Beschlussvorlage - 05/SVV/1081
Grunddaten
- Betreff:
-
Billigung der Abwägung und Beschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes "Bornstedter Feld- östlicher Parkrand"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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25.01.2006
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01.03.2006
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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14.02.2006
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Abwägungsergebnisse der
Stellungnahmen zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der
Bürger während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur 1. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Bornstedter Feld- östlicher Parkrand“ werden
gebilligt (siehe Anlage 2).
- Die Änderung des Flächennutzungsplanes „Bornstedter Feld -
östlicher Parkrand“ wird beschlossen; die dazugehörige Begründung wird
gebilligt (siehe Anlage 3).
Erläuterung
Billigung der Abwägungsergebnisse
Beschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Bornstedter Feld-
östlicher Parkrand“
Hinweis zur Gliederung der Anlagen der
Beschlussvorlage
- Anlage 1: Kurzeinführung
( 1 Seite)
- Anlage 2: Abwägungsergebnisse
( 3 Seiten)
- Anlage 3: 1. Änderung
des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung ( 4 Seiten)
Anlage1
1. Kurzeinführung
zur
Beschlussvorlage
·
Billigung der
Abwägungsergebnisse und
- Beschluss zur 1. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Bornstedter Feld- östlicher Parkrand“
1.1 Anlass und
Ziel der Planaufstellung
Die Stadtverordnetenversammlung hat auf Ihrer Sitzung am
02.06.1999 die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 1. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Bornstedter Feld - östlicher Parkrand“ beschlossen.
Die 1. Änderung des FNP ist erforderlich geworden, um eine
Übereinstimmung mit den Inhalten des Bebauungsplanes Nr. 80 „Rote Kaserne West“
und Nr. 42.3 „Kaserne Pappelallee“ zu erzielen.
Die Änderung des Flächennutzungsplans soll die weitere Umsetzung des Ergebnisses des landschaftsplanerisch-städtebaulichen Ideenwettbewerbs, der im Zusammenhang mit der Bundesgartenschau durchgeführt wurde, ermöglichen.
Die 1. Änderung des FNP bezieht sich auf folgende Bereiche:
- Verschiebung des Schulstandortes von der Kaserne
Pappelallee nach Norden,
- Sicherung des Standortes für die Ausstellungshalle
der Bundesgartenschau „Biosphäre“,
- Schaffung einer öffentlichen Grünflächen („Esplanade“)
zwischen Nedlitzer Straße und „Biosphäre“.
Im FNP war der gesamte Änderungsbereich, mit Ausnahme
einer Grünfläche, als Allgemeines Wohngebiet der Dichtestufe 4 (WA 4)
dargestellt. Anstelle dieser Darstellung sollen das Sondergebiet (SO „Freizeit-
und Erholung“) und die Grünfläche dargestellt werden. Der Schulstandort im
südlichen Änderungsbereich wird in den Bereich nördlich der Biosphäre verlagert
und als WA 4 dargestellt. Bei der neuen Darstellung „Sondergebiet für Freizeit
und Erholung“ handelt es sich um eine Aktualisierung des FNP für die bereits
errichtete BUGA-Halle/ Biosphäre.
Die Bebauungspläne Nr. 80 „Rote Kaserne West“ und Nr. 42.3
„Kaserne Pappelallee“ stehen mit den grundsätzlichen Zielen der
Flächennutzungsplanung in Einklang.
Der Begründungstext der 1. Änderung des FNP ist nach der öffentlichen Auslegung konkretisiert worden; die Inhalte haben sich nicht geändert.
1.2
Beteiligungsverfahren
und Abwägungsergebnisse
Der Entwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Bornstedter Feld - östlicher Parkrand“ wurde in der Zeit vom 02.08. bis
07.09.1999 öffentlich ausgelegt.
Seitens
der Bürger wurden zur 1. Änderung des FNP keine Anregungen zur Planung
vorgebracht.
Mit Schreiben vom 18.03.1999 sowie
vom 10.09.1999 wurden die Träger öffentlicher Belange über die 1.
Änderung des Flächennutzungsplanes informiert. Von 37 angeschriebenen Trägern
öffentlicher Belange haben 24 Träger eine Stellungnahme abgegeben. In 20
Stellungnahmen sind keine Anregungen zur 1. Änderung des FNP enthalten. Die 4
Stellungnahmen enthalten Anregungen zur 1. Änderung des FNP.
Die Stadtämter der
Landeshauptstadt Potsdam wurden mit Schreiben vom 18.03.1999 sowie vom
10.09.1999 aufgefordert die Stellungnahme zur 1. Änderung des
Flächennutzungsplanes abzugeben. Von den 14 benachrichtigten Ämtern gaben 3
Stellungnahmen mit Anregungen ab. Von den verbleibenden 11 Ämtern wurde keine
Äußerungen vorgebracht, die o.g. Änderung des FNP wurde zustimmend zur Kenntnis
genommen (siehe hierzu Anlage 2).
Durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG-Bau) ist eine Übergangsfrist vom alten zum neuen Recht für die Bauleitplanung gesetzt worden. Diese läuft am 20.07.2006 aus. Das hat einen Strategiewechsel für die Bauleitplanung in den Sanierungs- und Entwicklungsgebieten zur Folge, in denen bisher die Planungen zügig begonnen, aber möglichst lange offen gehalten wurden, um sie aktuellen Nachfragen anpassen zu können. Wegen des EAG-Bau müssen diese Pläne zügig abgeschlossen werden.
1.3. Empfehlung der Verwaltung
Sofern seitens der Stadtverordnetenversammlung die Abwägungsergebnisse gem. der Anlage 2 gebilligt werden,
kann der Beschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes „Bornstedter Feld
- östlicher Parkrand“ gefasst werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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41,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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4,1 MB
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