Beschlussvorlage - 06/SVV/0062

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss möge beschließen:

 

 

Die Stelle 333 100 02, SB Abfallberatung im Geschäftsbereich 3 Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz, Fachbereich Gesundheit und Umwelt, Bereich Umwelt und Naturschutz

Stellenwert E 9 TVöD (ehemals Vb BAT-O) wird für zwei Jahre mit einem Stundenvolumen von 36 Wochenstunden ( 90% ) zur externen Besetzung ausgeschrieben.

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Erläuterung

Begründung:

 

In den vergangenen Jahren gingen die Bestrebungen dahin, die Stelle Abfallberatung durch Mitarbeiter/innen des Hauses zu besetzen.

Es wurde jedoch sehr bald deutlich, dass zur Aufgabenerfüllung umfangreiche Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft, der –entsorgung und des –rechtes erforderlich sind. Die internen Besetzungsversuche scheiterten.

Eine Verlagerung der Aufgaben auf den vorhandenen Personalbestand ist nicht möglich.

 

Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz zielt auf Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Verminderung entstehender Abfälle und zur Schonung natürlicher Ressourcen im Sinne des Nachhaltigkeitsgedanken. Die Vermeidung von Abfällen als oberstes Ziel der Kreislaufwirtschaft ist nur erreichbar, wenn auf allen Ebenen vom Abfall her gedacht wird.

Die heutige Abfallwirtschaft ist daher ein fachübergreifendes und interdisziplinäres Arbeitsfeld und dementsprechend komplex sind die zu lösenden Aufgaben.

 

Zweck der Abfallberatung ist, die Ziele der Abfallwirtschaft entsprechend ihrer Priorität in der Praxis umsetzen zu helfen. Die Maßnahmen zur Abfallvermeidung und  Abfallverwertung sollten bereits in den Gewerbebetrieben und in den privaten Haushalten beginnen.

Neben der Unterrichtung der Bevölkerung über die Ziele der Abfallwirtschaft und der Motivation zur Mitarbeit geht es bei der Öffentlichkeitsarbeit und der Abfallberatung der Kommune vor allem darum, die Bürger sowie die Betriebe und sonstigen Einrichtungen über die entsprechenden örtlichen Gegebenheiten zu informieren und sie aktiv in die Lösung der Abfallprobleme einzubeziehen. Deshalb ist es notwendig, die Bevölkerung und die Gewerbetreibenden über die Abfallproblematik umfassend zu informieren. Darüber hinaus müssen konkrete Informationen zur Abfallentsorgung in unserer Stadt kontinuierlich angeboten werden. Die Abfallberatung darf keinesfalls kurzfristig angelegt sein.

Da die zu erledigenden Aufgaben zu den pflichtigen Aufgaben gehören, ist eine Besetzung nach Aussage des Fachbereiches mit einer bzw. einem fachlich geschulten, kompetenten Mitarbeiter oder Mitarbeiterin nach Aussage des Fachbereiches zwingend erforderlich.

Die Personalkosten werden, wie alle Kosten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers, vollständig durch die Abfallgebühren gedeckt.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Es handelt sich um eine freie besetzbare Stelle laut Stellenplan.

Die Personalkosten sind im Sammelnachweis 4 geplant.

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