Beschlussvorlage - 06/SVV/0035
Grunddaten
- Betreff:
-
Billigung der Abwägung und Beschluss zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes "Rote Kaserne Ost"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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25.01.2006
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01.03.2006
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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14.02.2006
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Abwägungsergebnisse der
Stellungnahmen zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der
Bürger während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur 4. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Rote Kaserne Ost“ werden gebilligt (siehe Anlage
2).
- Die Änderung des Flächennutzungsplanes „Rote Kaserne Ost“ wird
beschlossen; die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlage 3).
Erläuterung
Billigung der Abwägungsergebnisse
Beschluss zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes
„Rote Kaserne Ost“
Hinweis zur Gliederung der Anlagen der
Beschlussvorlage
- Anlage 1: Kurzeinführung
( 1 Seite)
- Anlage 2: Abwägungsergebnisse
( 3 Seiten)
- Anlage 3: 4. Änderung
des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung ( 4 Seiten)
Anlage1
1. Kurzeinführung
zur
Beschlussvorlage
·
Billigung der
Abwägungsergebnisse und
- Beschluss zur 4. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Rote Kaserne Ost“
1.1 Anlass und
Ziel der Planaufstellung
Die Stadtverordnetenversammlung hat auf Ihrer Sitzung am
01.12.1999 die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 4. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Rote Kaserne Ost“ beschlossen.
Die 4. Änderung des FNP ist erforderlich geworden, um eine
Übereinstimmung mit den Inhalten des Bebauungsplanes Nr. 52 „Rote Kaserne Ost“
zu erzielen.
Die bisher geplante Bereitstellung von Flächen für einen
großflächigen Baumarkt wird wegen der inzwischen entstandenen Angebote an
anderen Stellen im Stadtgebiet aufgegeben. Der Standort soll daher in die
umliegenden Flächen mit gewerblichen Nutzungen integriert werden.
Auf Grund der auch auf absehbare Zeit ausbleibenden
Nachfrage für großflächige Handelseinrichtungen an dieser Stelle, soll die
einschränkende Darstellung zu Gunsten der allgemeinen Darstellung als GE-Fläche
aufgehoben werden. Damit wird ein breiteres Spektrum für eine gewerbliche
Entwicklung ermöglicht.
Der Bebauungsplan Nr. 52 „Rote Kaserne Ost“ steht mit den
grundsätzlichen Zielen der Flächennutzungsplanung in Einklang.
Der Begründungstext der 4. Änderung des FNP ist nach der öffentlichen
Auslegung konkretisiert worden; die Inhalte haben sich nicht geändert.
1.2
Beteiligungsverfahren und Abwägungsergebnisse
Der Entwurf zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes „Rote
Kaserne Ost“ wurde in der Zeit vom 04.01. bis 04.02.2000 öffentlich ausgelegt.
Seitens
der Bürger wurden zur 4. Änderung des FNP keine Anregungen zur Planung
vorgebracht.
Mit Schreiben vom 02.12.1999 wurden die Träger
öffentlicher Belange über die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes
informiert. Von 20 angeschriebenen Trägern öffentlicher Belange haben alle
Träger eine Stellungnahme abgegeben. In 12 Stellungnahmen sind keine Anregungen
zur 4. Änderung des FNP enthalten. 4 Stellungnahmen sind nicht relevant für die
4. Änderung des FNP, diese beziehen sich auf die Belange des Bebauungsplanes.
Die 4 Stellungnahmen enthalten Anregungen zur 4. Änderung des FNP.
Die Stadtämter der Landeshauptstadt Potsdam wurden
mit Schreiben vom 02.12.1999 aufgefordert die Stellungnahme zur 4. Änderung des
Flächennutzungsplanes abzugeben. Von den 21 benachrichtigten Ämtern gaben 2
Stellungnahmen mit Anregungen ab. Weitere 13 Ämter haben die Änderung des FNP
zustimmend zur Kenntnis genommen, 6 Ämter haben keine Stellungnahme abgegeben
(siehe hierzu Anlage 2).
Durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG-Bau) ist eine Übergangsfrist vom alten zum neuen Recht für die Bauleitplanung gesetzt worden. Diese läuft am 20.07.2006 aus. Das hat einen Strategiewechsel für die Bauleitplanung in den Sanierungs- und Entwicklungsgebieten zur Folge, in denen bisher die Planungen zügig begonnen, aber möglichst lange offen gehalten wurden, um sie aktuellen Nachfragen anpassen zu können. Wegen des EAG-Bau müssen diese Pläne zügig abgeschlossen werden.
1.3. Empfehlung der Verwaltung
Sofern seitens der Stadtverordnetenversammlung die Abwägungsergebnisse gem. der Anlage 2 gebilligt werden,
kann der Beschluss zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes „Rote Kaserne Ost“
gefasst werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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35 kB
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2
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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