Beschlussvorlage - 05/SVV/0941

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Nachtragsvereinbarung zum städtebaulichen Vertrag Potsdam-Center wird gebilligt (s. Anlage 1)

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Erläuterung

 

Begründung

 

 

 

Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage

 

In den Unterlagen, die in der Originalvorlage dem Büro der Stadtverordnetenversammlung und den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind folgende Anlagen enthalten:

 

Begründung   (1 Seite)

Anlage 1 Nachtragsvereinbarung zum Städtebaulichen Vertrag Potsdam-Center (22 Seiten + 1 Anlage)

 

 

Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage

Die Landeshauptstadt Potsdam und die Grundstückspool Potsdam-Center GbR mbH (Poolgesellschaft) haben am 25. November 1996 auf der Grundlage des seinerzeitigen Planungsstandes des abgewogenen Bebauungsplans Nr. 37 „Potsdam-Center“ den „Städtebaulichen Vertrag von 1996“ geschlossen. 1999 haben die Parteien den „Erschließungsvertrag PC Nord vom Juni 1999“ und parallel dazu den „Durchführungsvertrag PC Süd vom Juni 1999“ vereinbart. Der Bebauungsplan Nr. 37 ist in der Folge des 1997 durchgeführten städtebaulichen Realisierungswettbewerbs „Neues Quartier am Bahnhof“ überarbeitet und aufgeteilt worden. Der Bebauungsplan Nr. 37 A „Potsdam-Center“ ist bereits im April 2002 in Kraft gesetzt worden. Der Bebauungsplan Nr. 37 B „Babelsberger Straße“ soll nun ebenfalls als Satzung beschlossen werden. Durch den Bau des Potsdamer Hauptbahnhofs mit den Bahnhofspassagen, dem südlichen Bahnhofsvorplatz und den Erschließungsanlagen (wie der neuen Babelsberger Straße mit dem Kreisverkehr und der Friedrich-List-Straße), den BUGA-Maßnahmen und der Fortführung des Bebauungsplans haben sich in den letzten Jahren Veränderungen ergeben, die eine Anpassung des Städtebaulichen Vertrags an die aktuellen Gegebenheiten erfordern. Mit der Nachtragsvereinbarung zum städtebaulichen Vertrag Potsdam-Center sollen alle Rechte und Pflichten der Poolparter abschließend geregelt werden. In der Nachtragsvereinbarung wird auf die o.g. sowie auf zwei weitere Verträge/Vereinbarungen verwiesen. Da diese bereits im Zeitraum von 1996 bis 2003 geschlossen worden sind, sind sie der Nachtragsvereinbarung als Anlagen nicht beigefügt worden.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am 01.12.2004 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 37 B „Babelsberger Straße“ und der Ergänzung und Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen, die inzwischen durchgeführt worden ist. Der Poolpartner hat die Erarbeitung eines Masterplans finanziert, um die charakterischen Elemente der zugrunde liegenden Konzeption des Architekten Ferdinand Heide für die Umsetzung in den Bebauungsplan zu qualifizieren. Der zwischen der Verwaltung und dem Vertragspartner abgestimmte städtebauliche Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 37 B „Babelsberger Straße“ ist erforderlich, um diese städtebaulichen Qualitäten, die nicht in textlichen Festsetzungen fixiert werden können, verbindlich zu machen. Dieser Vertrag wird als eigenständiger Vertrag, zusammen mit der Beschlussvorlage zum Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 37 B „Babelsberger Straße“, in die Gremien eingebracht.

 

Empfehlung der Verwaltung

Sofern dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt wird, kann der Nachtragsvereinbarung zum Städtebaulichen Vertrag Potsdam-Center zugestimmt werden.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Stadt profitiert von dem Abschluss der Nachtragsvereinbarung.

Der Pool hat sich dazu verpflichtet, direkt nach Vertragsabschluss den ISES-Zuschuss in Höhe von 306.775,13 € an die Stadt zu zahlen.

Durch den Abschluss der Nachtragsvereinbarung kann die Stadt Potsdam den ausstehenden Kasseneinnahmerest aus dem Haushaltsjahr 1999 in Höhe von 306.775,13 € in der HHST 63000.36004 vereinnahmen. Diese Beitragshöhe enthält keinerlei Zinsberechnungen. Somit könnte nach 5 Jahren der zur Zeit gesperrte Haushaltsausgaberest zur Verfügung gestellt werden.

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Anlagen

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