Mitteilungsvorlage - 01/SVV/0758

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zur Abwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in der Landeshauptstadt Potsdam  gibt es 125 Straßenbahnhaltestellen und 365 Bushaltestellen.

 

1.       Straßenbahnhaltestellen

 

Der Ausbau, die Wartung und Instandhaltung der Straßenbahnhaltestellen im öffentlichen Straßenraum, welche sich an separaten Gleiskörpern befinden, liegt in Verantwortung der ViP GmbH.

 

Von den insgesamt 125 Straßenbahnhaltestellen sind 107 behindertenfreundlich bzw. behindertengerecht ausgebaut. Diese 107 Haltestellen sind für Rollstuhlfahrer nutzbar.

89 Haltestellen sind mit Blindenleitstreifen ausgestattet.

 

Bei 18 Haltestellen erfolgt der Ausstieg auf der Fahrbahn. Diese sind für Rollstuhlfahrer nicht nutzbar. Schwerpunkt bilden hierbei die Haltestellen in der Friedrich-Ebert-Straße zwischen Platz der Einheit und Alleestraße.

 

Der behindertengerechte Ausbau an beiden Haltestellen Rathaus ist in Vorbereitung.

 

Der Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH sieht mittelfristig keinen weiteren Umbau von Tramhaltestellen vor.

 

Streckenerweiterungen erfolgen grundsätzlich mit behindertengerechten Ausbau der Haltestellen.

 

2.       Bushaltestellen

 

Im April 2000 erfolgte eine umfangreiche Dokumentation der Bushaltestellen mit einer Bewertung auf Ausbauzustand und insbesondere auf die Nutzbarkeit für behinderte Bürger.

Insgesamt befinden sich 365 Bushaltestellen in der Baulast der Stadt, vertreten durch den Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen, die durch die Verkehrsunternehmen ViP GmbH und HVG bedient werden. Nach der Lage der Haltestellen ist zu verzeichnen:

 

135 Haltestellen liegen an separaten Bereichen

136 Haltestellen liegen an Gehwegbereichen

  44 Haltestellen liegen an Radwegen

  50 Haltestellen liegen am Straßenbankett (unbefestigt).

 

Von den 365 Haltestellen haben 72 eine Busbucht, 7 Haltestellen werden derzeitig wegen veränderter Linienführung nicht benötigt.

 

Die Einschätzung der Nutzungsfähigkeit der baulichen Anlage jeder einzelnen Haltestelle für behinderte Bürger erfolgte nach dem visuellen Zustand und auf der Grundlage der Kriterien für behindertenfreundliches Bauen. Danach können die Haltestellen wie folgt eingeschätzt werden:

 

sehr gut            -            53             Haltestellen übererfüllen die Richtwerte für behinderten-

gerechtes Bauen. Sie sind ohne Tadel und hochgradig

vollkommen, bestmöglich ausgebaut.

(Planungsbedarf in 20 - 25 Jahren.)

 

gut                   -             9            Haltestellen erfüllen die Richtwerte für behindertengerechtes

                                                Bauen. Sie sind ohne Tadel und vollkommen ausgebaut.

                                                (Planungsbedarf in 15 - 19 Jahren.)

 

befriedigend            -            161             Haltestellen erfüllen die Mindestwerte und Anforderungen für

                                                behindertenfreundliches Bauen. Sie sind zufriedenstellend

                                                ausgebaut.

                                                (Planungsbedarf in 10 - 14 Jahren.)

 

ausreichend            -             44             Haltestellen ermöglichen die Nutzung für behinderte Bürger.

                                                Sie sind auskömmlich ausgebaut.

                                                (Planungsbedarf in 5 - 9 Jahren.)

 

mangelhaft            -             52            Haltestellen sind in ihrer Nutzung für die Fahrgäste einge-

                                                schränkt. Sie sind unvollkommen und genügen den Anforde-

                                                rungen nicht.

                                                (Planungsbedarf in 0 - 4 Jahren.)

 

ungenügend            -             46             Haltestellen sind lückenhaft oder gar nicht ausgebaut. Ihre

                                                Nutzungsfähigkeit müsste umgehend hergestellt werden.

                                                (Planungsbedarf im Verlauf eines Jahres.)

 

Aus der Erfassung ergibt sich in den nächsten 19 Jahren der Ausbau von 301 behinderten- gerechten/behindertenfreundlichen Haltestellen.

