Mitteilungsvorlage - 06/SVV/0076
Grunddaten
- Betreff:
-
Direktabrechnung Straßenreinigung durch die STEP
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Ordnung und Sicherheit
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Ordnung und Sicherheit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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25.01.2006
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Zunächst ist festzustellen, dass es sich bei Abrechnungen
zum Beispiel für Wasser und Abwasser um verbrauchsabhängige Gebühren handelt,
bei denen die Leistung vom Gebührenpflichtigen entsprechend der gemessenen
Menge plus Grundgebühr zu zahlen ist.
Der Charakter der Straßenreinigungsgebühren unterscheidet
sich wesentlich von den o.g. Gebühren.
Die Straßenreinigung wird in Potsdam als öffentliche
Einrichtung betrieben. Der Eigentümer wird hier über den Anschluss- und
Benutzungszwang eines Grundstückes zum Empfänger einer Leistung und somit zum
Gebührenschuldner für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung.
Die Teilnahme an der öffentlichen Einrichtung
„Straßenreinigung“ ergibt sich praktisch über die Lage des Grundstückes sowie
die Zuordnung zu einer Reinigungsklasse, ihr steht keine messbare
verbrauchsabhängige Individualleistung gegenüber.
Die hier gewünschte Erfassung, Veranlagung und Bescheidung
der Gebühren für die Straßenreinigung ist grundsätzlich denkbar und möglich.
Derzeit laufen die Vorbereitungen zur Maßstabumstellung auf
Frontmeter für die Straßenreinigungssatzung 2007.
Wenn diese Umstellung und die Erstbescheidung dazu erfolgt
sind, werden wir unaufgefordert einen Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise
einbringen.