Mitteilungsvorlage - 01/SVV/0759

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Im Ergebnis der Bearbeitung des Prüfauftrages aus der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.07.2001 wird folgender Bericht gegeben:

 

1.        Mittelbereitstellung aus dem Hauptstadtvertrag 2001

 

Mittel aus dem Hauptstadtvertrag zur Durchführung von Sicherungsarbeiten an der Stadtmauer können für das Jahr 2001 nicht mehr verfügbar gemacht werden.

 

Unabhängig davon, ob die Mittel aus dem Hauptstadtvertrag für die mit dem Land abgestimmten Projekte vollständig verwendet werden können, obliegt es nicht der Stadt allein, über andere Verwendungen zu entscheiden. Dies ist nur im Rahmen des zu festen Terminen tagenden "Hauptstadtausschusses" möglich.

Da die nächste Sitzung dieses Gremiums erst am 8. November 2001 stattfindet, ist es nicht  mehr möglich, eine für das laufende Jahr verwertbare Entscheidung zur anderweitigen Verwendung der Hauptstadtmittel zu  erreichen.

 

Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass eine Zustimmung des Landes zur Verwendung der Hauptstadtmittel für die Stadtmauer auch deshalb nicht zu erwarten ist, weil sich eine anderweitige Finanzierungsmöglichkeit anbietet (siehe Ziff. 2).

 

2. Konzept zur Finanzierung und Sanierung

 

Die Stadt hat im Mai 2001 eine Bestätigung der Anmeldung des Gebietes "Türkstraße/ Burgstraße" für die Standortförderung im Landesprogramm Stadtentwicklung/ Stadterneuerung erhalten. Eine Bewilligung ist in Aussicht gestellt worden. Damit wäre es möglich, ausgehend von einer das gesamte Fördergebiet umfassenden Handlungskonzeption auch die Vorbereitung und Durchführung der Stadtmauersanierung zu finanzieren.

 

Da weder die komplexe Maßnahme "Türkstraße/ Burgstraße" noch die  Einzelmaßnahme "Stadtmauer" Gegenstand der bisherigen Investitionsplanung                                                                                                                                                                                                                                                               waren, hängt die Realisierung erstrangig davon ab, ob dennoch im Haushalt die erforderlichen Eigenanteile der Stadt zur Verfügung gestellt werden können. Eine Entscheidung darüber muss im Rahmen der Haushaltsdiskussion für das Jahr 2002 getroffen werden.

 

Unter dem Vorbehalt, dass die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden können, sind zwischen den Fachbereichen  Gebäude und Liegenschaftsmanagement sowie Stadterneuerung und Denkmalpflege die weiteren Schritte zur Vorbereitung der Stadtmauerinstandsetzung beraten worden. Dazu wurde ein Büro ausgewählt, das unter Berücksichtigung der Voruntersuchungen  die Sanierungsplanung und die Begleitung der Baumaßnahmen übernehmen soll. Eine Auftragserteilung kann unmittelbar erfolgen, wenn die Finanzierung gesichert ist. 

 

3. Beschilderung der Stadtmauer

 

Mit Abschluss der Sanierungsmaßnahmen werden ein oder zwei Informationstafeln im Bereich der Stadtmauer installiert, die auf die Geschichte des Bauwerkes und seine Funktion aufmerksam machen. Die Gestaltung der Tafeln soll in Übereinstimmung mit bereits existierenden Informationssystemen vorgenommen werden. Der Bereich Untere Denkmalschutzbehörde ist beauftragt, einen Textentwurf zu erarbeiten.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

keine

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