 

Unzureichende Gehweganbindungen:

 

                        -               9 Haltestellen erfordern die Absenkung von Borden

                        -            100 Haltestellen erfordern die Herstellung von                              Gehweganschlüssen.           

                        -             56 Haltestellen bestehen ohne weiterführende Gehwege oder im

        Bereich unbefestigter Gehwege.

                                   

2.1. Wertung der Dokumentationsergebnisse

 

Mit dem bisherigen Ausbau von 5 behindertenfreundlichen Haltestellen im Jahr kann das Problem der Herstellung und Laufendhaltung von 365 Haltestellen in Baulastträgerschaft der Stadt Potsdam nicht gelöst werden.

 

Der Anteil separat angeordneter Haltestellen beträgt 37,0 %.

Der Anteil Haltestellen im Bereich von Gehwegen beträgt  34,5 %.

Damit erfüllen 71,5 % der Haltestellen die sicherheitstechnischen Erfordernisse.

 

Im Bereich von Radwegen befinden sich anteilig 12 % der Haltestellen. Der Fahrgast kann hier auf einer befestigten Verkehrsfläche ein- und aussteigen. Die erforderliche Verkehrs-sicherheit ist in den Radwegbereichen nicht gegeben.

 

16,5 % aller Haltestellen befinden sich an unbefestigten Bereichen und sind lediglich mit einem Haltestellenschild gekennzeichnet. Hier wird der Fahrgast direkt dem Straßenverkehr ausgesetzt.

 

Gehweganschlüsse bestehen an 15,5 % der Haltepunkte nicht. Besonders problematisch sind die fehlenden Gehweges in der Forststraße und in der Steinstraße.

 

Gehweganschlüsse als Zuwegung von überwiegend bestehenden Gehwegen zu vorhan-denen Haltestellen müssen an 27,5 % der Haltestellen nachgerüstet werden.

 

An 2,5 % der Haltestellen kann mit einer Bordabsenkung die Passierbarkeit für behinderte Bürger deutlich verbessert werden.

 

2.2. Bedarfsliste 2002 (Vorschlag des FB) und Nutzung von Förderwegen

 

Für das Planjahr 2002 befinden sich 16 nachstehende Haltestellen in der Vorbereitung und Fördermittelbeantragung nach Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz.

 

  1 HS Alt Nowawes, Rudolf-Breitscheid-Str. (Oberlin), Ri. S-Hbf.,              veränd. Linienführung

  2 HS Alt Nowawes, Rudolf-Breitscheid-Str. (Oberlin), Ri. S-Bhf. Bbg.,      veränd. Linienführung

  3 HS Freiligrathstr., Rudolf-Breitscheid-Str. (Schülerwohnheime Oberlin), Ri. S-Bhf. Bbg

  4 HS Freiligrathstr., Rudolf-Breitscheid-Str. (Schülerwohnh. Oberlin), Ri. S-Bhf. Griebn.

  5 HS Finanzamt, Drewitzer Str. (Umzug Finanzamt), Ri. Drewitz/Stern,    veränd. Linienführung

  6 HS Werderscher Weg, Forststr. (Tierheim), Ri. Bhf. Pirschheide

  7 HS Persiusstr., Gr. Weinmeisterstr. (ev. Grundschule), Ri. Zentrum

  8 HS Zum Kahleberg, Heinrich-Mann-Allee, Ri. S-Hbf./Zentrum,                  veränd. Linienführung

  9 HS Zum Kahleberg, Heinrich-Mann-Allee, Ri. Bhf. Rehbrücke,         veränd. Linienführung

10 HS Alter Tornow, Templiner Str. (Stiftung Hermannswerder), Ri. S-Hbf.

11 HS Plantagenstr., Rudolf-Breitscheid-Str., Ri. S-Bhf. Bbg.

12 HS Plantagenstr., Rudolf-Breitscheid-Str., Ri. S-Bhf. Griebnitzsee

13 HS Schloss Babelsberg, Allee n. Glienicke/Karl-Marx-Str., Ri. S-Bhf. Bbg.

14 HS Schloss Babelsberg, Allee n. Glienicke/Karl-Marx-Str., Ri. S-Bhf. Griebn. veränd. Linienführung

15 HS Glienicke Brücke, Berliner Str., Ri. Berlin

16 HS Friedrich-Wolf-Str., Heinrich-.Mann-Allee, Ri. S-Hbf./Zentrum                veränd. Linienführung

 

Die Auswahl der Standorte erfolgte in Zusammenarbeit mit den betroffenen Bürgern, den Verkehrsbetrieben mit D 04. Behindertenbeauftragter und 26.1 ÖPNV-Organisation.

