Mitteilungsvorlage - 06/SVV/0083

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Ausgehend von den durch private Investoren geschaffenen Veranstaltungs- und Kongresskapazitäten und einer in Aussicht gestellten Neuschaffung auch größerer Kapazitäten geht die Stadtverwaltung davon aus, das ein kommunales Engagement zur Errichtung einer Stadthalle einen Eingriff der Stadt in die bestehende Wettbewerbssituation und die Übernahme erheblicher wirtschaftlicher Risiken bedeuten würde.

 

Zurzeit liegen nur unvollständige Informationen über die Konzepte einer großen Veranstaltungshalle in der Medienstadt bzw. im Bereich Speicherstadt vor. Von Seiten der Stadt kann und sollte allein auf der Grundlage der Informationen über mögliche Standorte zur Errichtung von Veranstaltungshallen keine Präferenz für einen der Standorte festgelegt werden.

 

Die zurzeit angesprochenen Standorte sind an die Interessen der Grundstückseigner und deren Verwertungskonzepten für die Immobilie gekoppelt. Daher müssten mit einer Standortbewertung auch diese Absichten/Konzepte bewertet werden.

 

Vor einer Positionierung der Stadt ist danach insbesondere zu prüfen und zu vergleichen, inwieweit die Konzepte die Entwicklung des Tagungs- und Kongresstourismus und die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt insgesamt befördern.

 

Zurzeit werden zunächst die bauplanungsrechtlichen Möglichkeiten an unterschiedlichen Standorten erörtert und ermöglicht.

 

Damit wird ein wünschenswerter Wettbewerb zwischen unterschiedlichen Konzepten und Standorten ermöglicht und nicht verfrüht abgebrochen. Dass weitergehende Informationen über die Veranstaltungshallen-Projekte zeitnah eingehen, um kurzfristig die Ausarbeitung eines Präferenzvorschlags für die Stadtverordnetenversammlung zu ermöglichen, ist unwahrscheinlich.

 

Es ist erst nach Vorliegen entsprechender Informationen über unterschiedliche Konzepte für Veranstaltungshallen ein Vorschlag für eine Positionierung durch die Stadtverordnetenversammlung von der Verwaltung möglich.

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Erläuterung

 

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