Beschlussvorlage - 06/SVV/0062
Grunddaten
- Betreff:
-
Externe Besetzung der Stelle 333 100 02, SB Abfallberatung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Verwaltungsmanagement
- Einreicher*:
- Servicebereich Verwaltungsmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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08.02.2006
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Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss möge beschließen:
Die Stelle 333 100 02, SB Abfallberatung im Geschäftsbereich
3 Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz, Fachbereich
Gesundheit und Umwelt, Bereich Umwelt und Naturschutz
Stellenwert
E 9 TVöD (ehemals Vb BAT-O) wird für zwei Jahre mit einem Stundenvolumen von 36
Wochenstunden ( 90% ) zur externen Besetzung ausgeschrieben.
Erläuterung
Begründung:
In den vergangenen Jahren gingen die Bestrebungen dahin, die
Stelle Abfallberatung durch Mitarbeiter/innen des Hauses zu besetzen.
Es wurde jedoch sehr bald deutlich, dass zur
Aufgabenerfüllung umfangreiche Fachkenntnisse auf dem Gebiet der
Abfallwirtschaft, der –entsorgung und des –rechtes erforderlich sind. Die
internen Besetzungsversuche scheiterten.
Eine Verlagerung der Aufgaben auf den vorhandenen
Personalbestand ist nicht möglich.
Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz zielt auf
Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Verminderung entstehender Abfälle und zur
Schonung natürlicher Ressourcen im Sinne des Nachhaltigkeitsgedanken. Die
Vermeidung von Abfällen als oberstes Ziel der Kreislaufwirtschaft ist nur
erreichbar, wenn auf allen Ebenen vom Abfall her gedacht wird.
Die heutige Abfallwirtschaft ist daher ein
fachübergreifendes und interdisziplinäres Arbeitsfeld und dementsprechend
komplex sind die zu lösenden Aufgaben.
Zweck der Abfallberatung ist, die Ziele der Abfallwirtschaft
entsprechend ihrer Priorität in der Praxis umsetzen zu helfen. Die Maßnahmen
zur Abfallvermeidung und
Abfallverwertung sollten bereits in den Gewerbebetrieben und in den
privaten Haushalten beginnen.
Neben der Unterrichtung der Bevölkerung über die Ziele der
Abfallwirtschaft und der Motivation zur Mitarbeit geht es bei der
Öffentlichkeitsarbeit und der Abfallberatung der Kommune vor allem darum, die
Bürger sowie die Betriebe und sonstigen Einrichtungen über die entsprechenden
örtlichen Gegebenheiten zu informieren und sie aktiv in die Lösung der
Abfallprobleme einzubeziehen. Deshalb ist es notwendig, die Bevölkerung und die
Gewerbetreibenden über die Abfallproblematik umfassend zu informieren. Darüber
hinaus müssen konkrete Informationen zur Abfallentsorgung in unserer Stadt
kontinuierlich angeboten werden. Die Abfallberatung darf keinesfalls
kurzfristig angelegt sein.
Da die zu erledigenden Aufgaben zu den pflichtigen Aufgaben
gehören, ist eine Besetzung nach Aussage des Fachbereiches mit einer bzw. einem
fachlich geschulten, kompetenten Mitarbeiter oder Mitarbeiterin nach Aussage
des Fachbereiches zwingend erforderlich.
Die Personalkosten werden, wie alle Kosten des
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers, vollständig durch die Abfallgebühren
gedeckt.