 

Ein zunehmendes Problem besteht durch Linienumverlegungen. Gut ausgebaute Halte-stellen verweisen und der Bedarf nach  Ausbau von Haltestellen an neu in Betrieb genommenen Strecken ist sehr kostenintensiv und geht zu Lasten des längerfristig geplanten Ausbaus der vorhandenen Haltestellenstandorte.

 

Aus den Erfahrungen bei der Planung von Haltestellen wird zunehmend das Problem des mangelnden Umfeldes sichtbar. Je weiter wir uns mit dem Haltestellenausbau aus dem Stadtkern entfernen, desto mehr mangelt es an ordnungsgemäß ausgebauten Gehwegen (z. B. Forststraße, Sacrow, Hermannswerder). Hier ist die Fahrbahn weder in der Ausbaubreite noch in der Belastungsfähigkeit dem Busverkehr gewachsen.

In den kommenden Jahren werden für den behindertengerechten Haltestellenausbau zunehmend finanzielle Mittel für den Gehweg- und Straßenausbau im Umfeld der Haltestellenstandorte benötigt.

 

Den Ausbau von Haltestellen finanziert das Landesamt für Bauen, Verkehr und Straßen-wesen in Dahlwitz-Hoppegarten nach einem differenzierten Fördervolumen für Warte-flächen (75 %), Gehwege (50 %), Straßenbauarbeiten (50 %) usw. Ingenieurleistungen werden nicht gefördert, so dass der Fachbereich die Planungsleistungen selbständig erbringen muss.

 

Die Vorschlagsliste 2002 erfordert einen Mitteleinsatz von ca. 361,5 T Euro. Der Planent-wurf sieht zurzeit jetzt nur 100,- T Euro vor.

 

2.3. Problematik Straßenbahnhaltestellen- und Buskaps Friedrich-Ebert-Str./Rathaus

 

Für die Haltestellen Rathaus konnte bisher keine Planungsübereinstimmung erreicht werden. Alle aufgezeigten Varianten lösten das Umsteigeproblem nicht zufriedenstellend.

 

Die Variante überfahrbare Haltestellenkaps ist auf Grund der örtlichen Platzverhältnisse, mangelnder Fahrkurven und ungelöster Rettungsproblematik nicht ausführbar. Sie scheitert zudem an dem Platzmangel für die stadtauswärtige Bushaltestelle. Es muss auf Grund der örtlichen Verkehrssituation davon ausgegangen werden, dass das stadteinwärtige Kap in den verkehrsstarken Zeiten zugestaut ist.

                                                                                    Kostenaufwand 797 TDM.

 

Die für das Förderprogramm 2001 beantragte Variante mit begehbaren Haltestellenkaps ohne Umbau der Gleise fand keine verkehrsrechtliche Zustimmung, weil die Umsteigewege zu lang waren und der Richtungsverkehr das Gleis der entgegenkommenden Straßenbahn überfahren müsste. Der Einsatz des Zeichens 208 "dem Gegenverkehr Vorrang gewähren" wurde nicht bestätigt.

                                                                                    Kostenaufwand 348 TDM.

 

Die Variante Mittelinsel und Verschwenkung beider Gleise in Richtung Ärztehaus Nr. 38 scheitert an dem Platzmangel für die stadtauswärtige Bushaltestelle.

                                                                                   

                                                                                    Kostenaufwand ca. 1.200 TDM

 

Die Variante begehbare Haltestellenkaps mit Umbau der Gleise, Fahrbahnbreite 6,50 m, löst nicht das Vorsetzen der nachfolgenden, stadteinwärtigen Busse vor die im Haltestellenbereich befindliche Straßenbahn. 

                                                                                    Kostenaufwand ca. 1.100 TDM.

 

Die Variante begehbare Haltestellenkaps einschließlich Busspur in Mittellage mit Umbau der Gleise, Fahrbahnbreite 8,26 m, stellt die bisher sinnvollste technische Lösung dar.

