Anfrage - 05/SVV/1051

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Mit der DS 94/0579 „Konzept des Inneren Friedens und der Inneren Sicherheit“ wurde neben der Einrichtung einer Sicherheitskonferenz (SIKO) auch beschlossen, dass es über die Arbeit der SIKO eine jährliche Berichterstattung in der Stadtverordnetenversammlung gibt. Der zuletzt vorgelegte Bericht umfasst den Zeitraum 3.11.1997 bis 10.12.1998 (DS 99/0457).

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Aus welchen Gründen wurde der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen jährlichen Berichtspflicht nicht entsprochen?

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Erläuterung

 

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Anlagen

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