Anfrage - 05/SVV/0962
Grunddaten
- Betreff:
-
Liquidation der PTM Potsdam Touristik und Marketing GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- SB Finanzen und Berichtswesen
- Einreicher*:
- von Prietz, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.12.2005
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25.01.2006
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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21.12.2005
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18.01.2006
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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11.01.2006
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Erläuterung
Begründung:
I. Sachverhalt
Die PTM Potsdam Touristik und Marketing GmbH (nachfolgend
PTM genannt) wurde am 04.09.1997 gegründet. Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP)
übernahm 40 % der Geschäftsanteile; 29,5 % der Geschäftsanteile wurden von
weiteren 15 Mitgesellschaftern gehalten. Für 30,5 % der PTM - Geschäftsanteile
fanden sich keine Interessenten, so dass der Rechtsanwalt Dr. Jürgens diese
Geschäftsanteile treuhänderisch für die Gesellschafter im eigenen Namen, aber auf
Gefahr und für Rechnung der Treugeber (Gesellschafter) verwaltete
(Treuhandvertrag vom 04.09.1997). Das Stammkapital betrug 100.000,- DM
(51.129,19 €).
Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung, Vermarktung,
Durchführung und Vertrieb von Angeboten des Tourismus, des
Geschäftsreiseverkehrs, Veranstaltungen, Messen, Tagungen und Kongresse, des
Einzelhandels und der Gastronomie sowie des Nahverkehrs der Region Potsdam.
Eine Genehmigung des Gesellschaftsvertrages nach § 110 Abs.
4 Gemeindeordnung (GO) a.F. wurde aufgrund erheblicher Mängel des Vertrages
durch das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg nicht erteilt.
Da sich das mit der Gründung der PTM verfolgte Konzept nicht
wunschgemäß entwickelte und die vom ersten Geschäftsjahr an mit Verlust
arbeitende Gesellschaft in Liquiditätsprobleme geriet, die nicht durch eine
Sanierung der GmbH behoben werden konnten, stimmte der städtische Vertreter in
der Gesellschafterversammlung am 28.05.1999 unter dem Vorbehalt der Zustimmung
der Stadtverordnetenversammlung (SVV) für die Einstellung des
Geschäftsbetriebes der PTM zum 30.06.1999.
Die Liquidierung des Unternehmens wurde zum damaligen
Zeitpunkt durch die Gesellschafter nicht in Betracht gezogen, da man davon
ausging, dass der GmbH - Mantel unter Umständen für eine zukünftige
Betreibergesellschaft des Areals Schiffbauergasse nutzbar wäre.
In ihrer Sitzung am 07.07.1999 stimmte die SVV der
Einstellung des Geschäftsbetriebes der PTM mehrheitlich zu (Drucksache Nr.
99/0605/2).
Am 25.05.2000 machte der Treuhänder der LHP ein notarielles
Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Abtretung von Geschäftsanteilen,
d.h. über 30,5 % und die zukünftig vor Annahme des Angebotes von ihm erworbenen
Geschäftsanteile. Das Angebot gilt bis zum Ablauf des 30.12.2005. Dr. Jürgens
übernahm zwischenzeitlich auch die 29,5 % Geschäftsanteile von den o.g. 15
Minderheitsgesellschaftern, so dass er gegenwärtig 60 % der Geschäftsanteile
innehat. Der Treuhandvertrag vom 04.09.1997 wurde in diesem Zug aufgehoben.
Die PTM ist nach dem o.g. Beschluss der SVV eine ruhende
Gesellschaft, die ihre Mittel nach Bedienung der Verbindlichkeiten verbraucht
hat (einschl. Stammkapital von 100 TDM / 51 T€). Altlasten bestandenen nach
Angaben des früheren Geschäftsführers, Herrn Schmidt - Roßleben, der am
10.03.2005 sein Amt niederlegte, nicht mehr. Aus der früheren
Geschäftstätigkeit der PTM resultiert laut Bilanz ein Verlustvortrag von 2,1
Mio. DM / 1,09 Mio. €. Ausweislich des zuletzt zum 31.12.2003 festgestellten
Jahresabschlusses ist die PTM jedoch nicht überschuldet, da die Bilanz u.a.
eine Kapitalrücklage i.H.v. 2,0 Mio. DM / 1,04 Mio. € ausweist.
Der ehemalige Geschäftsführer der PTM, Herr Schmidt -
Roßleben, gab bereits 2002 in seiner Eigenschaft als Beauftragter des
Oberbürgermeisters für den Integrierten Kulturstandort Schiffbauergasse der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC Deutsche Revision (PwC) den Auftrag, eine
gutachterliche Stellungnahme zur Abschätzung der Entwicklungsmöglichkeiten der
PTM als Management- und Marketinggesellschaft für den Integrierten
Kulturstandort zu erarbeiten.
Ausweislich der Stellungnahme der PwC vom 08.08.2002 wäre
der o.g. Verlustvortrag für die LHP auch nur bei der PTM selbst nutzbar, da
diese nicht in gesellschaftsrechtlichem Verbund mit anderen wirtschaftlichen
Einheiten der Landeshauptstadt Potsdam steht.
Die PTM bedürfte hierzu eines Neugeschäftes, das genügend
Überschüsse und Gewinne abwirft, die dann gegebenenfalls bis zum Ausgleich des
Verlustvortrages steuerfrei sein werden. Diese Überlegung ist jedoch nicht
realistisch.
Neben der kompletten Änderung des Gesellschaftsvertrages unter Beachtung der Genehmigungsanforderungen des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg, müsste der PTM erneut Stammkapital zur Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebes zugeführt werden.
