Mitteilungsvorlage - 06/SVV/0076

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Zunächst ist festzustellen, dass es sich bei Abrechnungen zum Beispiel für Wasser und Abwasser um verbrauchsabhängige Gebühren handelt, bei denen die Leistung vom Gebührenpflichtigen entsprechend der gemessenen Menge plus Grundgebühr zu zahlen ist.

Der Charakter der Straßenreinigungsgebühren unterscheidet sich wesentlich von den o.g. Gebühren.

Die Straßenreinigung wird in Potsdam als öffentliche Einrichtung betrieben. Der Eigentümer wird hier über den Anschluss- und Benutzungszwang eines Grundstückes zum Empfänger einer Leistung und somit zum Gebührenschuldner für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung.

Die Teilnahme an der öffentlichen Einrichtung „Straßenreinigung“ ergibt sich praktisch über die Lage des Grundstückes sowie die Zuordnung zu einer Reinigungsklasse, ihr steht keine messbare verbrauchsabhängige Individualleistung gegenüber.

Die hier gewünschte Erfassung, Veranlagung und Bescheidung der Gebühren für die Straßenreinigung ist grundsätzlich denkbar und möglich.

Derzeit laufen die Vorbereitungen zur Maßstabumstellung auf Frontmeter für die Straßenreinigungssatzung 2007.

Wenn diese Umstellung und die Erstbescheidung dazu erfolgt sind, werden wir unaufgefordert einen Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise einbringen.

 

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Erläuterung

 

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