Anfrage - 01/SVV/0774

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Aus der Antwort lt. DS 01/0560 (Auffahrunfall Skater-Parcours Lustgarten; vgl. Anlage) geht hervor, dass die Verwaltung die Beschlusslage vom 6. Juni 2001 (DS 01/0436) ignorierte, also keine Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einleitete. Dadurch konnte sich der sonst vermeidbare Unfall vom 7. Juli 2001 ereignen, in dessen Folge sich dann die Stadtverwaltung endlich veranlasst sah, längst überfällige Sicherheitsmaßnahmen (Schließung und Sicherung der Anlage) umzusetzen.

Da bisher unbeantwortet frage ich nochmals:

 

Wie ist es zu erklären, dass entgegen der Beschlusslage vom 6. Juni 2001 in den folgenden Wochen bis zum Unfall am 7. Juli 2001 keine ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen zur gefahrenlosen Betreibung der Skateranlage umgesetzt worden sind?

 

Antwort:

 

Zunächst hatte der Sanierungsträger aufgrund der unterschiedlichen Beurteilung der Gefahrenpotentiale den TÜV Rheinland/ Berlin-Brandenburg mit der Prüfung der Anlage beauftragt. Diese fand am 07.06.01 statt; erbrachte jedoch keine Hinweise auf zusätzliche Absperrmaßnahmen bzw. zum Standort der Anlage. Eine andere Standortwahl innerhalb der Festplatzfläche war unter Beachtung des Standplatzes-Riesenrad und des Abstandes zum Hotel Mercure auch nicht unmittelbar möglich.

 

Durch den Sanierungsträger wurden in der Folge des Beschlusses vom 06.06.01 ergänzte Absperrgitter aufgestellt, die das Abrollen der Skater auf den Geh- und Radweg verhindern sollten.  

 

Dabei wurde jedoch nicht ausreichend erkannt, dass   die Art der Installation dieser Absperrungen nicht das eigenständige Abgleiten der Skateboards auf die Straße verhinderten. Bedauerlicherweise wurde dies erst mit dem Unfall am 07.07.01 deutlich und hat unmittelbar danach zur Sperrung und zum vorläufigen Abbau der Anlage geführt.           

 

 

 

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Erläuterung

 

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