Antrag - 06/SVV/0049

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Als stimmberechtigtes Mitglied in den Ausschuss für Finanzen wird Herr Dirk Buchholz berufen.

2.      Als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss für Finanzen wird Frau Ute Bankwitz berufen.

3.      Als stimmberechtigtes Mitglied in den Ausschuss für Bildung und Sport wird Herr Gerhard Arndt berufen.

4.      Als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss für Bildung und Sport wird Frau Ute Bankwitz berufen.

5.      Als stimmberechtigtes Mitglied in den Ausschuss für Eingaben und Beschwerden wird Frau Ute Bankwitz berufen.

6.      Als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss für Eingaben und Beschwerden wird Herr Gerhard Arndt berufen.

7.      Als stimmberechtigtes Mitglied in den Ausschuss für Kultur wird Gerhard Arndt berufen.

8.      Als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss für Kultur wird Herr Dirk Buchholz berufen.

9.      Als stimmberechtigtes Mitglied in den Ausschuss für Gesundheit und Soziales wird Herr Dirk Buchholz berufen.

10.  Als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss für Gesundheit und Soziales wird Herr Gerhard Arndt berufen.

11.  Als stimmberechtigtes Mitglied in den Ausschuss für Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft wird Herr Gerhard Arndt berufen.

12.  Als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss für Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft wird Herr Dirk Buchholz berufen.

13.  Als stimmberechtigtes Mitglied in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen wird Frau Ute Bankwitz berufen.

14.  Als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen wird Herr Dirk Buchholz berufen.

15.  Als stimmberechtigtes Mitglied in den Rechnungsprüfungsausschuss wird Herr Dirk Buchholz berufen.

16.  Als stellvertretendes Mitglied in den Rechnungsprüfungsausschuss wird Herr Gerhard Arndt berufen.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Da die Fachausschüsse mit 9 Mitgliedern neu gebildet werden, ist die Benennung der stimmberechtigten Mitglieder sowie deren Vertreter notwendig.

 

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