Beschlussvorlage - 05/SVV/1060

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Am Oberstufenzentrum I Technik wird zum Schuljahr 2006/2007 der Bildungsgang der Berufsfachschule Assistent / Assistentin nach Landesrecht für folgende Berufe errichtet:

 

  1. Staatlich geprüfter denkmaltechnischer Assistent / denkmaltechnische Assistentin

 

  1. Staatlich geprüfter technischer Assistent / technische Assistentin für Datenverarbeitung (Bauwesen).

 

Als Aufnahmekapazität wird jeweils 1-Zügigkeit festgelegt.

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Erläuterung

Begründung:

 

Gemäß § 104 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 Brandenburgisches Schulgesetz sind Schulträger berechtigt und verpflichtet, Bildungsgänge an Oberstufenzentren zu errichten, wenn ein Bedürfnis besteht und ein geordneter Schulbetrieb gewährleistet ist.

 

Mit Schreiben vom 30.09.2005 beantragt das Oberstufenzentrum I Technik die Errichtung des Bildungsganges der Berufsfachschule – Assistent / Assistentin nach Landesrecht in den Berufen:

 

- Staatlich geprüfter denkmaltechnischer Assistent / denkmaltechnische Assistentin

 

- Staatlich geprüfter technischer Assistent / technische Assistentin für Datenverarbeitung (Bauwesen).

 

Als Hauptgründe werden in dem Antrag der Schule und dem Beschluss der Schulkonferenz genannt:

 

- der zu erwartende Bedarf

 

- die gute Einbindung der Berufe in das Profil des Oberstufenzentrums

 

- die Möglichkeit der Nutzung vorhandener Ausstattungen

 

- das Vorhandensein qualifizierter Lehrkräfte sowie deren Bereitschaft, noch vorhandene fachliche Defizite durch Praktika und Fortbildungen auszugleichen.

 

In der Stellungnahme der Bundesagentur für Arbeit vom 29.08.2005 wird bestätigt, dass von einem Bedarf ausgegangen werden kann. Das Staatliche Schulamt hat mit Schreiben vom 21.09.2005 den Bedarf ebenfalls bestätigt und die Errichtung befürwortet.

 

Für die Errichtung ist ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung und die Genehmigung durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport erforderlich.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Es entstehen keine zusätzlichen Kosten.

 

Ergänzende Ausstattungen werden aus den dem Oberstufenzentrum zur Verfügung stehenden Mitteln finanziert.

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Anlagen

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