der
Planent-wurf sieht zurzeit jetzt nur 100,- T Euro vor.
2.3.
Problematik Straßenbahnhaltestellen- und Buskaps Friedrich-Ebert-Str./Rathaus
Für die
Haltestellen Rathaus konnte bisher keine Planungsübereinstimmung erreicht
werden. Alle aufgezeigten Varianten lösten das Umsteigeproblem nicht zufriedenstellend.
Die
Variante überfahrbare Haltestellenkaps ist auf Grund der örtlichen
Platzverhältnisse, mangelnder Fahrkurven und ungelöster Rettungsproblematik
nicht ausführbar. Sie scheitert zudem an dem Platzmangel für die
stadtauswärtige Bushaltestelle. Es muss auf Grund der örtlichen
Verkehrssituation davon ausgegangen werden, dass das stadteinwärtige Kap in den
verkehrsstarken Zeiten zugestaut ist.
Kostenaufwand
797 TDM.
Die für
das Förderprogramm 2001 beantragte Variante mit begehbaren Haltestellenkaps
ohne Umbau der Gleise fand keine verkehrsrechtliche Zustimmung, weil die
Umsteigewege zu lang waren und der Richtungsverkehr das Gleis der
entgegenkommenden Straßenbahn überfahren müsste. Der Einsatz des Zeichens 208
"dem Gegenverkehr Vorrang gewähren" wurde nicht bestätigt.
Kostenaufwand
348 TDM.
Die
Variante Mittelinsel und Verschwenkung beider Gleise in Richtung Ärztehaus Nr.
38 scheitert an dem Platzmangel für die stadtauswärtige Bushaltestelle.
Kostenaufwand
ca. 1.200 TDM
Die
Variante begehbare Haltestellenkaps mit Umbau der Gleise, Fahrbahnbreite 6,50
m, löst nicht das Vorsetzen der nachfolgenden, stadteinwärtigen Busse vor die
im Haltestellenbereich befindliche Straßenbahn.
Kostenaufwand
ca. 1.100 TDM.
Die
Variante begehbare Haltestellenkaps einschließlich Busspur in Mittellage mit
Umbau der Gleise, Fahrbahnbreite 8,26 m, stellt die bisher sinnvollste
technische Lösung dar.
Kostenaufwand
1.256 TDM.
An der
Lösungsfindung muss weiter gearbeitet werden.
Der
Planentwurf 2002 sieht für die Umsetzung zurzeit keine finanziellen Mittel vor.
Fazit finanzielle Auswirkungen
finanz.
Auswirkungen - ja
Mit der
vorliegenden Dokumentation ist die Ermittlung der erforderlichen finanziellen
Mittel zum Erreichen eines Rotationsprinzips, das bedeutet, alle Haltestellen
erreichen das erforderliche technische Niveau für die Nutzung durch behinderte
und ältere Bürger und werden langfristig auf dem Niveau gehalten. Die
Nutzungsdauer einer neuen Anlage beträgt im Mittel 25 Jahre, die Bindefrist
geförderter Anlagen ist mit 15 Jahren festgeschrieben. Die voraussichtlichen jährlichen
Kostenaufwendungen für den regelmäßigen Ersatzbau der einmal hergestellten
Haltestellen werden überschläglich ermittelt, um zukünftig angemessene
Finanzierungsmittel in den Haushalt einzustellen, damit die Haltestellen
planmäßig alle 25 Jahre hergestellt werden können. Mit der Zielstellung, bis
zum Jahre 2020 alle derzeitigen Bushaltestellen behindertengerecht auszubauen,
muss der Ausbau von voraussichtlich 301 Stück Bus-Haltestellen erfolgen (Der
Ausbau von 19 Haltestellen in den Jahren 1995 - 1997 weist 38 TDM mittlere
Ausbaukosten für eine Haltestelle aus. Davon wurden 7 HS mit Wartehalle
ausgerüstet, eine Busbucht und eine Straßenanpassung ausgeführt, so dass dieser
Wert im mittleren Bereich angesiedelt ist.). Erforderlicher Kostenaufwand nach ermittelter
Nutzungsfähigkeit für den erstmaligen Ausbau aller Haltestellen: 2001 -
2005 98 HS
x 38 TDM = Bedarf
von
3.724 Mio DM / 5 Jahre 2006
- 2010 44
HS x 38 TDM = Bedarf von
1.672 Mio DM / 5 Jahre 2011
- 2015 154 HS x 38 TDM
= Bedarf
von
5.852 Mio DM / 5 Jahre 2016
- 2020 5 HS x 38 TDM =
Bedarf
von
0.190 Mio DM / 5 Jahre Das
beinhaltet 301 Stück HS mit einer Gesamtsumme 11.438 Mio DM /19 Jahre In Anbetracht ausgewogener Planungsvorgänge errechnet sich
daraus für die folgenden 19 Jahre ein durschnittlicher Jahresbedarf von: 301
Stück HS x 38 TDM = 11.438 Mio DM/19 Jahre = 602 TDM/Jahr Daraus
ergibt sich für den erstmaligen behindertenfreundlichen Haltestellenausbau von
2001 bis 2019 ein jährlicher Kostenaufwand von 602,0 TDM (Das entspricht den
Anteilen Land 75 % = 451,5 TDM und Stadt Potsdam 25 % = 150,5 TDM). Ab
2021 ist nach Ablauf der Nutzungsdauer die kontinuierliche Herstellung der
bestehenden Haltestellen planmäßig durchzuführen und durch ein ausgewogenes
Rotationsprinzip der stetige Erhalt der Anlagen abzusichern. Erfahrungsgemäß
fordert jeder Fahrplanwechsel zusätzlich jährlich 3-4 neue
Haltestellenstandorte, die durch Herstellung von Haltestellen im Zusammenhang
mit Straßenbaumaßnahmen ausgeglichen werden. Einige wenige Haltestellen werden
auf Grund der Lage im Netz auch zukünftig unausgebaut bleiben, aber den
Finanzbedarf nur unwesentlich beeinflussen, da andererseits neue entstehende
Haltestellen den Bestand vermehren werden. Der vom Fachbereich vorgeschlagene
Ausbau von 16 Haltestellen erfordert einen Mitteleinsatz von 707,0 TDM/361,5
TEUR . Der derzeitige Diskussionsstand um den Planentwurf 2001 sieht jedoch nur
einen Mitteleinsatz von 100,0 TEUR vor, so dass die Vorschlagsliste um 8 bis 10
Haltestellen gekürzt werden muss.