Beschlussvorlage - 05/SVV/0829
Grunddaten
- Betreff:
-
Jugendförderplan der Landeshauptstadt Potsdam 2006 bis 2007/2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Jugendamt
- Einreicher*:
- FB Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
02.11.2005
| |||
|
25.01.2006
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
|
Vorberatung
|
|
|
08.11.2005
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Gesundheit und Soziales
|
Vorberatung
|
|
|
15.11.2005
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bildung und Sport
|
Vorberatung
|
|
|
16.11.2005
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen
|
Vorberatung
|
|
|
16.11.2005
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
|
Vorberatung
|
|
|
17.11.2005
| |||
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
20.12.2005
| |||
●
Erledigt
|
|
Rechnungsprüfungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Kultur
|
Vorberatung
|
|
|
08.12.2005
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Eingaben und Beschwerden
|
Vorberatung
|
|
|
13.12.2005
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
14.12.2005
|
Erläuterung
Begründung:
Gemäß § 26 Abs. 2 AGKJHG sind durch die
Vertretungskörperschaften jährlich Jugendförderpläne mit den Haushaltsplänen zu
beschließen.
Im Jugendförderplan sind der in der Jugendhilfeplanung
festgestellte Jugendhilfebedarf für die Leistungsbereiche Jugendarbeit und
Jugendsozialarbeit gemäß §§ 11 bis 14 SGB VIIII - KJHG und die dafür
vorgesehenen Aufwendungen auszuweisen, welche sich auf das laufende und
kommende Haushaltsjahr beziehen sowie die Planungen für zwei weitere
Haushaltsjahre darstellen müssen (vgl. § 26 Abs. 1 AGKJHG).
Zur Überarbeitung und Sicherung einer mittelfristigen Jugendförderplanung erfolgte Ende 2004/ Anfang 2005 eine umfassende Bestands- und Bedarfsanalyse der Potsdamer Jugend(sozial)arbeit, deren Ergebnisse und Schlussfolgerungen die Grundlage des vorliegenden Jugendförderplanes bilden und mit diesem die mittelfristige Planungssicherheit wiederherstellen (vgl. DS 05/SVV/0501).
Die Analyseergebnisse wurden im Unterausschuss Jugendhilfeplanung am 17.05.2005, in der Träger-konferenz am 18.05.2005 sowie im Jugendhilfeausschuss am 23.06.2005 vorgestellt und diskutiert.
Zugleich wird der Jugendförderplan 2006 bis 2007/2009 voraussichtlich der letzte in der vorliegenden Form sein. Mit der Einbindung der Jugend(sozial)arbeit in das Projekt „Sozialraumorientierte Jugendhilfeplanung und -steuerung“ (vgl. DS 04/SVV/0915 und 05/SVV/0435) soll der Jugendförder-plan künftig nicht mehr separat erstellt werden, sondern Bestandteil eines einheitlichen und grundlegend sozialraumorientierten Jugendhilfeplanes sein.
Damit verbundene konkrete Ziele und Aufgaben zur Umstrukturierung des bisherigen Arbeits- und Handlungsfeldes Jugendförderung sind innerhalb des vorgenannten Prozesses sozialraumbezogen und arbeitsfeldübergreifend zu erarbeiten, liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch noch nicht vor.
Aus diesem Grunde enthält der vorliegende Jugendförderplan neben der Darstellung der personellen und finanziellen Rahmenentwicklung für die Jahre 2006 bis 2009 die Benennung ausschließlich auf diesen Prozess bezogener und zum gegenwärtigen Zeitpunkt absehbarer Herausforderungen und Aufgabenstellungen.
Entgegen der bisher üblichen Praxis vergangener Jahre wurde
der Jugendförderplan 2006 bis 2007/2009 so wie bereits die Bestands- und
Bedarfsanalyse Jugendförderung (DS 05/SVV/0501) als reine Verwaltungsvorlage
erstellt, da eine Beteiligung der freien Träger der Jugendhilfe (über die
Regional- und Facharbeitskreise) nicht möglich war.
Letztere sahen sich als von der HSK-Maßnahme Betroffene
sowie aus fachlicher Sicht außer Stande, sich an einer Diskussion zu
diesbezüglichen Prioritätensetzungen zu beteiligen (vgl. Träger-konferenzen
Jugendförderung am 27.10.2004 und 18.05.2005 sowie Pressespiegel zur -konferenz
des Arbeitskreises Potsdamer Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen vom
30.06.2005).
Grundlagen:
-
Kinder-
und Jugendhilfegesetz (Achtes Buch Sozialgesetzbuch) vom 26. Juni 1990 in der
Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1998 - SGB VIII - KJHG.
-
AGKJHG
Land Brandenburg vom 26. Juni 1997 (Abschnitt VIII: Förderung der Jugendarbeit
und Jugendsozialarbeit durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
§ 26 Jugendförder-plan) - AGKJHG.
-
Landeshauptstadt
Potsdam. Jugendhilfeplan, Teil B: Jugendförderung. Beschlüsse des
Jugendhilfeausschusses vom 30.05.1996 und der Stadtverordnetenversammlung vom
06.11.1996 (DS Nr. 96/0611).
-
Leitlinien
der Jugendhilfe der Landeshauptstadt Potsdam (DS 03/SVV/0517)
-
Sozialraumorientierte
Jugendhilfeplanung und -steuerung (DS 04/SVV/0915) sowie Rahmenkon-zept zur
sozialraumorientierten Jugendhilfeplanung und -steuerung der Landeshauptstadt
Potsdam (DS 05/SVV/0435)
-
Bestands-
und Bedarfsanalyse Jugendförderung (DS 05/SVV/0501)
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
siehe Anlage 1
Gemäß § 26 Abs. 2 AGKJHG ist der Jugendförderplan von der Vertretungskörperschaft mit der Verabschiedung des jeweiligen Haushaltsplanes zu beschließen. Dabei gelten dann diejenigen finanziellen Aufwendungen für den Jugendförderplan, die im Haushalts- und Finanzplan vorgesehen sind (§ 26 Abs. 2 S. 2 AGKJHG: „Die im Haushaltsplan und Finanzplan vorgesehenen Aufwendungen des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe werden Bestandteil des Jugendförderplanes.“).
Die
finanziellen Auswirkungen stehen damit unter dem Vorbehalt einer
wirksamen Haushaltssatzung und eines wirksamen Haushaltsplanes des jeweiligen
Jahres und sind auf den Inhalt des Haushalts-planes beschränkt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
135,5 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
59,5 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
20 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
25,5 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
28,5 kB
|