Beschlussvorlage - 06/SVV/0058
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die 2. Veränderungssperre für einen Teil des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 8 "Griebnitzsee"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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25.01.2006
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Erläuterung
Begründung
Anlass für die Beschlussvorlage:
Aktuelle Anträge zur Errichtung von Bootssteganlagen am
Uferbereich des Bebauungsplanes lassen eine unkontrollierte Errichtung von
baulichen Anlagen befürchten, die dem Planungsziel des Bebauungsplanes Nr. 8
„Griebnitzsee“ zur Sicherung des Uferwanderweges und Schaffung eines Uferparks
entgegenstehen könnten.
Begründung der Beschlussvorlage:
Am 3. April 1991 hat die Stadtverordnetenversammlung den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 8 „Griebnitzsee“ (alte Nr.
5807/003) gefasst. Mit diesem Bebauungsplan sollen die Flächen im Uferbereich
des Griebnitzsees für den Gemeinbedarf als Grünbereich gesichert werden. Mit
Beschluss vom 02.02.2005 wurde der Aufstellungsbeschluss bekräftigt (DS
05/SVV/0048) bekräftigt und die Planungsziele konkretisiert. Im Mai 2005 wurde
die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Vorstellung und Erörterung der
Planungsziele durchgeführt. Die Wasserflächen waren im Vorentwurf des
Bebauungsplanes bereits Gegenstand der Planung. Durch die Öffentlichkeit wurde
in diesem Verfahrensschritt die (Wieder-) Errichtung von Steganlagen und
Bootshäusern erörtert. In den Entwurf des Bebauungsplanes sollen daher
zukünftig Festsetzungen zu zulässigen Standorten und die Gestaltung von
Bootshäusern und Stegen aufgenommen werden. Der Entwurf befindet sich derzeit
jedoch noch in der Bearbeitungsphase, in der insbesondere die privaten und
öffentlichen Interessen gegeneinander abgewogen werden. Eine jetzige
Genehmigung zur Errichtung von Steganlagen würde dem Ergebnis der noch
ausstehenden Abwägungsentscheidung vorgreifen.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8 „Griebnitzsee“
ist zwar bereits eine Veränderungssperre gültig (DS 05/SVV/0034 vom
02.02.2005), doch umfasst diese nur die Landflächen bis zur Uferlinie. Mit
vorliegendem Beschluss sollen auch Veränderungen auf der Wasserfläche
verhindert werden. Die 2. Veränderungssperre soll sichern, dass keine
Veränderungen eintreten, welche die Umsetzung der Planungsziele unmöglich
machen oder wesentliche erschweren. Sie soll den „Status quo“ bis zu dem
Zeitpunkt erhalten, bis klar ist, in welcher Form der Uferpark gestaltet wird.
Daraus erklärt sich das dringende Erfordernis, zur Sicherung
der Planung für das Gebiet ‚Griebnitzsee’ eine 2. Veränderungssperre zu
erlassen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
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(wie Dokument)
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564,1 kB
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