Beschlussvorlage - 06/SVV/0057
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Änderung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 8 "Griebnitzsee"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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25.01.2006
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Erläuterung
Begründung Anlage
2
Anlass für die vorliegende
Beschlussvorlage
Bereits am 3. April 1991 hat die Stadtverordnetenversammlung
den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 8 „Griebnitzsee“ gefasst.
Mit dem Bebauungsplan sollen die Flächen im Uferbereich des Griebnitzsees für
den Gemeinbedarf als Grünbereich gesichert werden. Mit Beschluss vom 02.02.2005
wurde der Aufstellungsbeschluss bekräftigt (DS 05/SVV/0048) bekräftigt und die
Planungsziele konkretisiert. Mit dem Bebauungsplan sollen die
planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Uferflächen als
öffentlichen Uferwanderweg und als öffentliche Grünflächen für Fußgänger und
Radfahrer zu sichern. Im Mai 2005 ist die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung zur Vorstellung und Erörterung der allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung durchgeführt worden. In diesem Beteiligungsverfahren
wurde gleichzeitig das Interesse an der (Wieder-) Errichtung von Stegen und
Bootshäusern abgefragt. Die Wasserflächen waren im Vorentwurf zur frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung bereits Gegenstand der Planung. Unter Abwägung der
privaten und öffentlichen Belange sollen in den Bebauungsplan-Entwurf
Festsetzungen zu zulässigen Standorten und der Gestaltung von Bootshäusern und Bootsstegen
aufgenommen werden. Im Ergebnis ist damit der Beschluss zur Erweiterung des
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes um die Wasserflächen erforderlich.
Änderung des Geltungsbereiches
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans
wird um die Wasserflächen des Griebnitzsees mit einer Breite von 20m ab der
Uferlinie (gedachte Wasserlinie in einem Abstand von 20 Metern parallel zur
Uferlinie des Griebnitzsee) vergrößert. Mit der Festsetzung der Fläche wird die
planungsrechtliche Vorraussetzung für die geplanten Steganlage und Bootshäuser
geschaffen.
Die Erweiterung bezieht sich auf den Bereich in den
folgenden Grenzen:
im Süden: Uferlinie,
im Norden: gedachte Wasserlinie in einem Abstand von 20 Metern parallel zur Uferlinie des Griebnitzsees
im Osten: Gemarkungsgrenze zu Berlin
im Westen: Flurgrenze zwischen den Flurstücken 62 und 75 der Flur 22 der Gemarkung Babelsberg
Der gesamte Geltungsbereich des
künftigen Bebauungsplanes nach dem Aufstellungsbeschluss vom 02.02.2005
(Amtsblatt für die Landeshauptstadt Potsdam vom 04.02.2005) und dieses
Aufstellungsbeschlusses ist in einer Karte im Originalmaßstab 1:2000
zeichnerisch abgegrenzt und als Anlage 1 Bestandteil des Beschlusses. Ein
verkleinertes Exemplar der Originalkarte liegt vorstehend bei.
Empfehlung der Verwaltung
Entsprechend dem Vorschlag der
Verwaltung kann der Beschluss zur
Änderung des Geltungsbereichs gefasst werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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542,8 kB
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