Beschlussvorlage - 05/SVV/0968
Grunddaten
- Betreff:
-
Billigung der Abwägung, Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan SAN-P 02 "Block 15 Potsdam"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.12.2005
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25.01.2006
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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13.12.2005
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Das Abwägungsergebnis der
Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes SAN-P
02 „Block 15 Potsdam“ wird gebilligt (siehe Anlage 2).
- Der Bebauungsplan SAN-P 02
„Block 15 Potsdam“ wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und
die dazugehörige Begründung gebilligt (siehe Anlage 3).
Erläuterung
Billigung der Abwägung
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan SAN-P 02 „Block 15
Potsdam“
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die den
Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind als Anlage
enthalten:
- Anlage 1: Kurzeinführung
( 2 Seiten)
- Anlage 2: Abwägungsergebnis
( 3 Seiten)
- Anlage 3: Begründung
zum Bebauungsplan mit Planzeichnung ( 58 Seiten + 1 Plan)
1. Kurzeinführung
zur
Beschlussvorlage
·
Billigung des
Abwägungsergebnisses und
- Satzungsbeschluss zum
Bebauungsplan SAN-P 02 „Block 15 Potsdam“
1.1 Anlass und
Ziel der Planaufstellung
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 1. März 1995 die
Aufstellung des Bebauungsplanes SAN-P 02 „ Block 15“ beschlossen. Vorrangiges
Ziel des Bebauungsplanes ist die Erweiterung und Umstrukturierung des
ehemaligen Warenhauses (auf den Grundstücken Brandenburgerstraße
49-52,Dortusstraße 62, Jägerstraße 12-14 und Gutenbergstraße 20 und 21) zu
einem Einkaufszentrum mit
integriertem Warenhaus unter Berücksichtigung der schützenswerten Bauteile. Ein
weiteres Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherung und Weiterentwicklung der
historischen städtebaulichen und nutzungsstrukturellen Situation im Bereich des
Blocks 15. Das Bebauungsplanverfahren war zwingend geboten, um das
erforderliche Baurecht zur beabsichtigten geordneten städtebaulichen
Entwicklung des innerstädtischen, zentralen Handels zu schaffen und dabei den
Wohnstandort „2. Barocke Stadterweiterung“ nicht zu vernachlässigen.
Der Bebauungsplan SAN-P 02 “Block 15 Potsdam” steht mit den
grundsätzlichen Zielen der Flächennutzungsplanung in Einklang. Das Bauvorhaben
des Investors ist mit einer Festsetzung als Kerngebiet und teilweise Besonderes
Wohngebiet im bereits beschlossenen Flächennutzungsplan für die
Landeshauptstadt Potsdam nicht zulässig. Die Festsetzung „Sondergebiet“ mit der
Zweckbestimmung Handel ist aufgrund des Vorhabens (großflächiger Einzelhandel)
zwingend. Aufgrund des Entwicklungsgebotes gemäß § 8 Abs. 2 BauGB wird eine
Anpassung des Flächennutzungsplanes entsprechend den Inhalten des
Bebauungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB notwendig. Der
Beschluss zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in einer gesonderten
Vorlage vom Bereich 461 vorbereitet.
1.2
Beteiligungsverfahren
und Abwägungsergebnisse
Gem. § 3
und 4 des BauGB wurden zum Bebauungsplan SAN-P 02 „Block 15 Potsdam“ folgende
Beteiligungsverfahren durchgeführt:
- Die frühzeitige
Bürgerbeteiligung fand in der Zeit vom 10. bis 24. Juli 1995 statt.
- Die erste Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange, der städtischen Ämter und der Nachbargemeinden wurde in der Zeit
vom 18. Dez. 1995 bis zum 31. Jan. 1996 durchgeführt.
- Die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung
(1. öffentliche Auslegung) hat in der Zeit zwischen 1. April und 2. Mai
1997 stattgefunden.
- Die erneute Beteiligung der Bürger (2.
öffentliche Auslegung) fand in der Zeit vom 30. März bis 16. April 1998
statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden von der Auslegung
informiert.
- Durch die gravierende Änderung der Planinhalte
wurde eine weitere Beteiligung der Bürger (3. öffentliche Auslegung vom 4.
Aug. bis 8. Sept. 2000) und der Träger öffentlicher Belange (2.
Trägerbeteiligung vom 22. Mai bis 23. Juni 2000) notwendig.
- In der Zeit vom 22. Jan. bis 23. Feb. 2001 wurde
ein vereinfachtes Änderungsverfahren durchgeführt, indem insgesamt 4
Träger öffentlicher Belange sowie die von der Planänderung betroffene
Bürger an der Planung beteiligt wurden.
- Die 3. Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange fand in der Zeit vom
19. Sep. bis 19. Okt. 2001 statt.
- Eine weitere Beteiligung der Bürger wurde mit
der 4. öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 15. April bis 17. Mai 2002
durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange wurden über die erneute
Offenlage informiert.
- Nach der 4. Offenlage wurde eine geringfügige
Anpassung der Sondergebietsfläche und der überbaubaren Fläche an die
Projektplanung notwendig. Die von der Planänderung betroffenen Bürger und
Behörden wurden mit einem Anschreiben am 16.06.2004 im Rahmen eines 2.
vereinfachten Änderungsverfahren gem. § 13 BauGB beteiligt.
Die zu den o.g.
Beteiligungsverfahren erstellten Abwägungsergebnisse wurde seitens der
Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 6. März 2002 und vom 1. Juni 2005
bereits gebilligt.
Eine erneute Beteiligung der Bürger (5. öffentliche Auslegung) wurde notwendig, weil sich im Rahmen der Konkretisierung der Sanierungsziele für die gesamte Innenstadt (insbesondere für den Bereich der 2. barocken Stadterweiterung) Änderungen der Festsetzungen des Bebauungsplanes ergeben haben.
Die 5. öffentliche Auslegung hat in der Zeit vom 11. Juli bis 12. August 2005 stattgefunden. Die Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB an der Planung beteiligt. Seitens der Bürger wurden keine Bedenken und Anregungen zur Planung vorgebracht. Von den 22 mit Schreiben vom 16.06.2005 beteiligten Träger öffentlicher Belange und Stadtämter haben 14 eine schriftliche Stellungnahme zur Planung abgeben. Dabei wurden seitens des Landesamtes Brandenburg, Regionalabteilung West Bedenken bezüglich der Lärmbelastung geäußert. Diese Bedenken betreffen nicht den Regelungsinhalt und den Geltungsbereich des Bebauungsplanes, haben daher keine Änderung der Planung zur Folge. Die anderen beteiligten Träger und Stadtämter hatten keine Bedenken gegen die Planung.
Die Stellungnahmen mit den Abwägungsempfehlungen zur 5. öffentlichen Auslegung sind als
Anlage 2 der Vorlage eingefügt.
1.3. Empfehlung der Verwaltung
Sofern seitens der
Stadtverordnetenversammlung die
Abwägungsergebnisse gem.
der Anlage 2 gebilligt werden, kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan
SAN-P 02 „Block 15 Potsdam“
gefasst werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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59,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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4,1 MB
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