Beschlussvorlage - 05/SVV/0969
Grunddaten
- Betreff:
-
Billigung der Abwägung und Beschluss zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes "Einkaufszentrum Brandenburger Straße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.12.2005
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25.01.2006
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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13.12.2005
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Abwägungsergebnisse der
Stellungnahmen zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der
Bürger während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur 15. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Einkaufszentrum Brandenburger Straße“ werden
gebilligt (siehe Anlage 2).
- Die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes „Einkaufszentrum
Brandenburger Straße“ wird beschlossen; die dazugehörige Begründung wird
gebilligt (Siehe Anlage 3).
Erläuterung
Begründung:
Billigung der Abwägungsergebnisse
Beschluss zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Einkaufszentrum Brandenburger Straße“
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die den
Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind als Anlage
enthalten:
- Anlage 1: Kurzeinführung
( 1 Seiten)
- Anlage 2: Abwägungsergebnisse
( 1 Seiten)
1. Kurzeinführung
zur
Beschlussvorlage
·
Billigung der
Abwägungsergebnisse und
- Beschluss zur 15. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Einkaufszentrum Brandenburger Straße“
1.1 Anlass und
Ziel der Planaufstellung
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 1. März 1995 die
Aufstellung des Bebauungsplanes SAN-P 02 „ Block 15“ beschlossen. Vorrangiges
Ziel des Bebauungsplanes ist die Erweiterung und Umstrukturierung des
ehemaligen Warenhauses (auf den Grundstücken Brandenburgerstraße
49-52,Dortusstraße 62, Jägerstraße 12-14 und Gutenbergstraße 20 und 21) zu
einem Einkaufszentrum mit
integriertem Warenhaus unter Berücksichtigung der schützenswerten Bauteile. Ein
weiteres Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherung und Weiterentwicklung der
historischen städtebaulichen und nutzungsstrukturellen Situation im Bereich des
Blocks 15.
Der Bebauungsplan SAN-P 02 “Block 15 Potsdam” steht mit den
grundsätzlichen Zielen der Flächennutzungsplanung in Einklang. Das Bauvorhaben
des Investors ist mit einer Festsetzung als Kerngebiet und teilweise Besonderes
Wohngebiet im bereits beschlossenen Flächennutzungsplan für die
Landeshauptstadt Potsdam nicht zulässig. Die Festsetzung „Sondergebiet“ mit der
Zweckbestimmung Handel ist aufgrund des Vorhabens (großflächiger Einzelhandel)
zwingend. Aufgrund des Entwicklungsgebotes gemäß § 8 Abs. 2 BauGB wird eine
Anpassung des Flächennutzungsplanes entsprechend den Inhalten des
Bebauungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB notwendig. Die 15.
Änderung des Flächennutzungsplanes „Einkaufszentrum Brandenburger Straße“ fügt
sich die Grundzüge des Flächenutzungsplanes ein.
Der
Begründungstext der 15. Änderung des FNP ist nach der öffentlichen Auslegung
konkretisiert worden; die Inhalte haben sich aber nicht geändert.
1.2
Beteiligungsverfahren
und Abwägungsergebnisse
1.2.1
Entwurf
zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes „Einkaufszentrum
Brandenburger
Straße„
Der Entwurf zur 15. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Einkaufszentrum Brandenburger Straße„ wurde gemeinsam
mit dem Bebauungsplan SAN-P 02 in
der Zeit vom 4.08. bis 8. 09. 2000 öffentlich ausgelegt. Seitens der Bürger
wurde zur 15. Änderung des FNPs keine Hinweise und Bedenken vorgebracht.
Mit Schreiben vom 17.05.2000 wurden
die Träger öffentlicher Belange zusammen mit dem Bebauungsplan SAN-P 02 über
die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes informiert. Dabei haben von den 20
beteiligten Trägern 17 eine Stellungnahme abgegeben. Davon haben 6 Träger die
FNP-Änderung zustimmend zur Kenntnis genommen, während in den restlichen Stellungnahmen
nur Hinweise und Bedenken zur Bebauungsplanung gegeben wurden.
Die Stadtämter der Landeshauptstadt
Potsdam wurden mit Schreiben vom 19.05.2000 über die 15. Änderung des
Flächennutzungsplanes unterrichtet. Von den 14 benachrichtigten Ämter haben 6
eine positive Stellungnahme zur
FNP-Änderung abgegeben. Von den verbleibenden 8 Ämtern wurde keine
Äußerungen vorgebracht. (siehe hierzu Anlage 2)
1.3. Empfehlung der Verwaltung
Sofern seitens der
Stadtverordnetenversammlung die
Abwägungsergebnisse gem.
der Anlage 2 gebilligt werden, kann der Beschluss zur 15. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Einkaufszentrum Brandenburger Straße„ gefasst werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3 MB
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