Beschlussvorlage - 06/SVV/0034
Grunddaten
- Betreff:
-
Billigung der Abwägung und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan 66A "Südliche Gartenstadt"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
25.01.2006
| |||
|
01.03.2006
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
|
Vorberatung
|
|
|
14.02.2006
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Das Abwägungsergebnis der
Stellungnahmen zur erneuten öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplanentwurfes 66A „Südliche Gartenstadt“ wird gebilligt (siehe
Anlage 2).
- Der Bebauungsplan 66A „Südliche
Gartenstadt“ wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die
dazugehörige Begründung gebilligt (siehe Anlage 3).
Erläuterung
Billigung des Abwägungsergebnisses und
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan 66A „Südliche
Gartenstadt“
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die den
Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind als Anlage
enthalten:
- Anlage 1: Kurzeinführung
(2 Seiten)
- Anlage 2: Abwägungsergebnis
(6 Seiten)
- Anlage 3: Begründung
zum Bebauungsplan mit Planzeichnung (43 Seiten + 1 Plan)
Anlage
1
1.
Kurzeinführung
zur
Beschlussvorlage
·
Billigung
des Abwägungsergebnisses und
·
Satzungsbeschluss
zum Bebauungsplan 66 A „Südliche Gartenstadt“
1.1. Anlass und Ziel
der Planaufstellung
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes 66 A ist die planungsrechtliche Sicherung der angestrebten städtebaulichen Neustrukturierung durch umfangreichen Eigenheimbau, die Sicherung von Verkehrsflächen, der leitungsgebundenen Erschließung und von Grünflächen sowie die städtebauliche und landschaftsräumliche Anbindung an die Eigenheimsiedlung an der Kirschallee (Bebauungsplan 54A), den Wohnungs- und Gewerbestandort Kirschallee sowie an den sich östlich anschließenden Volkspark.
Der Bebauungsplan 66 A liegt im mit einer Entwicklungssatzung förmlich festgelegten Entwicklungsbereich Bornstedter Feld (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.12.1991, bestätigt durch das Ministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr im Februar 1993). In einem städtebaulichen Entwicklungsbereich sind gemäß § 166 Abs. 1 BauGB Bebauungspläne aufzustellen. Ferner ist das Plangebiet als Konversionsfläche kein im Zusammenhang bebauter Ortsteil im Sinne des Baugesetzbuches; die geordnete Neustrukturierung kann daher nicht nach § 34 BauGB beurteilt werden. Durch die Planaufstellung soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Plangebietes entsprechend § 1 Abs. 3 und 5 BauGB erreicht werden.
1.2
Beteiligungsverfahren
und Abwägungsergebnisse
Gem. § 3
und 4 des BauGB wurden folgende Beteiligungsverfahren durchgeführt:
· Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde vom 06.12. bis 19.12.1996 durchgeführt, in deren Rahmen am 12.12.1996 eine Informations- und Diskussionsveranstaltung stattfand.
· Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der städtischen Ämter und der Nachbargemeinden fand vom 18.12.1996 bis zum 31.01.1997 statt.
· Die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung (1. öffentliche Auslegung) wurde vom 03.02. bis zum 03.03.1998 durchgeführt.
· Vom 17.12.1998 bis zum 29.01.1999 wurde ein 1. vereinfachtes Änderungsverfahren durchgeführt.
· Die erneute öffentliche Auslegung erfolgte vom 07. bis zum 24.07.2000.
· In 2 vereinfachten Änderungsverfahren im März/April 2002 und im September 2003 wurde der Entwurf zum Bebauungsplan geändert.
Die zu den o.g.
Beteiligungsverfahren erstellten Abwägungsergebnisse wurden seitens der
Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 07.06.2000 und vom 04.05.2005
bereits gebilligt.
Eine erneute Beteiligung der Bürger (3. öffentliche Auslegung) wurde notwendig, weil sich im Rahmen der Konkretisierung der Entwicklungsziele für die Südliche Gartenstadt Änderungen der Festsetzungen des Bebauungsplanes ergeben haben.
Die 3. öffentliche Auslegung hat in der Zeit vom 14.06. bis zum 15.07.2005 stattgefunden. Die Behörden (Träger öffentlicher Belange und die städtischen Ämter) wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB an der Planung beteiligt. Seitens der Bürger wurden keine Bedenken und Anregungen zur Planung vorgebracht. Von den mit Schreiben vom 31.05.2005 beteiligten Trägern öffentlicher Belange und Stadtämtern haben 10 eine schriftliche Stellungnahme zur Planung abgeben. Dabei wurden keine Bedenken gegen die Planung geäußert, welche zu einer Änderung der Planinhalte geführt haben. Aufgrund der eingegangenen Hinweise und Anregungen wurde lediglich die Begründung ergänzt.
Die Stellungnahmen zur 3. öffentlichen Auslegung mit den Abwägungsempfehlungen sind in der Anlage 2 wiedergegeben.
1.3. Empfehlung der Verwaltung
Sofern seitens der
Stadtverordnetenversammlung das Abwägungsergebnis zur 3. öffentlichen Auslegung
gem. der Anlage 2 gebilligt wird, kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan
66 A „Südliche Gartenstadt“ gefasst werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Der Bebauungsplan dient der Schaffung von Baurechten.
Unmittelbare Kosten entstehen bei Inkrafttreten, wenn
die Orville-Wright-Straße ausgebaut wird.
Die Kosten für die Fahrbahn und den östlichen Gehweg wurden
bereits aus dem Treuhandvermögen der Entwicklungsmaßnahme finanziert, da sie
entwicklungsbedingt sind. Eine Refinanzierung ist nicht erforderlich.
Der westliche Gehweg, der noch hergestellt werden muss,
dient der Erschließung der Grundstücke außerhalb des Entwicklungsbereiches und
muss deshalb durch die Stadt finanziert werden.
Die Kosten betragen ca. 112.450 €.
Die Kosten sind gemäß Erschließungsbeitragssatzung der Stadt
Potsdam umlagefähig.
Die Finanzierung des Gehweges kann in Abstimmung mit dem
Fachbereich 47 frühestens im Jahr 2008 erfolgen und wird zu diesem Zeitpunkt –
wenn erforderlich - in den Haushalt eingestellt.
Die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt stehen für die
künftigen Jahre unter dem Haushaltsvorbehalt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
62,5 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
277 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
2,8 MB
|