 

                                                                                    Kostenaufwand 1.256 TDM.

 

An der Lösungsfindung muss weiter gearbeitet werden.

Der Planentwurf 2002 sieht für die Umsetzung zurzeit keine finanziellen Mittel vor.

 

           

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

finanz. Auswirkungen - ja

 

Mit der vorliegenden Dokumentation ist die Ermittlung der erforderlichen finanziellen Mittel zum Erreichen eines Rotationsprinzips, das bedeutet, alle Haltestellen erreichen das erforderliche technische Niveau für die Nutzung durch behinderte und ältere Bürger und werden langfristig auf dem Niveau gehalten. Die Nutzungsdauer einer neuen Anlage beträgt im Mittel 25 Jahre, die Bindefrist geförderter Anlagen ist mit 15 Jahren festgeschrieben. Die voraussichtlichen jährlichen Kostenaufwendungen für den regelmäßigen Ersatzbau der einmal hergestellten Haltestellen werden überschläglich ermittelt, um zukünftig angemessene Finanzierungsmittel in den Haushalt einzustellen, damit die Haltestellen planmäßig alle 25 Jahre hergestellt werden können. Mit der Zielstellung, bis zum Jahre 2020 alle derzeitigen Bushaltestellen behindertengerecht auszubauen, muss der Ausbau von voraussichtlich 301 Stück Bus-Haltestellen erfolgen (Der Ausbau von 19 Haltestellen in den Jahren 1995 - 1997 weist 38 TDM mittlere Ausbaukosten für eine Haltestelle aus. Davon wurden 7 HS mit Wartehalle ausgerüstet, eine Busbucht und eine Straßenanpassung ausgeführt, so dass dieser Wert im mittleren Bereich angesiedelt ist.).  Erforderlicher Kostenaufwand nach ermittelter Nutzungsfähigkeit für den erstmaligen Ausbau aller Haltestellen: 2001 - 2005      98 HS x 38 TDM = Bedarf      von            3.724 Mio DM /  5 Jahre 2006 - 2010      44 HS x 38 TDM = Bedarf      von            1.672 Mio DM /  5 Jahre 2011 - 2015    154 HS x 38 TDM = Bedarf      von            5.852 Mio DM /  5 Jahre 2016 - 2020        5 HS x 38 TDM = Bedarf      von            0.190 Mio DM /  5 Jahre Das beinhaltet 301 Stück HS mit einer Gesamtsumme   11.438 Mio DM /19 Jahre   In Anbetracht ausgewogener Planungsvorgänge errechnet sich daraus für die folgenden 19 Jahre ein durschnittlicher Jahresbedarf von: 301 Stück HS x 38 TDM = 11.438 Mio DM/19 Jahre = 602 TDM/Jahr  Daraus ergibt sich für den erstmaligen behindertenfreundlichen Haltestellenausbau von 2001 bis 2019 ein jährlicher Kostenaufwand von 602,0 TDM (Das entspricht den Anteilen Land 75 % = 451,5 TDM und Stadt Potsdam 25 % = 150,5 TDM).  Ab 2021 ist nach Ablauf der Nutzungsdauer die kontinuierliche Herstellung der bestehenden Haltestellen planmäßig durchzuführen und durch ein ausgewogenes Rotationsprinzip der stetige Erhalt der Anlagen abzusichern. Erfahrungsgemäß fordert jeder Fahrplanwechsel zusätzlich jährlich 3-4 neue Haltestellenstandorte, die durch Herstellung von Haltestellen im Zusammenhang mit Straßenbaumaßnahmen ausgeglichen werden. Einige wenige Haltestellen werden auf Grund der Lage im Netz auch zukünftig unausgebaut bleiben, aber den Finanzbedarf nur unwesentlich beeinflussen, da andererseits neue entstehende Haltestellen den Bestand vermehren werden. Der vom Fachbereich vorgeschlagene Ausbau von 16 Haltestellen erfordert einen Mitteleinsatz von 707,0 TDM/361,5 TEUR . Der derzeitige Diskussionsstand um den Planentwurf 2001 sieht jedoch nur einen Mitteleinsatz von 100,0 TEUR vor, so dass die Vorschlagsliste um 8 bis 10 Haltestellen gekürzt werden muss.  

 

 

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