Beschlussvorlage - 06/SVV/0016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Abwägungsergebnisse der Stellungnahmen zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürger während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes  zur 26. Änderung des Flächennutzungsplanes „Rote Kaserne Ost (südlicher Teil)“ werden gebilligt (siehe Anlage 2).

 

  1. Die Änderung des Flächennutzungsplanes „Rote Kaserne Ost (südlicher Teil)“ wird beschlossen; die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlage 3).

 

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Erläuterung

 

 

Billigung der Abwägungsergebnisse

 Beschluss zur 26. Änderung des Flächennutzungsplanes

„Rote Kaserne Ost (südlicher Teil)“ 

 

 

Hinweis zur Gliederung der Anlagen der Beschlussvorlage

 

- Anlage 1:            Kurzeinführung ( 1 Seite)

 

- Anlage 2:            Abwägungsergebnisse ( 1 Seite)

 

- Anlage 3: 26. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung ( 5 Seiten)

 

 

                                                                                                                                            Anlage1

1.            Kurzeinführung zur Beschlussvorlage

·         Billigung der Abwägungsergebnisse und

  • Beschluss zur 26. Änderung des Flächennutzungsplanes „Rote Kaserne Ost (südlicher Teil)“

 

1.1       Anlass und Ziel der Planaufstellung

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat auf Ihrer Sitzung am 01.06.2005 die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 26. Änderung des Flächennutzungsplanes „Rote Kaserne Ost (südlicher Teil)“ beschlossen.

Die 26. Änderung des FNP ist erforderlich geworden, um eine Übereinstimmung mit den Inhalten des Bebauungsplanes Nr. 52 „Rote Kaserne Ost“ zu erzielen.

Entwicklungsziel für die ehemalige Rote Kaserne ist die Realisierung eines Gewerbe- und Dienstleistungsstandortes sowie die Schaffung von Wohnungsbaupotentialen.

Um die Ansiedlung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören, weiterhin zu ermöglichen, sowie Wohnnutzungen unterbringen zu können, wird ein Mischgebiet dargestellt.

Die neuen Nutzungsanforderungen für den Standort sowie ein geänderter Bedarf an Gewerbeflächen erfordern/ermöglichen den Wegfall der Darstellung des Gewerbegebietes. Die alleinige Unterbringung von Gewerbebetrieben auf dieser Fläche entspricht damit nicht mehr der städtebaulichen Zielstellung.

 

Der Bebauungsplan Nr. 52 „Rote Kaserne Ost“ steht mit den grundsätzlichen Zielen der Flächennutzungsplanung in Einklang.

 

Der Begründungstext der 26. Änderung des FNP ist nach der öffentlichen Auslegung konkretisiert worden; die Inhalte haben sich nicht geändert.

 

1.2              Beteiligungsverfahren und Abwägungsergebnisse

 

Der Entwurf zur 26. Änderung des Flächennutzungsplanes „Rote Kaserne Ost (südlicher Teil)“ wurde in der Zeit vom 27.07. bis 31.08.2005 öffentlich ausgelegt.

 

Seitens der Bürger wurden zur 26. Änderung des FNP keine Anregungen zur Planung vorgebracht.

 

Mit Schreiben vom 25.07.2005 wurden die Träger öffentlicher Belange über die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes informiert. Von 11 angeschriebenen Trägern öffentlicher Belange haben 7 Träger eine Stellungnahme abgegeben.

In den 7 Stellungnahmen sind keine Anregungen zur 26. Änderung des FNP enthalten.

 

Die Stadtämter/Bereiche der Landeshauptstadt Potsdam wurden mit Schreiben vom 25.07.2005 aufgefordert die Stellungnahme zur 26. Änderung des Flächennutzungsplanes bis zum 31.08.05 abzugeben.

Von den 10 benachrichtigten Bereichern gaben 2 eine Stellungnahme mit Anregungen ab, die nur bebauungsplanrelevant sind; 3 Bereiche teilten mit, dass sie keine Anregungen haben (siehe hierzu Anlage 2).

 

1.3.            Empfehlung der Verwaltung

 

Sofern seitens der Stadtverordnetenversammlung die  Abwägungsergebnisse  gem. der Anlage 2 gebilligt werden, kann der Beschluss zur 26. Änderung des Flächennutzungsplanes „Rote Kaserne Ost (südlicher Teil)“ gefasst werden.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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