Bereits im Januar 2003 wurde daher ein Entwurf einer
Beschlussvorlage der SVV vorgelegt (Drucksache Nr. 02/SVV/0978), die u.a. die
Liquidation der PTM vorsah. Aufgrund der im Finanzausschuss geäußerten
Möglichkeit den GmbH - Mantel ggf. an interessierte Dritte veräußern zu können,
wurde die vg. Vorlage zweimal zurückgestellt. Nach der Neuwahl der SVV in 2003
ist die Vorlage dann vorerst von der Tagesordnung genommen worden.
Hintergrund dessen war die Überlegung des
Mehrheitsgesellschafters, ggf. selbst die PTM - Geschäftsanteile der LHP zu
übernehmen, um - soweit zulässig - den o.g. Verlustvortrag zu nutzen.
In der Gesellschafterversammlung am 26.10.2004 fassten die
Gesellschafter unter dem Vorbehalt der Zustimmung der SVV sowie der
Negativmitteilung des Finanzamtes zur Verwendung des Verlustvortrages den
Beschluss, die PTM zu liquidieren.
Zwischenzeitlich erhielt Herr Dr. Jürgens vom Finanzamt
Potsdam - Stadt die Mitteilung, dass der o.g. Verlustvortrag nicht
steuermindernd anerkannt werden würde. Daher trat der Mehrheitsgesellschafter
der PTM von seiner Absicht zurück, die PTM - Geschäftsanteile der LHP zu
erwerben.
II. Handlungsbedarf
Die Aufrechterhaltung des GmbH - Mantels verursachte in den
letzten Jahren nur zusätzliche Kosten von ca. 1.700 € / p.a., ohne dass ein
Nutzen für die LHP erkennbar gewesen wäre.
Durch den Wegfall der Möglichkeit zur Nutzung des Verlustvortrages ist ein Verkauf der städtischen Geschäftsanteile kaum realisierbar. Zudem ist die Aufrechterhaltung eines GmbH - Mantels im städtischen Beteiligungsportfolio zur späteren alleinigen Nutzung nicht geplant und auch unter strategischen Gesichtspunkten nicht notwendig.
Somit ist die Auflösung, d.h. die Liquidation der Gesellschaft dringend angezeigt.
Anmerkung:
Die Auflösung einer GmbH führt nicht automatisch zu deren Beendigung. Der Zweck der werbenden Gesellschaft wird vielmehr durch den der Abwicklung überlagert.
Im Fall der Liquidation einer GmbH werden die laufenden Geschäfte
durch den/die Liquidator/en beendet, die Schulden getilgt, die Forderungen
eingezogen und das Vermögen in Geld umgesetzt und verteilt. Auf die
entsprechenden Regelungen des GmbHG wird verwiesen (§§ 70 ff. GmbHG).
Die exakte Dauer der Liquidation kann gegenwärtig noch nicht
bestimmt werden.
III. Rechtliche Grundlagen
Gemäß § 35 Abs. 2 Nr. 25 GO obliegt der
Stadtverordnetenversammlung die Entscheidung über die Auflösung
privatrechtlicher Unternehmen, an denen die Gemeinde beteiligt ist.
IV. Finanzielle Auswirkungen
Die Bilanz der PTM zum 31.12.2003 weist auf der Aktivseite
eine Forderung gegen die LHP i.H.v. 1.923,69 € aus, die aus der von der LHP
gewünschten Übertragung der einzelnen Geschäftsanteile der früheren 15
Mitgesellschafter an Dr. Jürgens resultieren. Die dafür erforderlichen Mittel
wurden von der PTM bereitgestellt. Im Gegenzug dazu ist die LHP bisher in
Vorleistung gegangen, um die gesetzlich erforderlichen Jahresabschlüsse sowie
die IHK - Beiträge, die auch bei einer ruhenden Gesellschaft anfallen, zu
finanzieren.
Im Rahmen der Liquidation muss daher eine Verrechnung der
städtischen Vorleistungen mit den vg. PTM - Forderungen gegen die LHP
stattfinden.
Da auch der Mehrheitsgesellschafter Aufwendungen im
Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung des GmbH - Mantels unter Umständen
geltend machen wird, die er aber bislang noch nicht näher bezifferte, ist eine
fundierte Aussage über die tatsächliche Höhe der Liquidationskosten noch nicht
möglich.
Nach überschlägiger Schätzung ist mit finanziellen
Aufwendungen i.H.v. ca. 5.000 € seitens der LHP zu rechnen. Der Bereich
Beteiligungsmanagement wird im Rahmen seines Etats dafür Sorge tragen, dass die
vg. Mittel zum benötigten Zeitpunkt zur Verfügung stehen (Haushaltsstelle
80000.65500 - Sachverständigenkosten).
Hinweis:
Die PTM
hat seit der Amtsniederlegung des bisherigen Geschäftsführers, Herrn Schmidt -
Roßleben, am 10.03.2005 keinen Geschäftsführer. Herr Schmidt - Roßleben führte
die Geschäfte der PTM unentgeltlich. Mit dem Mehrheitsgesellschafter konnte -
trotz intensiver Bemühungen seitens der LHP - noch keine Regelung zur
Neubestellung eines Geschäftsführers getroffen werden. Daher können zum
gegenwärtigen Zeitpunkt mögliche Aufwendungen im Zusammenhang mit einer
erneuten Bestellung (evtl. auch gerichtlichen Bestellung) eines
Geschäftsführers, der auch ggf. als Liquidator der PTM fungieren wird, nicht
dezidiert dargestellt werden.