Beschlussvorlage - 05/SVV/0941
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss der Nachtragsvereinbarung zum Städtebaulichen Vertrag Potsdam-Center
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.12.2005
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25.01.2006
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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11.01.2006
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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13.12.2005
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17.01.2006
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Erledigt
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Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft
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Vorberatung
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19.01.2006
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Erläuterung
Begründung
Hinweis
zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den
Unterlagen, die in der Originalvorlage dem Büro der Stadtverordnetenversammlung
und den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind folgende
Anlagen enthalten:
Begründung (1 Seite)
Anlage 1 Nachtragsvereinbarung
zum Städtebaulichen Vertrag Potsdam-Center (22 Seiten + 1 Anlage)
Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage
Die Landeshauptstadt Potsdam und die Grundstückspool Potsdam-Center GbR mbH (Poolgesellschaft) haben am 25. November 1996 auf der Grundlage des seinerzeitigen Planungsstandes des abgewogenen Bebauungsplans Nr. 37 „Potsdam-Center“ den „Städtebaulichen Vertrag von 1996“ geschlossen. 1999 haben die Parteien den „Erschließungsvertrag PC Nord vom Juni 1999“ und parallel dazu den „Durchführungsvertrag PC Süd vom Juni 1999“ vereinbart. Der Bebauungsplan Nr. 37 ist in der Folge des 1997 durchgeführten städtebaulichen Realisierungswettbewerbs „Neues Quartier am Bahnhof“ überarbeitet und aufgeteilt worden. Der Bebauungsplan Nr. 37 A „Potsdam-Center“ ist bereits im April 2002 in Kraft gesetzt worden. Der Bebauungsplan Nr. 37 B „Babelsberger Straße“ soll nun ebenfalls als Satzung beschlossen werden. Durch den Bau des Potsdamer Hauptbahnhofs mit den Bahnhofspassagen, dem südlichen Bahnhofsvorplatz und den Erschließungsanlagen (wie der neuen Babelsberger Straße mit dem Kreisverkehr und der Friedrich-List-Straße), den BUGA-Maßnahmen und der Fortführung des Bebauungsplans haben sich in den letzten Jahren Veränderungen ergeben, die eine Anpassung des Städtebaulichen Vertrags an die aktuellen Gegebenheiten erfordern. Mit der Nachtragsvereinbarung zum städtebaulichen Vertrag Potsdam-Center sollen alle Rechte und Pflichten der Poolparter abschließend geregelt werden. In der Nachtragsvereinbarung wird auf die o.g. sowie auf zwei weitere Verträge/Vereinbarungen verwiesen. Da diese bereits im Zeitraum von 1996 bis 2003 geschlossen worden sind, sind sie der Nachtragsvereinbarung als Anlagen nicht beigefügt worden.
Die Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am 01.12.2004 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 37 B „Babelsberger Straße“ und der Ergänzung und Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen, die inzwischen durchgeführt worden ist. Der Poolpartner hat die Erarbeitung eines Masterplans finanziert, um die charakterischen Elemente der zugrunde liegenden Konzeption des Architekten Ferdinand Heide für die Umsetzung in den Bebauungsplan zu qualifizieren. Der zwischen der Verwaltung und dem Vertragspartner abgestimmte städtebauliche Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 37 B „Babelsberger Straße“ ist erforderlich, um diese städtebaulichen Qualitäten, die nicht in textlichen Festsetzungen fixiert werden können, verbindlich zu machen. Dieser Vertrag wird als eigenständiger Vertrag, zusammen mit der Beschlussvorlage zum Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 37 B „Babelsberger Straße“, in die Gremien eingebracht.
Empfehlung
der Verwaltung
Sofern dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt wird, kann der
Nachtragsvereinbarung zum Städtebaulichen Vertrag Potsdam-Center
zugestimmt werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die Stadt profitiert von dem Abschluss der
Nachtragsvereinbarung.
Der Pool hat sich dazu verpflichtet, direkt nach
Vertragsabschluss den ISES-Zuschuss in Höhe von 306.775,13 € an die Stadt zu
zahlen.
Durch den
Abschluss der Nachtragsvereinbarung kann die Stadt Potsdam den ausstehenden
Kasseneinnahmerest aus dem Haushaltsjahr 1999 in Höhe von 306.775,13 € in der
HHST 63000.36004 vereinnahmen. Diese Beitragshöhe enthält keinerlei
Zinsberechnungen. Somit könnte nach 5 Jahren der zur Zeit gesperrte
Haushaltsausgaberest zur Verfügung gestellt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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132,5 kB
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