Anfrage - 05/SVV/1052

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Laut MAZ vom 23.12.2005 erklärte der Oberbürgermeister, zum Standort Freizeitbad am Brauhausberg werde es lediglich eine „Grobplanung“ geben, die unterhalb der Phasen 1 bis 3 (nach HOAI) angesiedelt sei. Herr Paffhausen sprach laut MAZ vom 24.12.2005 diesbezüglich von einer Art Zwischenstudie. Dagegen versicherte Herr Paffhausen jedoch laut PNN vom 24.12.2005, dass die dem Finanzministerium bis Ende Februar 2006 einzureichenden Alternativvorschläge „Unterlagen in gleicher Qualität wie bei Niemeyer“ umfassen werden.

 

Es ist nicht nachvollziehbar, dass ich nicht nachvollziehen kann, dass die Erarbeitung eines Alternativentwurfes zu Niemeyer eine Leistung außerhalb der HOAI sein soll.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Welche Unterlagen gleicher Qualität wie bei Niemeyer – also entsprechend Leistungsstufe 1 bis 3 der HOAI – wird der dem Ministerium zur baufachlichen Prüfung vorzulegende Alternativvorschlag enthalten?

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Erläuterung

 

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Anlagen

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