Beschlussvorlage - 06/SVV/0057

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 8  „Griebnitzsee“ wird nach § 2 Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB geändert (erweitert) gemäß Anlagen 1 und 2.

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Erläuterung

Begründung                                                                                                              Anlage 2

 

Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage

 

Bereits am 3. April 1991 hat die Stadtverordnetenversammlung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 8 „Griebnitzsee“ gefasst. Mit dem Bebauungsplan sollen die Flächen im Uferbereich des Griebnitzsees für den Gemeinbedarf als Grünbereich gesichert werden. Mit Beschluss vom 02.02.2005 wurde der Aufstellungsbeschluss bekräftigt (DS 05/SVV/0048) bekräftigt und die Planungsziele konkretisiert. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Uferflächen als öffentlichen Uferwanderweg und als öffentliche Grünflächen für Fußgänger und Radfahrer zu sichern. Im Mai 2005 ist die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Vorstellung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durchgeführt worden. In diesem Beteiligungsverfahren wurde gleichzeitig das Interesse an der (Wieder-) Errichtung von Stegen und Bootshäusern abgefragt. Die Wasserflächen waren im Vorentwurf zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung bereits Gegenstand der Planung. Unter Abwägung der privaten und öffentlichen Belange sollen in den Bebauungsplan-Entwurf Festsetzungen zu zulässigen Standorten und der Gestaltung von  Bootshäusern und Bootsstegen aufgenommen werden. Im Ergebnis ist damit der Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes um die Wasserflächen erforderlich.

 

Änderung des Geltungsbereiches

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird um die Wasserflächen des Griebnitzsees mit einer Breite von 20m ab der Uferlinie (gedachte Wasserlinie in einem Abstand von 20 Metern parallel zur Uferlinie des Griebnitzsee) vergrößert. Mit der Festsetzung der Fläche wird die planungsrechtliche Vorraussetzung für die geplanten Steganlage und Bootshäuser geschaffen.

 

Die Erweiterung bezieht sich auf den Bereich in den folgenden Grenzen:

 

im Süden:   Uferlinie,

im Norden:   gedachte Wasserlinie in einem Abstand von 20 Metern parallel zur Uferlinie des Griebnitzsees

im Osten:   Gemarkungsgrenze zu Berlin

im Westen:   Flurgrenze zwischen den Flurstücken 62 und 75 der Flur 22 der Gemarkung Babelsberg

 

Der gesamte Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes nach dem Aufstellungsbeschluss vom 02.02.2005 (Amtsblatt für die Landeshauptstadt Potsdam vom 04.02.2005) und dieses Aufstellungsbeschlusses ist in einer Karte im Originalmaßstab 1:2000 zeichnerisch abgegrenzt und als Anlage 1 Bestandteil des Beschlusses. Ein verkleinertes Exemplar der Originalkarte liegt vorstehend bei.

 

Empfehlung der Verwaltung

Entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung kann der Beschluss zur  Änderung des Geltungsbereichs gefasst werden.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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